Salzburg

Salzburg Förderungen

Genehmigungspflichten

Enddatum offen

Förderung Photovoltaik (ausgenommen private Haushalte)

Gefördert wir die Errichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen auf oder an Gebäuden (in Ausnahmefällen auch auf der Grundparzelle)

Enddatum offen

Förderung Photovoltaik - Landwirt:innen

Gefördert wir die Errichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen auf oder an Gebäuden (in Ausnahmefällen auch auf der Grundparzelle)

Enddatum offen

Förderung Photovoltaik - Betriebe

Gefördert wir die Errichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen auf oder an Gebäuden (in Ausnahmefällen auch auf der Grundparzelle)

Enddatum offen

Förderung Photovoltaik - private Haushalte

Gefördert wir die Errichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen auf oder an Gebäuden (in Ausnahmefällen auch auf der Grundparzelle)

Enddatum offen

Sanierungsförderung

Es wir die Errichtung, Erneuerung oder Erweiterung einer PV-Anlage mit oder ohne Speicher gefördert.

Tipp

Fragen Sie ebenfalls in Ihrer Gemeinde nach, ob diese aktuell eine Förderung für Photovoltaik-Anlagen budgetiert hat!

Förderung Photovoltaik (ausgenommen private Haushalte)

Förderwerber

Verein, Körperschaft öffentlichen Rechts, Konfessionsgemeinschaft, Gemeinde, Landwirte

Allgemein

Folgende Projekte werden gefördert:

  • Die Errichtung oder Erweiterung von an das öffentliche Stromnetz angeschlossene PV-Anlagen auf oder an Gebäuden (inkl. Nebengebäude)
  • Ist die Errichtung auf oder an Gebäuden aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zweckmäßig, gewährt das Land Salzburg in Ausnahmefällen eine Förderung für die Errichtung oder Erweiterung von an das öffentliche Stromnetz angebundene PV-Anlagen auf der Grundparzelle (z.B. Zäune, Hänge, Futtermauern, etc.).
  • Die PV-Anlage hat dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen und von einem befugten Unternehmen installiert sowie in Betrieb genommen werden.
  • Die Antragstellung muss im Vorhinein (vor Beginn der Projektumsetzung, konkret vor Bestellung der PV-Anlage) stattfinden.

Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit der EAG-Investitionsförderung bis zu einer PV-Anlagenleistung von 100 kWp.
Eine Kombination mit anderen Bundes- sowie Landesförderungen ist ausgeschlossen. Gebietskörperschaften haben Anspruch auf die Förderung, solang keine Mittel durch den Gemeindeausgleichsfond (GAF) gewährt werden. Ist das Projekt nach dem UStG 1994 i.d.g.F. von der Abgabe der Umsatzsteuer befreit, ist eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderung zulässig.

 

Zeitraum

Ab: 1.2.2024 bis: offen

Förderart

Einmaliger Zuschuss

Förderbare Größe der Anlage

Mindestgröße 1 kWp

Förderhöhe

Stufentarif:

200 €/kWp (< 10 kWp)

150 €/kWp (> 10 – 20 kWp)

100 €/kWp (> 20 – 100 kWp)

50 €/kWp (> 100 kWp)

Maximale Förderung:

max. 25.000 €/Projekt

Mehr dazu: Photovoltaikanlagen – Land Salzburg

Förderung Photovoltaik – Landwirt:innen

Förderwerber

Landwirtschaftlicher Betrieb, landwirtschaftliche Genossenschaft

 

Allgemein

Folgende Projekte werden gefördert:

  • Die Errichtung oder Erweiterung von an das öffentliche Stromnetz angeschlossene PV-Anlagen auf oder an Gebäuden (inkl. Nebengebäude)
  • Ist die Errichtung auf oder an Gebäuden aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zweckmäßig, gewährt das Land Salzburg in Ausnahmefällen eine Förderung für die Errichtung oder Erweiterung von an das öffentliche Stromnetz angebundene PV-Anlagen auf der Grundparzelle (z.B. Zäune, Hänge, Futtermauern, etc.).
  • Die PV-Anlage hat dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen und von einem befugten Unternehmen installiert sowie in Betrieb genommen werden.
  • Jenes Gebäude, auf dem die PV-Anlage montiert wird, muss flächenmäßig überwiegend im Zuge der Land- und Forstwirtschaft genutzt werden.
  • Die Antragstellung muss im Vorhinein (vor Beginn der Projektumsetzung, konkret vor Bestellung der PV-Anlage) stattfinden.
  • Erfolgt die Montage der PV-Anlage auf dem Wohngebäude, so hat die Antragstellung wieder im Nachhinein über das Förderprogramm „Photovoltaik für private Haushalte“ zu erfolgen.

 

Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit der EAG-Investitionsförderung bis zu einer PV-Anlagenleistung von 100 kWp.
Eine Kombination mit anderen Bundes- sowie Landesförderungen ist ausgeschlossen. Ist das Projekt nach dem UStG 1994 i.d.g.F. von der Abgabe der Umsatzsteuer befreit, ist eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderung zulässig.

 

Zeitraum

Ab: 1.2.2024 bis: offen

Förderart

Einmaliger Zuschuss

Förderbare Größe der Anlage

Mindestgröße 1 kWp

Förderhöhe

Stufentarif:

200 €/kWp (< 10 kWp)

150 €/kWp (> 10 – 20 kWp)

100 €/kWp (> 20 – 100 kWp)

50 €/kWp (> 100 kWp)

Maximale Förderung:

max. 25.000 €/Projekt

Mehr dazu: Photovoltaikanlagen – Land Salzburg

Förderung Photovoltaik – Betriebe

Förderwerber

Unternehmen

Allgemein

Folgende Projekte werden gefördert:

  • Die Errichtung oder Erweiterung von an das öffentliche Stromnetz angeschlossene PV-Anlagen auf oder an Gebäuden (inkl. Nebengebäude)
  • Ist die Errichtung auf oder an Gebäuden aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zweckmäßig, gewährt das Land Salzburg in Ausnahmefällen eine Förderung für die Errichtung oder Erweiterung von an das öffentliche Stromnetz angebundene PV-Anlagen auf der Grundparzelle (z.B. Zäune, Hänge, Futtermauern, etc.).
  • Die PV-Anlage hat dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen und von einem befugten Unternehmen installiert sowie in Betrieb genommen werden.
  • Die Antragstellung muss im Vorhinein (vor Beginn der Projektumsetzung, konkret vor Bestellung der PV-Anlage) stattfinden.
  • Am Anlagenstandort ist durch den Betrieb eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen
  • Der Beratungsbericht muss im Rahmen der Antragstellung inkl. Rechnung und Zahlungsnachweis hochgeladen werden

Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit der EAG-Investitionsförderung bis zu einer PV-Anlagenleistung von 100 kWp.
Eine Kombination mit anderen Bundes- sowie Landesförderungen ist ausgeschlossen. Ist das Projekt nach dem UStG 1994 i.d.g.F. von der Abgabe der Umsatzsteuer befreit, ist eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderung zulässig.

Zeitraum

Ab: 1.2.2024 bis: offen

Förderart

Einmaliger Zuschuss

Förderbare Größe der Anlage

Mindestgröße 1 kWp

Förderhöhe

Stufentarif:

200 €/kWp (< 10 kWp)

150 €/kWp (> 10 – 20 kWp)

100 €/kWp (> 20 – 100 kWp)

50 €/kWp (> 100 kWp)

 

Beratungskosten:

50 % der Beratungskosten; max. 500 €

 

Maximale Förderung:

max. 25.000 €/Projekt

 

Mehr dazu: Betriebliche Photovoltaikanlagen – Land Salzburg

Förderung Photovoltaik – private Haushalte

Förderwerber

Natürliche Personen

Allgemein

Folgende Projekte werden gefördert:

  • Die Errichtung oder Erweiterung von an das öffentliche Stromnetz angeschlossene PV-Anlagen auf oder an Gebäuden (inkl. Nebengebäude)
  • Ist die Errichtung auf oder an Gebäuden aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zweckmäßig, gewährt das Land Salzburg in Ausnahmefällen eine Förderung für die Errichtung oder Erweiterung von an das öffentliche Stromnetz angebundene PV-Anlagen auf der Grundparzelle (z.B. Zäune, Hänge, Futtermauern, etc.).
  • Die PV-Anlage hat dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen und von einem befugten Unternehmen installiert sowie in Betrieb genommen werden.
  • Die Antragstellung kann bis zu 12 Monate ab der letzten Rechnung im Nachhinein vorgenommen werden.

Kombinierbarkeit

Kombinierbar mit der EAG-Investitionsförderung bis zu einer PV-Anlagenleistung von 100 kWp.
Eine Kombination mit anderen Bundes- sowie Landesförderungen ist ausgeschlossen. Ist das Projekt nach dem UStG 1994 i.d.g.F. von der Abgabe der Umsatzsteuer befreit, ist eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderung zulässig.

 

Zeitraum

Ab: 1.2.2024 bis: offen

Förderart

Einmaliger Zuschuss

 

Förderbare Größe der Anlage

Mindestgröße 1 kWp

 

Förderhöhe

Stufentarif:

200 €/kWp (< 10 kWp)

150 €/kWp (> 10 – 20 kWp)

100 €/kWp (> 20 – 100 kWp)

50 €/kWp (> 100 kWp)

 

Maximale Förderung:

max. 25.000 €/Projekt

Mehr dazu: Photovoltaikanlagen – Land Salzburg

Sanierungsförderung

Förderwerber

Eigentümer des Gebäudes, Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. die in Vertretung beauftragte Hausverwaltung, Bauberechtigte, Wohnungseigentümer von Reihenhäusern, Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Mieter sowie sonstige Nutzungsberechtigte (mit Zustimmung des Unterkunftgebers), Eigentümer/Betreiber eines Wohnheimes

 

Allgemein

Im Rahmen der Sanierung wird Folgendes gefördert:

  • Die Errichtung, Erneuerung oder Erweiterung einer PV-Anlage
  • Die Errichtung oder Erweiterung eines Speichers
  • Die Förderung gilt für PV-Anlagen mit oder ohne Speicher
  • Der Speicher alleine ist nicht förderbar
  • Der Sanierungszuschuss setzt sich aus einem Grundbetrag und Zuschlägen zusammen
  • In Abhängigkeit von den zu erfüllenden Voraussetzungen beträgt der der Prozentsatz des Grundbetrages der förderbaren Sanierungskosten 15 %, 20 % oder 30 %.

 

Kombinierbarkeit

kombinierbar mit der EAG-Investitionsförderung. 
Die gleichzeitige Inanspruchnahme weiterer Förderungen anderer Gebietskörperschaften (z.B. Sanierungsscheck des Bundes) ist möglich. Nicht möglich ist eine Doppelförderung durch das Land Salzburg.

 

Förderart

Einmaliger Zuschuss

 

Förderbare Maximalgröße der Anlage

keine Grenze

 

Förderhöhe

3.000 €/kWp (0 ≤ 5 kWp)

2.000 €/zusätzlichem kWp (> 5 kWp)

 

Bei Nichterreichten eines Mindestertrags von 800 kWh/kWp und Jahr, ist der Fördersatz im Verhältnis der Unterschreitung zu kürzen.

 

Mehr dazu: Sanierungsförderung – Land Salzburg

Informationen zur Anzeigen- und Genehmigungspflicht von PV-Anlagen

Betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen sind genehmigungsfrei!

Die Bundesregierung hat per 1. März 2021 einen Erlass veröffentlicht, durch den betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei sind. Mehr dazu: zum Erlass

Genehmigung nach Bauordnung

  • Bauanzeige notwendig für PV-Anlagen an baulichen Anlagen, die die Oberflächen-Abstände einhalten
  • Bauanzeige notwendig für Freifeld-Anlagen bis 200m² mit Flächenwidmung “Grünland-Solaranlage” und Einhaltung bestimmter Vorgaben
  • Baugenehmigung nötig für PV-Anlagen an baulichen Anlagen, welche die Oberflächen-Abstände nicht einhalten
  • Baugenehmigung nötig für Freifeld-Anlagen ab 201m² ohne entsprechende Flächenwidmung oder Nicht-Erfüllung bestimmter Vorgaben

Genehmigung nach Elektrizitätsgesetz

  • keine Genehmigung notwendig für Anlagen bis 100 kWp
  • Anzeige notwendig für Anlagen von 101 – 500 kWp
  • Genehmigung nötig für Anlagen ab 501 kWp

Genehmigung nach Raumordnung

  • Freistehende Solaranlagen mit einer Kollektorfläche größer als 200 m², sind im Grünland nur dann zulässig, wenn der Standort als „Grünland-Solaranlagen“ ausgewiesen ist.

Genehmigung nach Naturschutzgesetz

  • Es besteht keine landesweite naturschutzrechtliche Bewilligungs- bzw. Anzeigepflicht für die Errichtung von Photovoltaikanlagen an oder auf Bauten oder in freistehender Aufstellung.
  • Sollten allerdings Schutzgebiete betroffen sein, ist die Errichtung grundsätzlich bewilligungspflichtig.

Wir sind stets bemüht alle Förderungen und Genehmigungspflichten auf dem neuesten Stand zu halten. Aufgrund der stetigen gesetzlichen Änderungen können wir allerdings keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben übernehmen.

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