Bis zu 50% Investitionszuschuss – mit bestehenden Förderungen kombinierbar

Neue Förderung für österreichische Gemeinden

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Aus den Mitteln des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds erhalten österreichische Gemeinden derzeit einen Zuschuss (max. 50 %) für Investitionen in klimaschützende und ökologische Maßnahmen. Dieser kann mit bestehenden Förderschienen kombiniert werden.

Das kommunale Investitionsprogramm 2020, kurz KIP 2020, ist eine erweiterte Version des Programms aus dem Jahr 2017/2018. Dabei wurde die Liste an förderwürdigen Projekten um klimaschützende und ökologische Maßnahmen erweitert:

  • Instandhaltung, Sanierung (einschließlich thermisch-energetische Sanierung sowie der Umstieg von fossilen auf erneuerbare Energieträger) und Errichtung von Gebäuden im Eigentum der Gemeinde sofern diese nach klimaaktiv Silber-Standard errichtet werden.
  • Die Errichtung von erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen, etwa von Photovoltaikanlagen auf Gemeinde-eigenen Flächen.
  • Ladeinfrastruktur für E-Mobilität, sofern diese ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge bereitstellen.

Je Gemeinde oder Gemeindeverband werden ein oder mehrere Projekte unterstützt, die nach der Corona-Krise (Projektstart ab 01.06.2020) bis 31.12.2021 begonnen werden oder deren Finanzierung aufgrund der Corona-Krise nicht mehr gesichert ist (Rechnungen mit einer Fälligkeit ab 01.05.2020).

Mit der Abwicklung der Förderanträge wurde die Buchhaltungsagentur des Bundes betraut. Details zu dieser Förderschiene finden Sie auf deren Website: buchhaltungsagentur.gv.at »