Die Förderung gilt für neu installierte PV-Anlagen im Netzparallelbetrieb mit einer Mindestbetriebsdauer von 800 Volllaststunden pro Jahr oder 500 Volllaststunden für vertikal montierte PV-Anlagen.
Die Förderung richtet sich an neu errichtete stationäre Stromspeicher, die auf Lithium- und Natriumionentechnologie basieren.
Die Förderung umfasst neu installierte PV-Anlagen auf neu errichteten Flugdächern in Wien, die im Netzparallelbetrieb betrieben werden.
Die Förderung richtet sich an neu installierte Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb, die entweder auf Gründächern errichtet werden oder als Verschattungseinrichtung für Dachlandschaften dienen.
Die Förderung ist speziell für Betriebe und Bauträger gedacht, die bereits eine PV-Anlage am Dach haben und diese vergrößern möchten. Die Stadt Wien bietet einen Zuschuss von pauschal 150€ / kWp.
Für die Errichtung von PV-Anlagen auf mehrgeschoßigen Bestandswohnbauten gibt es Zuschläge und damit doppelte Fördersätze im Vergleich zur Standard-Förderung.
Förderbewerber
Juristische oder natürliche Personen, Betriebe
Allgemein
Die Förderung gilt für neu installierte PV-Anlagen im Netzparallelbetrieb mit einer Mindestbetriebsdauer von 800 Volllaststunden pro Jahr oder 500 Volllaststunden für vertikal montierte PV-Anlagen. Dabei können Aufdach-Anlagen, gebäudeintegrierte Anlagen sowie vertikal montierte PV-Anlagen förderberechtigt sein. PV-Anlagen, die auf Grünflächen installiert werden, sind nicht förderfähig, es sei denn, sie sind Teil von Bürger*innenbeteiligungsmodellen. Ebenfalls nicht förderfähig sind Anteile von PV-Anlagen, die gemäß §118 Abs. 3b bzw. Abs. 3c der Bauordnung für Wien 1996 verpflichtend zu errichten sind, sowie Erweiterungen von bestehenden Anlagen.
Kombinierbarkeit
k.A.
Zeitraum
Ab: 22.12.2023 bis: offen
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Förderbare Größe der PV Anlage
min. 1 kWp
max. 1000 kWp
Förderhöhe
Standardfördersatz:
Zuschläge für PV-Anlagen auf bestehenden MGWB:
Zuschlag bei Erweiterung: 150 €/kWp
Wiener Landesförderung Photovoltaik | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)
Förderbewerber
Natürliche oder juristische Personen, Betriebe
Allgemein
Die Förderung richtet sich an neu errichtete stationäre Stromspeicher, die auf Lithium- und Natriumionentechnologie basieren. Diese Speicher können entweder als Neuerrichtung oder als Nachrüstung zu einer bereits bestehenden PV-Anlage erfolgen.
Die Förderungsfähigkeit erstreckt sich auf Stromspeicher für verschiedene Gebäudetypen, darunter Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und betriebliche Gebäude. Es ist also möglich, sowohl private als auch gewerbliche Anlagen zu fördern.
Kombinierbarkeit
NICHT mit der EAG-Investitionsförderung kombinierbar
Zeitraum
Ab: 01.06.2021 bis: 31.12.2024
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Förderbare Größe der PV Anlage
max. 10 kWh
200 €/kWh
Mehr dazu: Wiener Landesförderung Stromspeicher | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)
Förderbewerber
Betrieb, sonstige unternehmerisch tätige Organisation, Konfessionsgemeinschaft, Verein, Körperschaft öffentlichen Rechts
Allgemein
Die Förderung umfasst neu installierte PV-Anlagen auf neu errichteten Flugdächern in Wien, die im Netzparallelbetrieb betrieben werden. Ebenfalls gefördert werden PV-Anlagen, die als Verschattungseinrichtungen für Parkplätze und andere versiegelte Bebauungsflächen genutzt werden und mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr erreichen.
Ein Flugdach im Sinne der Förderung ist ein eigenständiges Dachbauwerk, das entweder auf Stützen ruht oder an mindestens drei Seiten offen ist. Die Förderung gilt ausschließlich für Anlagen, die auf bereits bestehenden versiegelten Flächen errichtet werden. Pro Antragstellerin oder Antragsteller werden maximal zwei Projekte gefördert. Der Antrag muss vor Umsetzung der Maßnahmen gestellt werden, das heißt vor der Bestellung der PV-Anlage oder dem Beginn der Arbeiten.
Kombinierbarkeit
NICHT mit der EAG-Investitionsförderung kombinierbar
Zeitraum
Ab: — bis: 31.12.2024
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Förderbare Größe der PV Anlage
max. 1000 kWp
Förderhöhe
Standardfördersatz: 250 €/kWp (< 101 kWp) 200 €/kWp (101 – 500 kWp) 150 €/kWp (501 – 1.000 kWp) max. 250.000 €/Anlage Zusätzlich zur PV-Standardförderung gibt es einen Zuschlag von: 250 €/kWp (< 101 kWp) 200 €/kWp (101 – 500 kWp) 150 €/kWp (501 – 1.000 kWp)
Mehr dazu: Wiener Landesförderung Photovoltaik Flugdächer | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)
Förderbewerber
Natürliche oder juristische Pesonen, Betriebe
Allgemein
Die Förderung richtet sich an neu installierte Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb, die entweder auf Gründächern errichtet werden oder als Verschattungseinrichtung für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung genutzt werden und dabei eine Mindestleistung von 900 Volllaststunden pro Jahr erbringen. Es besteht auch die Möglichkeit, beide Varianten zu kombinieren und somit eine Kombinationsförderung zu erhalten.
Nicht förderfähig sind hingegen die Anteile von Photovoltaikanlagen, die gemäß §118 Abs. 3b bzw. Abs. 3c der Bauordnung für Wien 1996 verpflichtend zu errichten sind. Dies betrifft bestimmte Auflagen oder Vorschriften, die unabhängig von der Förderung bestehen und nicht zusätzlich gefördert werden.
Des Weiteren sind die Erweiterung von bereits bestehenden PV-Anlagen und der Einbau von gebrauchten PV-Modulen nicht förderfähig. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf neu errichtete Anlagen, die die oben genannten Kriterien erfüllen.
Kombinierbarkeit
NICHT mit der EAG-Investitionsförderung kombinierbar
Zeitraum
Ab: 15.01.2024 bis: offen
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Förderbare Größe der PV Anlage
min. 1 kWp
max. 1000 kWp
Förderhöhe
250 €/kWp (< 101 kWp)
200 €/kWp (101 – 500 kWp)
150 €/kWp (501 – 1000 kWp)
max. 250.000€ /Anlage
Zusätzlich zur PV-Standardförderung gibt es einen Zuschlag von max. 150 €/kWp.
Zuschlag bei Erweiterung: 150 €/kWp
Mehr dazu: Photovoltaik Wien-Gründächer | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)
Förderbewerber
Natürliche oder juristische Pesonen, Betriebe
Allgemein
Diese Förderung ist speziell für Betriebe und Bauträger gedacht, die bereits eine Photovoltaik-Anlage am Dach haben und diese vergrößern möchten. Hier bietet die Stadt Wien einen Zuschuss von pauschal 150 Euro pro kWp mit dem Ziel, geeignete Gebäudeflächen besser auszunutzen. Für die Erweiterung der PV-Anlage ist kein zusätzlicher Zählpunkt notwendig.
Kombinierbarkeit
NICHT mit der EAG-Investitionsförderung kombinierbar
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Förderbare Größe der PV Anlage
max. 30% der förderfähigen Kosten
max. 1000 kWp
Förderhöhe
pauschal 150€ / kWp
Mehr dazu: Förderung für Anlagenerweiterung – Wiener Sonnenstrom-Offensive
Förderbewerber
Natürliche oder juristische Pesonen, Betriebe
Allgemein
Für die Errichtung von PV-Anlagen auf mehrgeschoßigen Bestandswohnbauten (MGWB)* gibt es nun attraktive Zuschläge und somit doppelte Fördersätze im Vergleich zur Standard-Förderung. Unter die förderfähigen Kosten fallen auch Absturzsicherungen.
Als mehrgeschoßige Wohnbauten gelten Bestandsgebäude mit mindestens 50 % Wohnnutzung, mindestens 3 Wohneinheiten und Bauklasse 3 (ab 9 Metern Höhe oder Erdgeschoß und mindestens 2 weitere Obergeschoße exklusive Dachgeschoß).
Kombinierbarkeit
NICHT mit der EAG-Investitionsförderung kombinierbar
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Förderbare Größe der PV Anlage
max. 30% der förderfähigen Kosten
max. 1000 kWp
Förderhöhe
500€ / kWp für Anlagenleistungen bis 100 kWp
400€ / kWp für Anlagenleistungen zwischen 100 kWp und 500 kWp
300€ / kWp für Anlagenleistungen zwischen 500 kWp und 1.000 kWp
Betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen sind genehmigungsfrei!
Die Bundesregierung hat per 1. März 2021 einen Erlass veröffentlicht, durch den betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei sind. Mehr dazu: zum Erlass
Genehmigung nach Bauordnung
Genehmigung nach Elektrizitätsgesetz
Genehmigung nach Naturschutzgesetz
Wir sind stets bemüht alle Förderungen und Genehmigungspflichten auf dem neuesten Stand zu halten. Aufgrund der stetigen gesetzlichen Änderungen können wir allerdings keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben übernehmen.