Kurzüberblick – das Wichtigste auf einen Blick
Gefördert werden:
- Neue stationäre Stromspeicher (Lithium- oder Natriumtechnologie)
- Ausschließlich Speicher, die zu einer bereits bestehenden, netzgekoppelten PV-Anlage
(Inbetriebnahme/Netzzugangsvertrag vor 01.01.2026) errichtet werden - Bis max. 15 kWh Bruttokapazität
- 150 €/kWh, max. 40 % der Bruttoinvestitionskosten
- Für Privatpersonen, Gemeinden & Vereine
Unternehmen/Betriebe sind nicht förderfähig - Förderanträge können nach Umsetzung ab 1.3.2026 online eingereicht werden
Nachrüstung von systemdienlichen Stromspeichern – Details
Wer kann einreichen?
- Privatpersonen
- Gemeinden
- Vereine gemäß Vereinsgesetz
➡ Voraussetzung: bestehende, netzgekoppelte PV-Anlage mit Netzzugangsvertrag vor 01.01.2026
Was wird gefördert?
- Neue, stationäre Stromspeicher (Lithium- oder Natriumionen)
- Ein Speicher pro PV-Anlage und Standort
- Systemdienlicher Betrieb verpflichtend
- Kapazitäts-Empfehlung:
- Richtwert: ~1,5 kWh pro kWp PV-Leistung
- Mindestempfehlung: 0,5 kWh pro kWp
Förderhöhe
- 150 € pro kWh Nennkapazität
- Max. 40 % der förderfähigen Bruttoinvestitionskosten
- Maximal gefördert: 15 kWh
(größere Speicher möglich – Förderung bleibt auf 15 kWh begrenzt)
Förderfähige Kosten
- Stromspeicher inkl. Batteriemodule & BMS
- Elektroinstallationsarbeiten
- Steuer-, Regel- und Sicherheitseinrichtungen
- Mess- & Kommunikationseinrichtungen (betriebsnotwendig)
- Inbetriebnahme & Funktionsprüfung
- Montage
- Lastmanagementsysteme
Wichtige Voraussetzungen für die Förderung
- Keine Kombination mit der EAG-Speicherförderung (OeMAG)
- Antrag nach Umsetzung der Maßnahme
- Errichtung durch gewerblich befugtes Unternehmen
- Elektro-Befund nach OVE/ÖNORM E 8001 erforderlich
- Systemdienlicher Betrieb über 5 Jahre
- Hersteller mit 7 Jahren Zeitwertersatzgarantie oder Rücknahmeverpflichtung
- Einhaltung aller relevanten OVE-Richtlinien & TOR-Vorgaben
Fazit für die Praxis
Diese Förderung ist interessant für Speicher-Nachrüstungen bei Bestands-PV-Anlagen und wird für viele EndkundInnen 2026 ein entscheidender Investitionsanreiz sein.
Jetzt schon bei Planung & Beratung berücksichtigen!
Alle Details, Richtlinien & Antragstellung:
➡️ Förderseite des Landes Oberösterreich >> Alle Informationen zur Förderung
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