Gefördert werden stationäre Stromspeicher für die Eigenverbrauchsoptimierung von PV-Anlagen (Neuerrichtung + Erweiterung).
Gefördert werden die Neuinstallation oder Erweiterung von im Netzparallelbetrieb geführten PV-Anlagen bei Eigenheimen und Wohngebäuden mit mind. 3 Wohneinheiten.
Gefördert werden der Ankauf, die Errichtung und die Erweiterung von PV-Anlagen für den Eigenverbrauch (Netzparallelbetriebsanlagen). Das Gebäude muss öffentlich, landwirtschaftlich, gewerblich oder durch gemeinnützige Vereine genutzt werden.
Gefördert wird der Ankauf und die Errichtung von PV-Eigenverbrauchsanlagen an oder auf kommunalen Gebäuden.
Förderungsbewerber
Natürliche oder juristische Personen
Allgemein
Gefördert werden stationäre Stromspeicher für die Eigenverbrauchsoptimierung von PV-Anlagen (Neuerrichtung + Erweiterung). Pro PV-Anlage und Gebäude kann nur 1 Speicher gefördert werden. Eine überwiegende Selbstnutzung des erzeugten Stroms muss gewährleistet sein.
Nicht förderungsfähig sind:
Kombinierbarkeit
Kombinierbar mit der EAG-Investitionsförderung
Zeitraum
Ab: 01.01.2024 bis: 31.12.2024
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Förderbare Maximalgröße
bis 10 kWh
Förderhöhe
max. 350 €/kWp
Mehr dazu: Förderung Kärnten – Stromspeicher
Förderungsbewerber
Natürliche oder juristische Personen
Gefördert werden:
Pro Antragsteller*in und pro Wohneinheit kann ein Förderungsantrag gestellt werden. Bei Gebäuden mit zwei getrennten Wohneinheiten kann jeweils ein Förderantrag gestellt werden, wenn für jede Wohneinheit eine eigene PV-Anlage mit einer separaten Zählpunktnummer errichtet wird.
Förderfähige sind:
Nicht förderfähige sind:
Kombinierbarkeit
Kombinierbar mit der EAG-Investitionsförderung
Zeitraum:
Ab: 01.01.2024 bis: 31.12.2024
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Förderhöhe
Ein- und Zweifamilienhäusern 480 €/kWp (max. 10 kWp)
Wohnobjekte ab 3 Wohneinheiten: 480 €/kWp (max. 5 kWp / Wohneinheit)
Anlage darf größer sein:
Ja
Mehr dazu: Förderung Kärnten – Wohnbauförderung
Förderungswerber
Natürliche oder juristische Personen
Allgemein
Gefördert werden der Ankauf, die Errichtung und die Erweiterung von PV-Anlagen für den Eigenverbrauch (Netzparallelbetriebsanlagen). Das Gebäude muss öffentlich, landwirtschaftlich, gewerblich oder durch gemeinnützige Vereine genutzt werden.
Nicht förderfähig sind:
Kombinierbarkeit
Kombinierbar mit der EAG-Investitionsförderung
Zeitraum:
ab: 01.01.2024 bis: 31.12.2024
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Förderhöhe
max. 200 €/kWp
Mehr dazu: Förderung Kärnten – betriebliche PV-Anlagen
Förderungswerber
Gemeinde, juristische Person mit mehrheitlicher Gemeindebeteiligung, Zusammenschluss von Gemeinden
Hinweis
Gefördert wird der Ankauf und die Errichtung von PV-Eigenverbrauchsanlagen an oder auf kommunalen Gebäuden. Förderwerber*innen definieren bei der Antragstellung die Anzahl der zu berücksichtigenden Gebäude wie folgt:
Variante A: Der von der PV-Anlage erzeugte Strom wird zur Versorgung eines einzelnen kommunalen Gebäudes genutzt.
Variante B: Der von der PV-Anlage erzeugte Strom wird zur Versorgung mehrerer Gebäude genutzt. Wenn nicht alle angegebenen Gebäude hauptsächlich im Besitz der Antragsteller stehen, müssen die Kosten der Anlage entsprechend den Eigentumsverhältnissen aufgeteilt und nachgewiesen werden.
Nicht gefördert werden:
Kombinierbarkeit
kombinierbar mit der EAG-Investitionsförderung
Zeitraum
Ab: 01.01.2024 bis: 31.12.2024
Förderart
Einmaliger Zuschuss
max. Förderhöhe
bei vorsteuerabzugsberechtigten Förderungswerber*innen:
Mehr dazu: Förderung Kärnten – Kommunale Gebäude
Betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen sind genehmigungsfrei!
Die Bundesregierung hat per 1. März 2021 einen Erlass veröffentlicht, durch den betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei sind. Mehr dazu: zum Erlass
Genehmigung nach Bauordnung
Genehmigung nach Elektrizitätsgesetz
Genehmigung nach Raumordnung
Genehmigung nach Naturschutzgesetz
Wir sind stets bemüht alle Förderungen und Genehmigungspflichten auf dem neuesten Stand zu halten. Aufgrund der stetigen gesetzlichen Änderungen können wir allerdings keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben übernehmen.