Zwei Fördercalls für heuer geplant

EAG: Neuigkeiten zur Investitionsförderung

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Wenn auch noch nicht beschlossen, liegt inzwischen zumindest der Entwurf zur “EAG- Investitionszuschüsseverordnung Strom” vor. Diesem lassen sich Details zu den geplanten Fördercalls und zum für heuer vorgesehenen Budget entnehmen.

Im Rahmen der neuen Fördersystematik des EAG können sich Antragsteller – abhängig von der Anlagengröße –zwischen einer Marktprämie und der Investitionsförderung entscheiden. Eine Marktprämie ist für Anlagen zwischen 10 und 5000 kWp, eine Investitionsförderung für Anlagengrößen zwischen 1 und 1000 kWp möglich.

Der Entwurf der Verordnung liefert nun Informationen über die Investitionsförderung. So sind für heuer zwei Fördercalls, einer im März und ein weiterer im August, geplant. Für beide ist ein Budget von jeweils 40 Mio. Euro vorgesehen. Die Calls sollen mindestens zwei Wochen vorher angekündigt werden, die Abwicklung wird von der OeMAG übernommen.

Rahmenbedingungen

Wie schon bisher bei Förderanträgen üblich, ist eine Einreichung vor dem Start des Projekts bzw. vor Bestellung der Anlage erforderlich. Darüber hinaus muss ein Netzanschluss vorhanden oder zumindest in Aussicht gestellt sein. Ab einer Förderhöhe von 100.000 Euro ist die Zustimmung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) erforderlich.

Fördersätze

Die Fördersätze sind in vier Kategorien eingeteilt und nach Anlagengröße gestaffelt:

KategorieBudgetGrößeFördersatzZuschlag
Kategorie A10 Mio. €1-10 kWp285 €/kWpfirst come, first serve
Kategorie B10 Mio. €10-20 kWpmax. 230 €/kWpBietermodell *
Kategorie C10 Mio. €20-100 kWpmax. 175 €/kWpBietermodell *
Kategorie D10 Mio. €100-1000 kWpmax. 150 €/kWpBietermodell *
mind. 0,5 kWh/kWpmax. 200 €/kWhBietermodell *

* Der niedrigste Förderbedarf erhält zuerst den Zuschlag, in zweiter Instanz gilt first come, first serve.

Gefördert werden ausschließlich neue PV-Anlagen bzw. Anlagenerweiterungen, Speicher sind allerdings nur in Kombination mit einer neuen PV-Anlage und nur bis zu einer Kapazität von 50 kWh förderfähig. Für landwirtschaftliche Flächen gilt ein Abschlag von 25 %.

Fristen und Auszahlung

Anlagen bis zu einer Größe von 100 kWp müssen innerhalb von 6 Monaten errichtet werden, wobei vom Fördergeber eine einmalige Verlängerung um 3 Monate gewährt werden kann. Für Anlagen über 100 kWp gilt eine Errichtungsfrist von 12 Monaten, auch diese kann vom Fördergeber verlängert werden – in diesem Fall um 6 Monate.

Die Auszahlung erfolgt nach Inbetriebnahme der Anlage.