Die Förderung umfasst die Untersuchung der bestehenden Tragstruktur sowie die Erarbeitung von statischen Maßnahmen zur Steigerung der Tragfähigkeit für die nachträgliche Installation einer netzgeführten Photovoltaikanlage auf dem Dach.
Förderwerber
Unternehmen sonstig unternehmerisch tätige Organisationen, konfessionelle Einrichtungen, oberösterreichische Gemeinden, Vereine, natürliche Personen
Allgemein
Die Förderung umfasst die Untersuchung der bestehenden Tragstruktur sowie die Erarbeitung von statischen Maßnahmen zur Steigerung der Tragfähigkeit für die nachträgliche Installation einer netzgeführten Photovoltaikanlage auf dem Dach.
Kombinierbarkeit
kombinierbar mit der EAG-Investitionsförderung.
Für diese Maßnahme darf keine andere Landesförderung beantragt werden bzw. gewährt worden sein.
Zeitraum
Ab: 1.1.2023 bis: 31.12.2024
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Größe der PV Anlage
Mind. 20kWp
Max. 1000kWp
Förderhöhe
max. 1.500 €
max. 1650 € (EGEM-Klimabündnis-Gemeinden)
Mehr dazu:
Betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen sind genehmigungsfrei!
Die Bundesregierung hat per 1. März 2021 einen Erlass veröffentlicht, durch den betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei sind. Mehr dazu: zum Erlass
Genehmigung nach Bauordnung
Genehmigung nach Elektrizitätsgesetz
Genehmigung nach Naturschutzgesetz
Wir sind stets bemüht alle Förderungen und Genehmigungspflichten auf dem neuesten Stand zu halten. Aufgrund der stetigen gesetzlichen Änderungen können wir allerdings keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben übernehmen.