Im Rahmen der Förderung werden Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von Raumwärme und Warmwasser auf Basis erneuerbarer Energien unterstützt, um Energieeinsparungen zu ermöglichen.
Die Förderung erstreckt sich auf die Förderung von PV-Anlagen und Speichersystemen in Verbindung mit einer PV-Anlage, unabhängig davon, ob diese bereits vorhanden sind oder neu installiert werden.
Förderwerber
Natürliche Personen
Allgemein
Im Rahmen der Förderung wird die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Energie für die Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser auf der Basis erneuerbarer Energie UND zur Einsparung von Energie und anderen elementaren Ressourcen gefördert. Bei einer Kombination mit einer PV-Anlage, die einen nachweislichen Jahresertrag von mind. 1000 kWh Strom produziert, gibt es einen Förderbonus.
Kombinierbarkeit
Diese Förderung ist mit der EAG Investitionsförderung kombinierbar.
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Förderhöhe
Warmwasserwärmepumpe + vorhandene PV-Anlage: 200 € PV-Bonus
Wärmepumpe + gleichzeitige Errichtung einer PV-Anlage: 500 € PV-Bonus
Zeitraum
Ab: 01.01.2023 bis: 31.12.2024
Anwendbar für:
Natürliche Personen
Allgemein
Gefördert werden:
Die Anlage muss auf dem Grundstück des zu versorgenden förderbaren Wohnobjekts platziert werden und eine überwiegend private Nutzung muss gewährleistet sein.
Kombinierbarkeit
NICHT kombinierbar mit der EAG-Investitionsförderung.
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Zeitraum
Ab: 01.01.2024 bis: 31.12.2024
Anlage darf größer sein:
Ja
Förderbare Maximalgröße
PV-Anlage: max. 20 kWp
Speicher: max. 20kWh
Förderhöhe
PV-Anlage: 30% der förderfähigen Kosten (max. 275 €/kWp)
Speicher: 30% der förderfähigen Kosten (max. 275 €/kWh)
Kombinationsbonus für gleichzeitige Errichtung einer Wärmepumpe: 500 €
Mehr dazu: Förderung Burgenland – Photovoltaik- und Speicheranlagen
Betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen sind genehmigungsfrei!
Die Bundesregierung hat per 1. März 2021 einen Erlass veröffentlicht, durch den betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei sind. Mehr dazu: zum Erlass
Genehmigung nach Bauordnung
Genehmigung nach Elektrizitätsgesetz
Genehmigung nach Raumordnung
Wir sind stets bemüht alle Förderungen und Genehmigungspflichten auf dem neuesten Stand zu halten. Aufgrund der stetigen gesetzlichen Änderungen können wir allerdings keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben übernehmen.