Ab dem 01. Jänner 2024 entfällt die Umsatzsteuer auf Photovoltaikanlagen bis 35 kwp. Begünstigt sind auch der Kauf aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet, sowie aus Drittländern und die Installationen.
Gefördert werden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger zur Eigenversorgung in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit (z.B. Berghütten).
Förderung für den Bau oder die Erweiterung von Solarenergieanlagen und gleichzeitig neu installierten Stromspeichern.
Die Marktprämie ist ein zusätzlicher Betrag, der auf den Referenzmarktwert angerechnet wird.
Land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe sollen auf ihrem Weg zu einem höheren Energieeigenversorgungsgrad unterstützt werden.
Förderung für den Bau oder die Erweiterung von Solarenergieanlagen und gleichzeitig neu installierten Stromspeichern im Jahr 2023.
Das Ziel des Programmes ist es Energiegemeinschaften mit innovativem Charakter zu unterstützen, die daher einen erhöhten Planungsaufwand aufweisen.
Gefördert werden neu installierte Anlagen mit innovativen Komponenten oder Integrationskonzepten, die einen hohen technologischen Reifegrad aufweisen(10 kWp bis 5 MWp).
Der Klima- und Energiefonds stellt erstmals 35 Millionen Euro für netzdienliche Großspeicheranlagen bereit, um den Übergang zu nachhaltiger Energie zu fördern. Das Förderprogramm unterstützt Investor:innen, die innovative und große Strom- und Wärmespeicheranlagen planen und umsetzten möchten.
Aktuell: Das BMV hat kürzlich Änderungen im Bereich der Umsatzsteuer-Befreiung vorgenommen. So wurden die FAQs stellenweise ergänzt bzw. überarbeitet. Zusätzlich wurden Fachinformationen ausgearbeitet. Die wesentlichen Punkte finden Sie unter: Neuigkeiten zur Umsatzsteuerbefreiung von PV-Anlagen – suntastic.solar.
Zu den aktualisierten FAQs des BMF: Steuersatz für Photovoltaikmodule (bmf.gv.at)
Zu den Fachinformationen und Direktanfragen von PV Austria, WKO und LK: Anfragen zum 0% Steuersatz für Photovoltaikmodule (bmf.gv.at)
Anwendbar für:
Natürliche und juristische Personen
Allgemein
Die Umsatzsteuerbefreiung für PV-Anlagen wurde im Nationalrat am 21. November beschlossen und wird am 1. Jänner 2024 in Kraft treten. Sie gilt für Private sowie öffentliche PV-Anlagen mit einer Leistung von bis zu 35 kWp. Mit eingeschlossen sollen dabei nicht nur die Komponenten, sondern auch Speicher, Zubehör sowie die Montagearbeiten sein.
Bitte beachten Sie, dass die OeMAG Ihre Förderung nur genehmigen kann, wenn die eingereichten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer ausgestellt wurden – andernfalls ist die OeMAG gesetzlich dazu verpflichtet, den Förderantrag abzulehnen.
Gefördert werden
Neue Pv-Module bis zu einer Kapazität von 35 kWp, inklusive Lieferung, Zubehör und Errichtung.
Zeitraum
Gültig von 1. Jänner 2024 bis einschließlich 31. Dezember 2025.
Mehr dazu:
Umsatzsteuergesetz:
Bundesministerium für Finanzen:
Bundesministerium für Klimaschutz:
Mehr Infos folgen
Mehr Infos folgen
Anwendbar für:
Natürliche und juristische Personen
Allgemein
Förderung für den Bau oder die Erweiterung von Solarenergieanlagen und gleichzeitig neu installierten Stromspeichern im Jahr 2023.
Gefördert werden
Neue Solarenergieanlagen/Erweiterungen bis zu einer Kapazität von 1.000 kWp.
Neue Stromspeicher bis zu 50 kWh (mindestens 0,5 kWh pro kWp).
Fördersätze
Kategorie A (0,01 – 10 kWp): 285€ pro kWp
Kategorie B (> 10 – 20 kWp): 250€ pro kWp
Kategorie C (> 20-100kWp): 160€ pro kWp (max)
Kategorie D(>100-1000kWp): 140€ pro kWp (max)
Speicher: 200 Euro pro kWp (max. 50kWh Nettokapazität förderfähig)
Zeitraum
1 Fördercall 2023 (Kategorie A bis D)
Ticketziehung bis 6 April 2023
2 Fördercall 2023 (Kategorie A bis D)
Ticketziehung bis 28. Juni 2023
3 Fördercall 2023 (Kategorie A und B)
Ticketziehung startet 23 August 2023 17:00 Uhr bis 06 September 2023 23:59 Uhr
4 Fördercall (Kategorien A bis D)
Ticketziehung 9. Oktober 2023 bis 23. Oktober 2023
Mehr dazu: Förderung (oem-ag.at)
Anwendbar für:
natürliche und juristische Personen
Allgemein
Die Marktprämie ist ein zusätzlicher Betrag, der auf den Referenzmarktwert angerechnet wird. Der Referenzmarktwert entspricht in etwa dem durchschnittlichen Strompreis, der am Markt gehandelt wird. Bei der Beantragung der Marktprämie muss der wirtschaftlich notwendige Strompreis für die Photovoltaikanlage angegeben werden. Die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip des niedrigsten Gebots. Während des Antragsprozesses muss eine finanzielle Sicherheit hinterlegt werden, und bei Annahme des Vertrags ist eine zweite Sicherheit erforderlich. Für PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen und Grünland wird ein Abschlag von 25% angewendet.
Der Gesetzgeber legt einen Höchstwert für den gemeldeten Strompreis fest, der durch eine Verordnung bestimmt wird. Die Marktprämie wird über einen Zeitraum von 20 Jahren monatlich ausgezahlt. Es werden mindestens zwei Ausschreibungsrunden pro Jahr durchgeführt, wobei das Gesamtvolumen der Ausschreibung pro Jahr mindestens 700 MW beträgt.
Für PV-Anlagen mit einer Leistung von über 5 MWp ist die Rückzahlung des Mehrerlöses aus der Stromvermarktung erforderlich.
Förderart
Aufschlag auf den Referenzmarktwert
Förderbare Maximalgröße PV-Anlage
50 kWp
Förderbare Größe PV-Anlage
min. 10 kWp – max. keine Grenze
Max. Förderung
9,33ct/kWh
Zeitraum
Ausschreibung Photovoltaikanlagen 3/23 (04.07.2023 bis 25.7.2023)
Ausschreibung Photovoltaikanlagen 4/23 (19.09.2023 bis 10.10.2023)
Mehr dazu: Alle Informationen rund um das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) – Website der EAG-Abwicklungsstelle
Anwendbar für:
alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit (LFBIS-Betriebsnummer)
Allgemein
Ziel ist es, land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe auf ihrem Weg hin zu einem höheren Energieeigenversorgungsgrad zu unterstützen. Gefördert werden Einzelmaßnahmen, aber auch integrierte Gesamtlösungen, die zur Zielerreichung des Programms beitragen
Gefördert werden
Modul A – „Einzelmaßnahmen“: In Modul A können ausgewählte Einzelinvestitionsmaßnahmen eingereicht werden, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können.
Modul B – Modul „Gesamtenergiekonzept“: In Modul B wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater gefördert.
Modul C – Modul „Kombimaßnahmen“: In Modul C können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag eingereicht werden.
Modul D – Modul „Notstrom“: Unabhängig von allen anderen Modulen und ohne Inanspruchnahme einer Energieberatung kann das Modul „Notstrom“ zur Förderung eingereicht werden. Im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit 850 Euro pro Betrieb pauschal gefördert.
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Förderbare Maximalgröße PV-Anlage
50 kWp
Förderbare Anlagegröße Speicher
0,5 kWh/kWp bis 50 kWh
Max. Fördersätze
285 €/kWp (> 0 – 10 kWp, PV)
250 €/kWp (> 10 – 20 kWp, PV)
160 €/kWp (> 20 – 50 kWp, PV)
200 €/kWh (< 50 kWh, Speicher)
850 €/Betrieb (Modul D – Notstrom))
Zeitraum
15.02.2023 – 28.11.2025
Anwendbar für:
Alle natürlichen und juristischen Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten, Einrichtungen der öffentlichen Hand, Gebietskörperschaften, Vereine, Contractoren,
Allgemein
Förderung für den Bau oder die Erweiterung von Solarenergieanlagen und gleichzeitig neu installierten Stromspeichern im Jahr 2023.
Gefördert werden
Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes
Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger
Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
Versorgungsgemeinschaften und Gebäudekonsortien
Förderart
Einmaliger Investitionszuschuss
Förderbare Maximalgröße der PV-Anlage
keine Grenze
Zeitraum
05.07.2023 – 29.02.2024
Mehr dazu: Mustersanierung | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)
Anwendbar für:
Personengemeinschaften, natürliche oder juristische Personen,
Allgemein
Das Ziel des Programmes ist es Energiegemeinschaften zu unterstützen, die als Vorbild- und Musterprojekte mit innovativem Charakter dienen und daher einen erhöhten Planungsaufwand aufweisen. Diese sollen als Leuchtturmprojekte umgesetzt werden und danach andere Initiatoren, Gemeinden und Regionen zur Nachahmung und zur konkreten Umsetzung anregen.
Förderart
Einmaliger Zuschuss
max. Förderung
15.000€
Zeitraum
bis 30.09.2024
Mehr dazu: EnergiegemeinEnergiegemeinschaften 2023 – Klima- und Energiefonds – Klima- und Energiefonds (klimafonds.gv.at)
Anwendbar für:
Natürliche oder juristische Person
Allgemein
Gefördert werden neu installierte Anlagen mit innovativen Komponenten oder Integrationskonzepten, die einen hohen technologischen Reifegrad aufweisen(10 kWp bis 5 MWp). Betonter Fokus liegt auf Systemintegration und dem Potenzial zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit. Die Förderung von Stromspeicherprojekten ist möglich, jedoch nicht separat förderbar. Optional kann eine Begleitforschung beantragt werden. Diese muss jedoch vom*von der selben Förderwerber*in beantragt werden.
Diese Förderung ist NICHT mit der EAG Investitionsförderung kombinierbar (Ausnahmen s. Förderrichtlinie).
Förderart
Einmaliger Zuschuss
max. Förderung
Zeitraum
ab: 18.12.2023 bis: 30.04.2024
Anwendbar für:
Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen
Allgemein
Gefördert werden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger zur Eigenversorgung in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit (z.B. Berghütten).
Photovoltaikanlagen, elektrische Energiespeicher, sowie Planung und Montage werden bei den förderungsfähigen Kosten berücksichtigt.
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Förderbare Maximalgröße PV-Anlage
50 kWp
Förderbare Größe PV-Anlage
min.10/kWp –
max. keine Grenze
Max. Förderung
4,5 Mio. €/Projekt
Zeitraum
seit: 01.07.2022- offen
Mehr dazu: Stromerzeugung in Insellage | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)
Anwendbar für: Natürliche oder juristische Person, Personengesellschaft
Allgemein
Das Ziel des Programms “Großspeicheranlagen” besteht darin, das Energiesystem sowohl durch eine Optimierung der Versorgung als auch durch die Bereitstellung von Best-Practice-Beispielen zu fördern, um Initiatoren zu konkreten Umsetzungen netzdienlicher Projekte zu inspirieren. Dies soll dazu beitragen, die Verbreitung von mittelgroßen und großen Speicheranlagen im Energieversorgungssystem weiter voranzutreiben.
gefördert werden:
Eine Jury beurteilt die Kriterien zur Reihung der innovativen Speicher Projekte. Die Voraussetzung ist, dass diese bereits aus bestehenden oder neu errichteten Anlagen Strom aus erneuerbaren Quellen speichern.
Die Einreichung ist nur online möglich unter https://www.umweltfoerderung.at/betriebe/grossspeicher
Mehr dazu :Großspeicheranlagen – Klima- und Energiefonds – Klima- und Energiefonds (klimafonds.gv.at)
Betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen sind genehmigungsfrei!
Die Bundesregierung hat per 1. März 2021 einen Erlass veröffentlicht, durch den betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei sind. Mehr dazu: zum Erlass
Die meisten Bundesländer bieten eigene Förderungen für Photovoltaik-Anlagen an, die entweder mit den Bundesförderungen kombiniert oder nur alleine beantragt werden können. Ebenfalls gibt jedes Bundesland seine eigenen Anzeigen- und Genehmigungspflichten vor.
Mehr dazu: Landesförderungen Photovoltaik
Wir sind stets bemüht alle Förderungen und Genehmigungspflichten auf dem neuesten Stand zu halten. Aufgrund der stetigen gesetzlichen Änderungen können wir allerdings keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben übernehmen.