Oberösterreich

Oberösterreich Förderungen

Genehmigungspflichten

bis 31.12.2024

PV-Dächer – Prüfung der Tragfähigkeit

Die Förderung umfasst die Untersuchung der bestehenden Tragstruktur sowie die Erarbeitung von statischen Maßnahmen zur Steigerung der Tragfähigkeit für die nachträgliche Installation einer netzgeführten Photovoltaikanlage auf dem Dach.

Tipp

Fragen Sie ebenfalls in Ihrer Gemeinde nach, ob diese aktuell eine Förderung für Photovoltaik-Anlagen budgetiert hat!

Förderung PV-Dächer – Prüfung der Tragfähigkeit

Förderwerber

Unternehmen sonstig unternehmerisch tätige Organisationen, konfessionelle Einrichtungen, oberösterreichische Gemeinden, Vereine, natürliche Personen

Allgemein

Die Förderung umfasst die Untersuchung der bestehenden Tragstruktur sowie die Erarbeitung von statischen Maßnahmen zur Steigerung der Tragfähigkeit für die nachträgliche Installation einer netzgeführten Photovoltaikanlage auf dem Dach.

Kombinierbarkeit

kombinierbar mit der EAG-Investitionsförderung.
Für diese Maßnahme darf keine andere Landesförderung beantragt werden bzw. gewährt worden sein.

Zeitraum

Ab: 1.1.2023 bis: 31.12.2024

Förderart

Einmaliger Zuschuss

Größe der PV Anlage

Mind. 20kWp

Max. 1000kWp

Förderhöhe

max. 1.500 €
max. 1650 € (EGEM-Klimabündnis-Gemeinden)

Mehr dazu:

Land Oberösterreich – PV-Dächer – Prüfung der Tragfähigkeit von bestehenden Dächern für die Installation von netzgeführten Photovoltaikanlagen (land-oberoesterreich.gv.at)

Informationen zur Anzeigen- und Genehmigungspflicht von PV-Anlagen

Betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen sind genehmigungsfrei!

Die Bundesregierung hat per 1. März 2021 einen Erlass veröffentlicht, durch den betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei sind. Mehr dazu: zum Erlass

Genehmigung nach Bauordnung

  • Bauanzeige notwendig für Photovoltaikanlagen bis 400 kW, soweit sie frei stehen und ihre Höhe mehr als 2 m über dem künftigen Gelände beträgt oder soweit sie an baulichen Anlagen angebracht werden und die Oberfläche der baulichen Anlage um mehr als 1,5 m überragen.
  • Freistehende PV-Anlagen mit mehr als 5 kWp dürfen im Grünland nur errichtet werden, wenn im Flächenwidmungsplan eine entsprechende Sonderausweisung „Sonderausweisung für Funk-, Photovoltaik- und Windkraftanlagen“ die Errichtung zulässt.
  • Freistehende Anlagen unter 5 kW können auch auf Flächen errichtet werden, die eine Bauland-Widmung besitzen.

Genehmigung nach Elektrizitätsgesetz

  • kein Bewilligungsverfahren nötig für Anlagen bis 400 kWp
  • ordentliches Bewilligungsverfahren nötig für Anlagen ab 401 kWp

Genehmigung nach Naturschutzgesetz

  • keine Anzeige oder Genehmigung nötig für freistehende Anlagen bis 50m² und max. Abstand von 30m zum Wohngebäude
  • Anzeige nötig für freistehende Anlagen bis 500m² und einem Abstand über 30m zum Wohngebäude
  • Genehmigung nötig für freistehende Anlagen ab 501m²

Wir sind stets bemüht alle Förderungen und Genehmigungspflichten auf dem neuesten Stand zu halten. Aufgrund der stetigen gesetzlichen Änderungen können wir allerdings keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben übernehmen.

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