Gesetzesänderung beim Gefahrguttransport: Neue Regelung für den Transport von Batterien

Wichtige Information für Abholer:

Aufgrund einer aktuellen Gesetzesänderung im Bereich Gefahrguttransport möchten wir Sie über neue Vorgaben bei der Abholung von Batterien informieren:

  • Unter 1.000 ADR-Punkte (bis 333 kg Gesamtgewicht):
    Der Transport fällt unter die sogenannte Handwerkerbefreiung. In diesem Fall erhalten Sie das erforderliche Befreiungsschreiben zusammen mit den ADR-Papieren direkt bei der Abholung.

  • Über 1.000 ADR-Punkte (ab 334 kg Gesamtgewicht):
    Ein Transport der Batterie ist nur möglich, wenn das eingesetzte Fahrzeug den Vorschriften des ADR-Gesetzes entspricht (z.B. entsprechende Ausrüstung und Kennzeichnung)

Bitte beachten Sie diese neuen Anforderungen bei Ihrer Transportplanung.

Bei Fragen können Sie sich gerne an unsere Logistik unter logistik@suntastic.solar wenden.