Der Klima- und Energiefonds startet heute mit einem neuen Förderprogramm: Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe. Dazu stehen insgesamt 100 Mio. Euro zur Verfügung. Damit soll eine gezielte Erhöhung des Eigenversorgungsgrades der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe erreicht werden. Das Förderprogramm läuft bis 2025.
Wer kann einreichen?
Einreichen können alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit entsprechender Betriebsnummer (LFBIS-Betriebsnummer).
Was wird gefördert?
Gefördert werden Einzelmaßnahmen, aber auch integrierte Gesamtlösungen, die zur Zielerreichung des Programms beitragen. Das Förderungsprogramm ist modular aufgebaut. Dabei sind vier verschiedene Module für land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe ausgeschrieben.
Modul A – „Einzelmaßnahmen“: Gefördert werden vordefinierte Einzelinvestitionsmaßnahmen, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
Einzelmaßnahmen (Voraussetzungen):
- PV-Anlage (bis 50 kWp; Anlage darf größer gebaut werden) mit notstromfähigem Speicher (mind. 4 kWh und max. 50 kWh; mind. 0,5 kWh/kWp)
- Kombination von PV-Anlage mit Speicher und Notstromfunktionalität ist verpflichtend
- Neu installierte, im Netzparallelbetrieb geführte PV-Anlagen
- PV-Anlagen können auf Betriebs- und Wohngebäuden sowie auf Freiflächen montiert werden. Im Fall von Freiflächen darf es sich nicht um landwirtschaftliche Nutzflächen oder Naturschutzflächen handeln
- Nachrüstung einer bestehenden PV-Anlage mit einem notstromfähigem Speicher
- LED-Systeme im Innen- bzw. Außenbereich mit Installation von Lichtsteuerungssystemen
Fördersätze PV-Anlage*:
- 0,01 – 10 kWp: 285 €/kWp
- >10 kWp – 20 kWp: 250 €/kWp
- >20 kWp – 50 kWp: max. 160 €/kWp **
Fördersatz Speicher:
- Bis 50 kWh: 200 €/kWh
*Die Fördersätze entsprechen jenen des EAG und werden im Falle einer Änderung entsprechend angepasst.
**Für die Kategorie C erfolgt die Ermittlung des Pauschalbetrags als Mittelwert der Förderpauschalen vergangener Ausschreibungscalls im Rahmen des EAG. Diese Förderpauschale wird aus diesem Grund bis auf weiteres mit 137,20 €/kWp festgelegt.
Modul B – Modul „Gesamtenergiekonzept“: Gefördert wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater. Die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts ist Voraussetzung für die Teilnahme bei Modul C. Die Erstellung des Gesamtenergiekonzeptes muss bis zur Endabrechnung der Maßnahmen aus Modul C abgeschlossen sein.Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
Modul C – Modul „Kombimaßnahmen“: Hier können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag eingereicht werden. Einreichung erfolgt VOR Umsetzung der Maßnahme.
Modul D – Modul „Notstrom“: Unabhängig von allen anderen Modulen und ohne Inanspruchnahme einer Energieberatung kann das Modul „Notstrom“ zur Förderung eingereicht werden. Die Einreichung erfolgt NACH Umsetzung der Maßnahme.
Quelle: PV Austria