Bundesförderungen

Genehmigungspflichten

bis 31.12.2025

BMF - Umsatzsteuerbefreiung - Photovoltaikmodule

Ab dem 01. Jänner 2024 entfällt die Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen bis 35 kwp. Begünstigt sind auch der Kauf aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet, sowie aus Drittländern und die Installationen.

kein Enddatum

KPC Förderung - Stromerzeugung in Insellage

Gefördert werden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger zur Eigenversorgung in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit (z.B. Berghütten).

4 Calls / Jahr

EAG Förderung - Investitionszuschuss für Photovoltaik und Stromspeicher

Förderung für den Bau oder die Erweiterung von Solarenergieanlagen und gleichzeitig neu installierten Stromspeichern.

ganzjährig

EAG Förderung - Marktprämie für eingespeisten PV-Strom

Die Marktprämie ist ein zusätzlicher Betrag, der auf den Referenzmarktwert angerechnet wird.

bis 28.11.2025

KLIEN Förderung - Energieautarke Bauernhöfe

Land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe sollen auf ihrem Weg zu einem höheren Energieeigenversorgungsgrad unterstützt werden.

bis 29.02.2024

KLIEN Förderung - Mustersanierung

Förderung für den Bau oder die Erweiterung von Solarenergieanlagen und gleichzeitig neu installierten Stromspeichern im Jahr 2023.

bis 30.09.2024

KLIEN Förderung - Energiegemeinschaften

Das Ziel des Programmes ist es Energiegemeinschaften mit innovativem Charakter zu unterstützen, die daher einen erhöhten Planungsaufwand aufweisen.

bis 30.04.2024

KLIEN Förderung - Muster- und Leuchtturmprojekte Photovoltaik 2023

Gefördert werden neu installierte Anlagen mit innovativen Komponenten oder Integrationskonzepten, die einen hohen technologischen Reifegrad aufweisen(10 kWp bis 5 MWp).

bis 31.05.2024

KLIEN Förderung - Großspeicheranlagen

Der Klima- und Energiefonds stellt erstmals 35 Millionen Euro für netzdienliche Großspeicheranlagen bereit, um den Übergang zu nachhaltiger Energie zu fördern. Das Förderprogramm unterstützt Investor:innen, die innovative und große Strom- und Wärmespeicheranlagen planen und umsetzten möchten.

Tipp

Fragen Sie ebenfalls in Ihrer Gemeinde nach, ob diese aktuell eine Förderung für Photovoltaik-Anlagen budgetiert hat!

BMF – Umsatzsteuerbefreiung für PV-Module bis 35 kWp

Aktuell: Das BMV hat kürzlich Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer-Befreiung vorgenommen. So wurden die FAQs stellenweise ergänzt bzw. überarbeitet. Zusätzlich wurden Fachinformationen ausgearbeitet. Die wesentlichen Punkte finden Sie unter: Neuigkeiten zur Umsatzsteuerbefreiung von PV-Anlagen – suntastic.solar.

Zu den aktualisierten FAQs des BMF: Steuersatz für Photovoltaikmodule (bmf.gv.at)

Zu den Fachinformationen und Direktanfragen von PV Austria, WKO und LK: Anfragen zum 0% Steuersatz für Photovoltaikmodule (bmf.gv.at)

Anwendbar für:

Natürliche und juristische Personen

Allgemein

Die Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen wurde im Nationalrat am 21. November beschlossen und wird am 1. Jänner 2024 in Kraft treten. Sie gilt für Private sowie öffentliche PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 35 kWp. Mit eingeschlossen sollen dabei nicht nur die Komponenten, sondern auch Speicher, Zubehör sowie die Montagearbeiten sein. 

Bitte beachten Sie, dass die OeMAG Ihre Förderung nur genehmigen kann, wenn die eingereichten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer ausgestellt wurden – andernfalls ist die OeMAG gesetzlich dazu verpflichtet, den Förderantrag abzulehnen.

Gefördert werden

Neue Pv-Module bis zu einer Kapazität von 35 kWp, inklusive Lieferung, Zubehör und Errichtung.

Zeitraum

Gültig von 1. Jänner 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2025.

Mehr dazu:

Umsatzsteuergesetz: 

Bundesministerium für Finanzen: 

Bundesministerium für Klimaschutz: 

0% Steuersatz

Mehr Infos folgen

20% Steuersatz

Mehr Infos folgen

Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) – Investitionszuschuss für Photovoltaik und Stromspeicher

Anwendbar für:

Natürliche und juristische Personen

Allgemein

Förderung für den Bau oder die Erweiterung von Solarenergieanlagen und gleichzeitig neu installierten Stromspeichern im Jahr 2023.

Gefördert werden

Neue Solarenergieanlagen/Erweiterungen bis zu einer Kapazität von 1.000 kWp.

Neue Stromspeicher bis zu 50 kWh (mindestens 0,5 kWh pro kWp).

Fördersätze

Kategorie A (0,01 – 10 kWp): 285€ pro kWp

Kategorie B (> 10 – 20 kWp): 250€ pro kWp

Kategorie C (> 20-100kWp): 160€ pro kWp (max)

Kategorie D(>100-1000kWp): 140€ pro kWp (max)

Speicher: 200 Euro pro kWp (max. 50kWh Nettokapazität förderfähig)

Zeitraum

1 Fördercall 2023 (Kategorie A bis D)

Ticketziehung bis 6 April 2023

2 Fördercall 2023 (Kategorie A bis D)

Ticketziehung bis 28. Juni 2023

3 Fördercall 2023 (Kategorie A und B)

Ticketziehung startet 23 August 2023 17:00 Uhr bis 06 September 2023 23:59 Uhr

4 Fördercall (Kategorien A bis D)

Ticketziehung 9. Oktober 2023 bis 23. Oktober 2023

Mehr dazu: Förderung (oem-ag.at)

Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) – Marktprämie für eingespeisten PV-Strom

Anwendbar für:

natürliche und juristische Personen

Allgemein

Die Marktprämie ist ein zusätzlicher Betrag, der auf den Referenzmarktwert angerechnet wird. Der Referenzmarktwert entspricht in etwa dem durchschnittlichen Strompreis, der am Markt gehandelt wird. Bei der Beantragung der Marktprämie muss der wirtschaftlich notwendige Strompreis für die Photovoltaikanlage angegeben werden. Die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip des niedrigsten Gebots. Während des Antragsprozesses muss eine finanzielle Sicherheit hinterlegt werden, und bei Annahme des Vertrags ist eine zweite Sicherheit erforderlich. Für PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen und Grünland wird ein Abschlag von 25% angewendet.

Der Gesetzgeber legt einen Höchstwert für den gemeldeten Strompreis fest, der durch eine Verordnung bestimmt wird. Die Marktprämie wird über einen Zeitraum von 20 Jahren monatlich ausgezahlt. Es werden mindestens zwei Ausschreibungsrunden pro Jahr durchgeführt, wobei das Gesamtvolumen der Ausschreibung pro Jahr mindestens 700 MW beträgt.

Für PV-Anlagen mit einer Leistung von über 5 MWp ist die Rückzahlung des Mehrerlöses aus der Stromvermarktung erforderlich.

Förderart

Aufschlag auf den Referenzmarktwert

Förderbare Maximalgröße PV-Anlage

50 kWp

Förderbare Größe PV-Anlage

min. 10 kWp – max. keine Grenze

Max. Förderung

9,33ct/kWh

Zeitraum

Ausschreibung Photovoltaikanlagen 3/23 (04.07.2023 bis 25.7.2023)

Ausschreibung Photovoltaikanlagen 4/23 (19.09.2023 bis 10.10.2023)

Mehr dazu: Alle Informationen rund um das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) – Website der EAG-Abwicklungsstelle

KLIEN Förderung – Energieautarke Bauernhöfe

Anwendbar für:

alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit (LFBIS-Betriebsnummer)

Allgemein

Ziel ist es, land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe auf ihrem Weg hin zu einem höheren Energieeigenversorgungsgrad zu unterstützen. Gefördert werden Einzelmaßnahmen, aber auch integrierte Gesamtlösungen, die zur Zielerreichung des Programms beitragen

Gefördert werden

Modul A – „Einzelmaßnahmen“: In Modul A können ausgewählte Einzelinvestitionsmaßnahmen eingereicht werden, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können.

Modul B – Modul „Gesamtenergiekonzept“: In Modul B wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater gefördert.

Modul C – Modul „Kombimaßnahmen“: In Modul C können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag eingereicht werden.

Modul D – Modul „Notstrom“: Unabhängig von allen anderen Modulen und ohne Inanspruchnahme einer Energieberatung kann das Modul „Notstrom“ zur Förderung eingereicht werden. Im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit 850 Euro pro Betrieb pauschal gefördert.

Förderart

Einmaliger Zuschuss

Förderbare Maximalgröße PV-Anlage

50 kWp

Förderbare Anlagegröße Speicher

0,5 kWh/kWp bis 50 kWh

Max. Fördersätze

285 €/kWp (> 0 – 10 kWp, PV)

250 €/kWp (> 10 – 20 kWp, PV)

160 €/kWp (> 20 – 50 kWp, PV)

200 €/kWh (< 50 kWh, Speicher)

850 €/Betrieb (Modul D – Notstrom))

Zeitraum

15.02.2023 – 28.11.2025

Mehr dazu: Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe – Klima- und Energiefonds – Klima- und Energiefonds (klimafonds.gv.at)

KLIEN Förderung – Mustersanierung

Anwendbar für:

Alle natürlichen und juristischen Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten, Einrichtungen der öffentlichen Hand, Gebietskörperschaften, Vereine, Contractoren,

Allgemein

Förderung für den Bau oder die Erweiterung von Solarenergieanlagen und gleichzeitig neu installierten Stromspeichern im Jahr 2023.

Gefördert werden

Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes

Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger

Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz

Versorgungsgemeinschaften und Gebäudekonsortien

Förderart

Einmaliger Investitionszuschuss

Förderbare Maximalgröße der PV-Anlage

keine Grenze

Zeitraum

05.07.2023 – 29.02.2024

Mehr dazu: Mustersanierung | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)

KLIEN Förderung – Energiegemeinschaften

Anwendbar für:

Personengemeinschaften, natürliche oder juristische Personen,

Allgemein

Das Ziel des Programmes ist es Energiegemeinschaften zu unterstützen, die als Vorbild- und Musterprojekte mit innovativem Charakter dienen und daher einen erhöhten Planungsaufwand aufweisen. Diese sollen als Leuchtturmprojekte umgesetzt werden und da­nach andere Initiatoren, Gemeinden und Regionen zur Nachahmung und zur konkreten Umsetzung anregen.

Förderart

Einmaliger Zuschuss

max. Förderung

15.000€

Zeitraum

bis 30.09.2024

Mehr dazu: EnergiegemeinEnergiegemeinschaften 2023 – Klima- und Energiefonds – Klima- und Energiefonds (klimafonds.gv.at)

KLIEN Förderung – Muster- und Leuchtturmprojekte Photovoltaik 2023

Anwendbar für:

Natürliche oder juristische Person

Allgemein

Gefördert werden neu installierte Anlagen mit innovativen Komponenten oder Integrationskonzepten, die einen hohen technologischen Reifegrad aufweisen(10 kWp bis 5 MWp). Betonter Fokus liegt auf Systemintegration und dem Potenzial zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit. Die Förderung von Stromspeicherprojekten ist möglich, jedoch nicht separat förderbar. Optional kann eine Begleitforschung beantragt werden. Diese muss jedoch vom*von der selben Förderwerber*in beantragt werden.

Diese Förderung ist NICHT mit der EAG Investitionsförderung kombinierbar (Ausnahmen s. Förderrichtlinie).

Förderart

Einmaliger Zuschuss

max. Förderung

  • PV-Anlage mit/ohne Stromspeicher (inkl. Projektmonitoring): 35% der Förderbasis + folgende Zuschläge nach Unternehmensgröße und Innovationsgrad:
    • – 20% bei kleinen Unternehmen,
    • natürlichen Personen
    • – 10% bei mittleren Unternehmen – 5 bzw. 10% Innovationsbonus
  • (Optionale) Begleitforschung: 50% der Kosten für immaterielle Leistungen
  • Fördertopf: 20 Mio. €

Zeitraum

ab: 18.12.2023 bis: 30.04.2024

Mehr dazu: Muster- und Leuchtturmprojekte Photovoltaik 2023 – Klima- und Energiefonds – Klima- und Energiefonds (klimafonds.gv.at)

KPC Förderung – Stromerzeugung in Insellage

Anwendbar für:

Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen

Allgemein

Gefördert werden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger zur Eigenversorgung in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit (z.B. Berghütten).

Photovoltaikanlagen, elektrische Energiespeicher, sowie Planung und Montage werden bei den förderungsfähigen Kosten berücksichtigt.

Förderart

Einmaliger Zuschuss

Förderbare Maximalgröße PV-Anlage

50 kWp

Förderbare Größe PV-Anlage

min.10/kWp –

max. keine Grenze

Max. Förderung

4,5 Mio. €/Projekt

Zeitraum

seit: 01.07.2022- offen

Mehr dazu: Stromerzeugung in Insellage | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)

KLIEN Förderung – Großspeicheranlagen

Anwendbar für: Natürliche oder juristische Person, Personengesellschaft

Allgemein

Das Ziel des Programms “Großspeicheranlagen” besteht darin, das Energiesystem sowohl durch eine Optimierung der Versorgung als auch durch die Bereitstellung von Best-Practice-Beispielen zu fördern, um Initiatoren zu konkreten Umsetzungen netzdienlicher Projekte zu inspirieren. Dies soll dazu beitragen, die Verbreitung von mittelgroßen und großen Speicheranlagen im Energieversorgungssystem weiter voranzutreiben.

gefördert werden:

  • mittlere Stromspeicher mit einer Speicherkapazität von 51 bis 250 kWh (10 Mio. Euro),
  • große Stromspeicheranlagen mit einer Speicherkapazität ab 251 kWh (10 Mio. Euro) sowie
  • Wärmespeicheranlagen, die netzdienlich betrieben werden können (15 Mio. Euro)

Eine Jury beurteilt die Kriterien zur Reihung der innovativen Speicher Projekte. Die Voraussetzung ist, dass diese bereits aus bestehenden oder neu errichteten Anlagen Strom aus erneuerbaren Quellen speichern.

Die Einreichung ist nur online möglich unter https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/grossspeicher

Mehr dazu :Großspeicheranlagen – Klima- und Energiefonds – Klima- und Energiefonds (klimafonds.gv.at)

Informationen zur Anzeigen- und Genehmigungspflicht von PV-Anlagen

Betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen sind genehmigungsfrei!

Die Bundesregierung hat per 1. März 2021 einen Erlass veröffentlicht, durch den betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei sind. Mehr dazu: zum Erlass

Die meisten Bundesländer bieten eigene Förderungen für Photovoltaik-Anlagen an, die entweder mit den Bundesförderungen kombiniert oder nur alleine beantragt werden können. Ebenfalls gibt jedes Bundesland seine eigenen Anzeigen- und Genehmigungspflichten vor.

Mehr dazu: Landesförderungen Photovoltaik

Wir sind stets bemüht alle Förderungen und Genehmigungspflichten auf dem neuesten Stand zu halten. Aufgrund der stetigen gesetzlichen Änderungen können wir allerdings keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben übernehmen.