Novelle des Ökostromgesetzes bringt jährlich zusätzlich 15 Mio. Euro

Förderbudget für 2018 verdoppelt!

9052

Für Photovoltaik und Stromspeicher brechen ab 2018 sehr sonnige Zeiten an. Denn durch die kleine Novelle des Ökostromgesetzes stehen nun zusätzlich jährlich 15 Mio. Euro zur Verfügung, wodurch ein zusätzliches Ausbauvolumen bei Photovoltaik von mindestens 50MWp erwartet wird. Ganz neu ist die bundesweite Stromspeicher-Förderung.

Der effektive Start der Investitionsförderung für PV-Anlagen und Stromspeicher findet nach Bekanntgabe der Förderrichtlinien (voraussichtlich im Frühjahr 2018) statt.

Folgende wesentliche Änderungen ergeben sich für die Photovoltaik im Detail:

  1. Extra Fördertopf für einen Investitionzuschuss für PV-Anlagen und Stromspeicher (siehe untenstehende Grafik: Zweite und Dritte Spalte)
  2. Entfall des Ökostrombescheids
  3. Klarstellung des Eigenversorgungsanteils, der im Förderantrag anzugeben ist: Anteil der Engpassleistung einer Anlage, für den keine Tarifförderung beantragt wird.
  4. Klarstellung der Engpassleistung bei PV-Anlagen
  5. Bei Photovoltaikanlagen gilt die Modulspitzenleistung (Leistung in kWpeak) als Engpassleistung.
  6. ÖMAG: Neue Fristen rund um die Errichtung der PV-Anlage: Binnen drei Monaten nach Annahme des Antrages ist einen Nachweis über die Bestellung der Photovoltaikanlage zu liefern. Innerhalb von neun Monaten, nach Annahme des Antrags, ist die PV-Anlage in Betrieb zu nehmen.


Die Errichtung und Erweiterung einer PV-Anlage sowie die Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage um eine Speicherkapazität und eine Erweiterung einer bestehenden Speicherkapazität wird durch einen Investitionszuschuss gefördert.

Förderbudget:

Für die Förderung mittels Investitionszuschuss stehen 15 Mio. Euro pro Jahr zur Verfügung. Davon sind mindestens 9 Mio. Euro für PV-Anlagen vorgesehen.

Fördersatz für die PV-Anlage:

PV-Anlagen bis zu einer Engpassleistung von 100 kWp werden mit 250 Euro pro kWp gefördert. Bei einer Engpassleistung von mehr als 100 kWp bis 500 kWh wird die gesamte Anlage mit 200 Euro pro kWp gefördert. Max. werden jedoch 30 % der Investkosten gefördert.

Fördersatz für den Stromspeicher:

Verfügt die Anlage über eine Speicherkapazität im Ausmaß von mindestens 0,5 kWh pro kWp installierter Engpassleistung oder wird eine bestehende Anlage oder eine bestehende Speicherkapazität in diesem Ausmaß erweitert, kann zusätzlich ein Investitionszuschuss von 500 Euro pro kWh gewährt werden. Es können bis zu 10 kWh Speicherkapazität pro kW installierter Engpassleistung gefördert werden. Max. werden jedoch 45 % Investitionskosten gefördert.

  • Die Errichtung muss innerhalb von einem Jahr ab Förderzusage erfolgen.
  • Antragstellung vor Errichtung notwendig.
  • Die genaue Richtlinie zur Investitionsförderung (nach § 27a) für PV-Anlagen und Stromspeicher folgt und wird vom BMWFW, dem BMVIT und dem BMF innerhalb von 6 Monaten nach in Krafttreten der kleinen Novelle des ÖSG erlassen.

Quelle: PV Austria