Vorarlberg Förderungen

Genehmigungspflichten

bis 31.12.2024

Gebäudeeignungschecks für Photovoltaik und Dachbegrünung

Es werden Arbeiten zur Vorabklärung der Eignung von bestehenden Gebäudeflächen für die Installation einer Photovoltaikanlage gefördert.

bis 31.12.2024

Förderung für Photovoltaikanlagen auf Landwirtschaftsgebäuden

Die Förderung umfasst die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf bäuerlichen Gebäuden, für die ein externer Entkupplungsschutz erforderlich ist.

bis 31.12.2024

Förderung für Photovoltaikanlagen auf versiegelten Flächen

Die Förderung konzentriert sich insbesondere auf PV-Überdachungen.

bis 31.12.2024

Freiwilliger Sonderbonus auf PV-Einspeistarif

Kunden erhalten einen PV-Sonderbonus auf die vertraglich vereinbarten Preise für Photovoltaikanlagen.

bis 31.12.2024

Förderung für Bürgerbeteiligung und Energiegemeinschaften

Fokus ist die Förderung der Vorbereitung und Umsetzung von Bürger*innenbeteiligung an Energiegemeinschaften.

Tipp

Fragen Sie ebenfalls in Ihrer Gemeinde nach, ob diese aktuell eine Förderung für Photovoltaik-Anlagen budgetiert hat!

Förderung für Gebäudeeignungschecks für Photovoltaik und Dachbegrünung

Förderbewerber

Unternehmen, unternehmerisch Tätige Organisation

Allgemein

Es werden Arbeiten zur Vorabklärung der Eignung von bestehenden Gebäudeflächen für die Installation einer Photovoltaikanlage gefördert. Diese Arbeiten umfassen die Prüfung der Statik, des Dachzustands, des Blitzschutzes und anderer relevanter Aspekte. Die geförderten Gebäudeflächen müssen eine Mindestgröße von 400 m² aufweisen. Diese Vorabklärungen sollen dazu dienen, die technische Machbarkeit und die Eignung der Flächen für die Installation einer Photovoltaikanlage festzustellen.

Kombinierbarkeit

k.A.

Zeitraum

Ab: 01.01.2024 bis: 31.12.2024

Förderart

Einmaliger Zuschuss

Förderhöhe

80% der förderbaren Kosten

max. 3.000 €/Standort

Mehr dazu: Ökostrom und Energiegemeinschaften (vorarlberg.at)

Förderung für Photovoltaikanlagen auf Landwirtschaftsgebäuden

Förderbewerber

landwirtschaftlicher Betrieb, landwirtschaftliche Genossenschaft

 

Allgemein

Die Förderung umfasst die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf bäuerlichen Gebäuden, für die ein externer Entkupplungsschutz erforderlich ist (nach TOR-Erzeuger ab einer Leistung von über 30 kVA). Ebenfalls gefördert wird die Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage, sofern die Leistung der PV-Anlage nach der Erweiterung über 30 kWp liegt.

Nicht förderfähig sind hingegen Freiflächenanlagen sowie Agrar- oder Agri-PV-Anlagen.

Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit der EAG-Investitionsförderung
Im Fall der zusätzlichen Beantragung einer Förderung im Rahmen des EAG sind nur Anlagen der Kategorie C (20-100 kWp) förderfähig.

Zeitraum

Ab: 01.01.2024 bis: 31.12.2024

Förderbare Größe PV Anlage

min. 31kWp

max. keine Grenze

Förderart

Einmaliger Zuschuss

Förderhöhe

200 €/kWp ab dem 31. kWp

max. 15.000 €/Anlage

Mehr dazu: Energie am Bauernhof (vorarlberg.at)

Förderung für Photovoltaikanalgen auf versiegelten Flächen

Förderbewerber

Natürliche oder juristische Person

Allgemein

Die Förderung konzentriert sich insbesondere auf folgende Bereiche:
PV-Anlagen auf versiegelten oder teilversiegelten Flächen, die dadurch einer Doppelnutzung zugeführt werden, sofern diese Versiegelung bereits zwölf Monate vor Antragstellung vorgelegen hat. Förderbar sind demnach insbesondere PV-Überdachungen von Parkplätzen und befestigten Betriebsflächen sowie Wände und Mauern mit Lärmschutz und Stützfunktion. Gefördert werden auch betret- und befahrbare PV-Anlagen.

Nicht förderbar sind:

  • PV-Anlagen auf bestehenden Gebäuden, Wänden und Mauern.
  • Aufdachanlagen, dachparallel bzw. aufgeständert.
  • Freiflächenanlagen.
  • Agrar- bzw. Agri-PV-Anlagen.
  • Lärmschutzwände im Bundes- oder Landeseigentum.

Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit der EAG-Investitionsförderung

Zeitraum

Ab: 01.01.2024 bis: 31.12.2024

Förderbare Größe PV Anlage

min. 20 kWp

max. keine Grenze

Förderart

Einmaliger Zuschuss

Förderhöhe

500 €/kWp
250 €/kWp (Begrünungs- und Entsiegelungszuschlag, wenn diese Maßnahmen im Ausmaß von 20% der PV-Fläche auf dem Grundstück umgesetzt werden)
250 €/kWp (Zuschlag für die überwiegende Umsetzung der PV-Unterkonstruktion in Holzbauweise)
max. 100.000 €/Anlage

Mehr dazu:Ökostrom und Energiegemeinschaften (vorarlberg.at)

Freiwilliger Sonderbonus auf PV-Einspeistarif

Förderbewerber

Betrieb, Haushalt oder Verein

Allgemein

Kunden erhalten einen PV-Sonderbonus in Höhe von 6 ct/kWh auf die vertraglich vereinbarten Preise für Photovoltaikanlagen. Diese ausgewiesenen Preise gelten sowohl für neue als auch für bestehende Anlagen in Vorarlberg (ohne Kleinwalsertal) und beinhalten den temporären Sonderbonus, der zu den Vertragspreisen hinzugerechnet wird.

Kombinierbarkeit

k.A.

Zeitraum

Ab: 01.01.2024 bis: 31.12.2024

Förderbare Größe PV Anlage

max. 100 kWp

Förderart

Nachträglicher gewährter Jahres Sonderbonus pro kWh

Förderhöhe

6 ct/kWh auf die vertraglich vereinbarten Preise

Mehr dazu: PV-Einspeisetarif | vkw

Förderung für Bürgerbeteiligung und Energiegemeinschaften

Förderbewerber

Natürliche oder juristische Person, gemeinschaftliche Zusammenschlüsse, Gemeinde, Bürgergemeinschaft

Allgemein

Gefördert wird die Vorbereitung und Umsetzung der Bürger*innenbeteiligung folgender Vorhaben:

  • Errichtung und Erweiterung oder auch Übernahme von bestehenden Energieerzeugungsanlagen ausschließlich auf Basis erneuerbarer Energieträger mit Bürger*innenbeteiligung bzw. durch eine Bürger*innengemeinschaft.
  • Förderung der Errichtung von Erneuerbaren Energiegemeinschaften, wenn eine Bürger*innenbeteiligung gemäß EAG 2021 erfolgt.
  • Bürgerenergiegemeinschaften, wenn eine Bürger*innenbeteiligung gemäß EAG 2021 erfolgt.
  • Projekte zur Reduktion des Energieverbrauchs oder der Effizienzsteigerung mit Bürger*innenbeteiligung.
  • Kooperative Mobilitätsprojekte in gemeinsamer Trägerschaft zur Reduktion des MIV, wobei emissionsfreie Antriebstechnologien einzusetzen sind.
  • Kombination aus den genannten Punkten.

Kombinierbarkeit

Andere Förderungen – insbesondere Förderungen des Bundes – sind vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die gegenständliche Landesförderung kann ergänzend in Anspruch genommen werden, sofern damit die kumulative Förderhöhe ein Ausmaß von 66% nicht überschreitet.

Zeitraum

Ab: 01.01.2023 bis: 31.12.2024

Förderart

Einmaliger Zuschuss

 

Maximale Förderung

< 5.000 €: Fördersatz von 66%
5.000 – 10.000 €: Fördersatz von 50%
10.000 – 15.000 €: Fördersatz von 33%
> 15.000 €: keine Förderung

Mehr dazu: Ökostrom und Energiegemeinschaften (vorarlberg.at)

Informationen zur Anzeigen- und Genehmigungspflicht von PV-Anlagen

Betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen sind genehmigungsfrei!

Die Bundesregierung hat per 1. März 2021 einen Erlass veröffentlicht, durch den betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei sind. Mehr dazu: zum Erlass

Genehmigung nach Bauordnung

  • keine Bauanzeige notwendig für Aufdach-Anlagen, wenn Mindestabstände und Abstandsflächen eingehalten werden (max. Abstand 30 cm parallel zur Dach- oder Wandfläche)
  • Bauanzeige notwendig für Aufdach-Anlagen, wenn Mindestabstände und Abstandsflächen nicht eingehalten werden (max. Abstand 30 cm parallel zur Dach- oder Wandfläche)

Genehmigung nach Elektrizitätsgesetz

  • Keine Genehmigung nötig für Photovoltaik-Anlagen bis 500 kWp
  • Vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Anlagen ab 501 kWp

Genehmigung nach Naturschutzgesetz

  • Im Naturschutzgesetzt werden Photovoltaikanlagen nicht explizit erwähnt. Im § 35 Bewilligung steht für den Allgemeinfall aber folgendes: Die Bewilligung ist zu erteilen, wenn gewährleistet ist, dass durch die Erteilung von Auflagen, Bedingungen oder Befristungen, keine Verletzung der Interessen der Natur oder Landschaft besteht.

Wir sind stets bemüht alle Förderungen und Genehmigungspflichten auf dem neuesten Stand zu halten. Aufgrund der stetigen gesetzlichen Änderungen können wir allerdings keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben übernehmen.