5 bis 50kWp statt bisher nur bis 30kWp

Neue PV-Förderung für Land- und Forstwirtschaft gestartet

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Gestern hat der Klima- und Energiefonds die PV-Investitionsförderung für Anlagen in der Land- und Forstwirtschaft verkündet. Gefördert werden netzgekoppelte Photovoltaik-Anlagen auf Gebäuden (Betriebs- oder Wohngebäude) oder Freiflächen, sofern es sich um keine landwirtschaftlichen Nutzflächen oder Naturschutzflächen handelt. Die maximal geförderte PV-Leistung liegt zwischen größer 5 und maximal 50 kWp.

Die Förderpauschale beträgt 375 Euro/kWp für gebäudeintegrierte PV-Anlagen bzw. 275 Euro/kWp für freistehende bzw. Aufdachanlagen, in beiden Fällen max. jedoch 40% der anerkennbaren Investkosten. Der Fördertopf ist mit 5,95 Mio. Euro gefüllt.

Ablauf:

  • Vorbereitung der Dokumente
  • Antragstellung für die Förderung (noch vor rechtsverbindlicher Bestellung/Lieferung/Baubeginn/Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht)
  • Beurteilung & Genehmigung durch Klima- und Energiefonds/KPC
  • Errichtung der Anlage (6 Monate nach Genehmigung)
  • Übermittlung der Endabrechnung & Auszahlung der Förderung

Unter gewissen Bedingungen sind Anlagenerweiterungen förderbar (siehe Förderleitfaden).

Die Förderwürdigkeit der Projekte entscheidet sich anhand der erreichten Punkteanzahl des Projektes: Um eine Förderung zu erhalten ist bei den Auswahlkriterien eine Mindestpunktezahl von 5 zu erreichen.

Die Förderung läuft bis 15. November 2017.

Den gesamten Förderleitfaden finden Sie hier.

Weitere Informationen auch auf der Webseite des Klima- und Energiefonds.