Es werden Arbeiten zur Vorabklärung der Eignung von bestehenden Gebäudeflächen für die Installation einer Photovoltaikanlage gefördert.
Die Förderung umfasst die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf bäuerlichen Gebäuden, für die ein externer Entkupplungsschutz erforderlich ist.
Die Förderung konzentriert sich insbesondere auf PV-Überdachungen.
Kunden erhalten einen PV-Sonderbonus auf die vertraglich vereinbarten Preise für Photovoltaikanlagen.
Fokus ist die Förderung der Vorbereitung und Umsetzung von Bürger*innenbeteiligung an Energiegemeinschaften.
Förderbewerber
Unternehmen, unternehmerisch Tätige Organisation
Allgemein
Es werden Arbeiten zur Vorabklärung der Eignung von bestehenden Gebäudeflächen für die Installation einer Photovoltaikanlage gefördert. Diese Arbeiten umfassen die Prüfung der Statik, des Dachzustands, des Blitzschutzes und anderer relevanter Aspekte. Die geförderten Gebäudeflächen müssen eine Mindestgröße von 400 m² aufweisen. Diese Vorabklärungen sollen dazu dienen, die technische Machbarkeit und die Eignung der Flächen für die Installation einer Photovoltaikanlage festzustellen.
Kombinierbarkeit
k.A.
Zeitraum
Ab: 01.01.2024 bis: 31.12.2024
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Förderhöhe
80% der förderbaren Kosten
max. 3.000 €/Standort
Mehr dazu: Ökostrom und Energiegemeinschaften (vorarlberg.at)
Förderbewerber
landwirtschaftlicher Betrieb, landwirtschaftliche Genossenschaft
Allgemein
Die Förderung umfasst die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf bäuerlichen Gebäuden, für die ein externer Entkupplungsschutz erforderlich ist (nach TOR-Erzeuger ab einer Leistung von über 30 kVA). Ebenfalls gefördert wird die Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage, sofern die Leistung der PV-Anlage nach der Erweiterung über 30 kWp liegt.
Nicht förderfähig sind hingegen Freiflächenanlagen sowie Agrar- oder Agri-PV-Anlagen.
Kombinierbarkeit
Kombinierbar mit der EAG-Investitionsförderung
Im Fall der zusätzlichen Beantragung einer Förderung im Rahmen des EAG sind nur Anlagen der Kategorie C (20-100 kWp) förderfähig.
Zeitraum
Ab: 01.01.2024 bis: 31.12.2024
Förderbare Größe PV Anlage
min. 31kWp
max. keine Grenze
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Förderhöhe
200 €/kWp ab dem 31. kWp
max. 15.000 €/Anlage
Mehr dazu: Energie am Bauernhof (vorarlberg.at)
Förderbewerber
Natürliche oder juristische Person
Allgemein
Die Förderung konzentriert sich insbesondere auf folgende Bereiche:
PV-Anlagen auf versiegelten oder teilversiegelten Flächen, die dadurch einer Doppelnutzung zugeführt werden, sofern diese Versiegelung bereits zwölf Monate vor Antragstellung vorgelegen hat. Förderbar sind demnach insbesondere PV-Überdachungen von Parkplätzen und befestigten Betriebsflächen sowie Wände und Mauern mit Lärmschutz und Stützfunktion. Gefördert werden auch betret- und befahrbare PV-Anlagen.
Nicht förderbar sind:
Kombinierbarkeit
Kombinierbar mit der EAG-Investitionsförderung
Zeitraum
Ab: 01.01.2024 bis: 31.12.2024
Förderbare Größe PV Anlage
min. 20 kWp
max. keine Grenze
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Förderhöhe
500 €/kWp
250 €/kWp (Begrünungs- und Entsiegelungszuschlag, wenn diese Maßnahmen im Ausmaß von 20% der PV-Fläche auf dem Grundstück umgesetzt werden)
250 €/kWp (Zuschlag für die überwiegende Umsetzung der PV-Unterkonstruktion in Holzbauweise)
max. 100.000 €/Anlage
Mehr dazu:Ökostrom und Energiegemeinschaften (vorarlberg.at)
Förderbewerber
Betrieb, Haushalt oder Verein
Allgemein
Kunden erhalten einen PV-Sonderbonus in Höhe von 6 ct/kWh auf die vertraglich vereinbarten Preise für Photovoltaikanlagen. Diese ausgewiesenen Preise gelten sowohl für neue als auch für bestehende Anlagen in Vorarlberg (ohne Kleinwalsertal) und beinhalten den temporären Sonderbonus, der zu den Vertragspreisen hinzugerechnet wird.
Kombinierbarkeit
k.A.
Zeitraum
Ab: 01.01.2024 bis: 31.12.2024
Förderbare Größe PV Anlage
max. 100 kWp
Förderart
Nachträglicher gewährter Jahres Sonderbonus pro kWh
Förderhöhe
6 ct/kWh auf die vertraglich vereinbarten Preise
Mehr dazu: PV-Einspeisetarif | vkw
Förderbewerber
Natürliche oder juristische Person, gemeinschaftliche Zusammenschlüsse, Gemeinde, Bürgergemeinschaft
Allgemein
Gefördert wird die Vorbereitung und Umsetzung der Bürger*innenbeteiligung folgender Vorhaben:
Kombinierbarkeit
Andere Förderungen – insbesondere Förderungen des Bundes – sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die gegenständliche Landesförderung kann ergänzend in Anspruch genommen werden, sofern damit die kumulative Förderhöhe ein Ausmaß von 66% nicht überschreitet.
Zeitraum
Ab: 01.01.2023 bis: 31.12.2024
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Maximale Förderung
< 5.000 €: Fördersatz von 66%
5.000 – 10.000 €: Fördersatz von 50%
10.000 – 15.000 €: Fördersatz von 33%
> 15.000 €: keine Förderung
Mehr dazu: Ökostrom und Energiegemeinschaften (vorarlberg.at)
Betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen sind genehmigungsfrei!
Die Bundesregierung hat per 1. März 2021 einen Erlass veröffentlicht, durch den betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei sind. Mehr dazu: zum Erlass
Genehmigung nach Bauordnung
Genehmigung nach Elektrizitätsgesetz
Genehmigung nach Naturschutzgesetz
Wir sind stets bemüht alle Förderungen und Genehmigungspflichten auf dem neuesten Stand zu halten. Aufgrund der stetigen gesetzlichen Änderungen können wir allerdings keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben übernehmen.