Wien

Wien Förderungen

Genehmigungspflichten

kein Enddatum

Photovoltaik Standardförderung

Die Förderung gilt für neu installierte PV-Anlagen im Netzparallelbetrieb mit einer Mindestbetriebsdauer von 800 Volllaststunden pro Jahr oder 500 Volllaststunden für vertikal montierte PV-Anlagen.

bis 31.12.2024

Stromspeicherförderung

Die Förderung richtet sich an neu errichtete stationäre Stromspeicher, die auf Lithium- und Natriumionentechnologie basieren.

bis 31.12.2024

Förderung von PV-Anlagen auf Flugdächern

Die Förderung umfasst neu installierte PV-Anlagen auf neu errichteten Flugdächern in Wien, die im Netzparallelbetrieb betrieben werden.

kein Enddatum

Wiener PV-Gründachförderung

Die Förderung richtet sich an neu installierte Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb, die entweder auf Gründächern errichtet werden oder als Verschattungseinrichtung für Dachlandschaften dienen.

k. A.

Förderung für Anlagenerweiterung

Die Förderung ist speziell für Betriebe und Bauträger gedacht, die bereits eine PV-Anlage am Dach haben und diese vergrößern möchten. Die Stadt Wien bietet einen Zuschuss von pauschal 150€ / kWp.

k. A.

Doppelte Fördersätze für PV-Anlagen auf Mehrgeschoßwohnbauten

Für die Errichtung von PV-Anlagen auf mehrgeschoßigen Bestandswohnbauten gibt es Zuschläge und damit doppelte Fördersätze im Vergleich zur Standard-Förderung.

Tipp

Fragen Sie ebenfalls in Ihrer Gemeinde nach, ob diese aktuell eine Förderung für Photovoltaik-Anlagen budgetiert hat!

Photovoltaik Standardförderung

Förderbewerber

Juristische oder natürliche Personen, Betriebe

Allgemein

Die Förderung gilt für neu installierte PV-Anlagen im Netzparallelbetrieb mit einer Mindestbetriebsdauer von 800 Volllaststunden pro Jahr oder 500 Volllaststunden für vertikal montierte PV-Anlagen. Dabei können Aufdach-Anlagen, gebäudeintegrierte Anlagen sowie vertikal montierte PV-Anlagen förderberechtigt sein. PV-Anlagen, die auf Grünflächen installiert werden, sind nicht förderfähig, es sei denn, sie sind Teil von Bürger*innenbeteiligungsmodellen. Ebenfalls nicht förderfähig sind Anteile von PV-Anlagen, die gemäß §118 Abs. 3b bzw. Abs. 3c der Bauordnung für Wien 1996 verpflichtend zu errichten sind, sowie Erweiterungen von bestehenden Anlagen.

Kombinierbarkeit

k.A.

Zeitraum

Ab: 22.12.2023 bis: offen

Förderart

Einmaliger Zuschuss

Förderbare Größe der PV Anlage

min. 1 kWp

max. 1000 kWp

Förderhöhe
Standardfördersatz:

  • 250 €/kWp (< 101 kWp)
  • 200 €/kWp (101 – 500 kWp)
  • 150 €/kWp (501 – 1.000 kWp)

Zuschläge für PV-Anlagen auf bestehenden MGWB:

  • 250 €/kWp (< 101 kWp)
  • 200 €/kWp (101 – 500 kWp)
  • 150 €/kWp (501 – 1.000 kWp)

Zuschlag bei Erweiterung: 150 €/kWp

Wiener Landesförderung Photovoltaik | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)

Stromspeicherförderung

Förderbewerber

Natürliche oder juristische Personen, Betriebe

Allgemein

Die Förderung richtet sich an neu errichtete stationäre Stromspeicher, die auf Lithium- und Natriumionentechnologie basieren. Diese Speicher können entweder als Neuerrichtung oder als Nachrüstung zu einer bereits bestehenden PV-Anlage erfolgen.

Die Förderungsfähigkeit erstreckt sich auf Stromspeicher für verschiedene Gebäudetypen, darunter Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und betriebliche Gebäude. Es ist also möglich, sowohl private als auch gewerbliche Anlagen zu fördern.

Kombinierbarkeit

NICHT mit der EAG-Investitionsförderung kombinierbar

Zeitraum

Ab: 01.06.2021 bis: 31.12.2024

Förderart

Einmaliger Zuschuss

Förderbare Größe der PV Anlage

max. 10 kWh

200 €/kWh

Mehr dazu: Wiener Landesförderung Stromspeicher | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)

Förderung von PV-Anlagen auf Flugdächern

Förderbewerber

Betrieb, sonstige unternehmerisch tätige Organisation, Konfessionsgemeinschaft, Verein, Körperschaft öffentlichen Rechts

Allgemein

Die Förderung umfasst neu installierte PV-Anlagen auf neu errichteten Flugdächern in Wien, die im Netzparallelbetrieb betrieben werden. Ebenfalls gefördert werden PV-Anlagen, die als Verschattungseinrichtungen für Parkplätze und andere versiegelte Bebauungsflächen genutzt werden und mindestens 800 Volllaststunden pro Jahr erreichen.

Ein Flugdach im Sinne der Förderung ist ein eigenständiges Dachbauwerk, das entweder auf Stützen ruht oder an mindestens drei Seiten offen ist. Die Förderung gilt ausschließlich für Anlagen, die auf bereits bestehenden versiegelten Flächen errichtet werden. Pro Antragstellerin oder Antragsteller werden maximal zwei Projekte gefördert. Der Antrag muss vor Umsetzung der Maßnahmen gestellt werden, das heißt vor der Bestellung der PV-Anlage oder dem Beginn der Arbeiten.

Kombinierbarkeit

NICHT mit der EAG-Investitionsförderung kombinierbar

Zeitraum

Ab: —   bis: 31.12.2024

Förderart

Einmaliger Zuschuss

Förderbare Größe der PV Anlage

max. 1000 kWp

Förderhöhe

Standardfördersatz: 250 €/kWp (< 101 kWp) 200 €/kWp (101 – 500 kWp) 150 €/kWp (501 – 1.000 kWp) max. 250.000 €/Anlage Zusätzlich zur PV-Standardförderung gibt es einen Zuschlag von: 250 €/kWp (< 101 kWp) 200 €/kWp (101 – 500 kWp) 150 €/kWp (501 – 1.000 kWp)

Mehr dazu: Wiener Landesförderung Photovoltaik Flugdächer | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)

Wiener PV-Gründachförderung

Förderbewerber

Natürliche oder juristische Pesonen, Betriebe

Allgemein

Die Förderung richtet sich an neu installierte Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb, die entweder auf Gründächern errichtet werden oder als Verschattungseinrichtung für Dachlandschaften mit Aufenthaltscharakter und Dachbegrünung genutzt werden und dabei eine Mindestleistung von 900 Volllaststunden pro Jahr erbringen. Es besteht auch die Möglichkeit, beide Varianten zu kombinieren und somit eine Kombinationsförderung zu erhalten.

Nicht förderfähig sind hingegen die Anteile von Photovoltaikanlagen, die gemäß §118 Abs. 3b bzw. Abs. 3c der Bauordnung für Wien 1996 verpflichtend zu errichten sind. Dies betrifft bestimmte Auflagen oder Vorschriften, die unabhängig von der Förderung bestehen und nicht zusätzlich gefördert werden.

Des Weiteren sind die Erweiterung von bereits bestehenden PV-Anlagen und der Einbau von gebrauchten PV-Modulen nicht förderfähig. Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf neu errichtete Anlagen, die die oben genannten Kriterien erfüllen.

Kombinierbarkeit

NICHT mit der EAG-Investitionsförderung kombinierbar

Zeitraum

Ab: 15.01.2024 bis: offen

Förderart

Einmaliger Zuschuss

Förderbare Größe der PV Anlage

min. 1 kWp

max. 1000 kWp

Förderhöhe

250 €/kWp (< 101 kWp)

200 €/kWp (101 – 500 kWp)

150 €/kWp (501 – 1000 kWp)

max. 250.000€ /Anlage

Zusätzlich zur PV-Standardförderung gibt es einen Zuschlag von max. 150 €/kWp.
Zuschlag bei Erweiterung: 150 €/kWp

Mehr dazu: Photovoltaik Wien-Gründächer | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)

Förderung für Anlagenerweiterung

Förderbewerber

Natürliche oder juristische Pesonen, Betriebe

Allgemein

Diese Förderung ist speziell für Betriebe und Bauträger gedacht, die bereits eine Photovoltaik-Anlage am Dach haben und diese vergrößern möchten. Hier bietet die Stadt Wien einen Zuschuss von pauschal 150 Euro pro kWp mit dem Ziel, geeignete Gebäudeflächen besser auszunutzen. Für die Erweiterung der PV-Anlage ist kein zusätzlicher Zählpunkt notwendig.

Kombinierbarkeit

NICHT mit der EAG-Investitionsförderung kombinierbar

Förderart

Einmaliger Zuschuss

Förderbare Größe der PV Anlage

max. 30% der förderfähigen Kosten

max. 1000 kWp

Förderhöhe

pauschal 150€ / kWp

Mehr dazu: Förderung für Anlagenerweiterung – Wiener Sonnenstrom-Offensive

Doppelte Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen auf Mehrgeschoßwohnbauten

Förderbewerber

Natürliche oder juristische Pesonen, Betriebe

Allgemein

Für die Errichtung von PV-Anlagen auf mehrgeschoßigen Bestandswohnbauten (MGWB)* gibt es nun attraktive Zuschläge und somit doppelte Fördersätze im Vergleich zur Standard-Förderung. Unter die förderfähigen Kosten fallen auch Absturzsicherungen.

Als mehrgeschoßige Wohnbauten gelten Bestandsgebäude mit mindestens 50 % Wohnnutzung, mindestens 3 Wohneinheiten und Bauklasse 3 (ab 9 Metern Höhe oder Erdgeschoß und mindestens 2 weitere Obergeschoße exklusive Dachgeschoß).

Kombinierbarkeit

NICHT mit der EAG-Investitionsförderung kombinierbar

Förderart

Einmaliger Zuschuss

Förderbare Größe der PV Anlage

max. 30% der förderfähigen Kosten

max. 1000 kWp

Förderhöhe

  • 500€ / kWp für Anlagenleistungen bis 100 kWp

  • 400€ / kWp für Anlagenleistungen zwischen 100 kWp und 500 kWp

  • 300€ / kWp für Anlagenleistungen zwischen 500 kWp und 1.000 kWp

Mehr dazu: Verdoppelung der Fördersätze für Photovoltaik-Anlagen auf Mehrgeschoß-Wohnbauten – Wiener Sonnenstrom-Offensive

Informationen zur Anzeigen- und Genehmigungspflicht von PV-Anlagen

Betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen sind genehmigungsfrei!

Die Bundesregierung hat per 1. März 2021 einen Erlass veröffentlicht, durch den betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei sind. Mehr dazu: zum Erlass

Genehmigung nach Bauordnung

  • keine Bauanzeige/Genehmigung notwendig, wenn das Fluchtniveau des Gebäudes max. 11m beträgt
  • Baugenehmigung notwendig, wenn das Fluchtniveau des Gebäudes mehr als 11m beträgt
  • PV-Anlagen bis 15 kWp können ohne Baugenehmigung errichtet werden (Ausnahmen: Grünland-Schutzgebiet, Gebiete mit Bausperre & in Schutzzonen, wenn die Photovoltaik-Anlage keiner elektrorechtlichen Anzeige- oder Bewilligungspflicht unterliegt (ab 15 kW oder vertikal oder mit Speicher))

Genehmigung nach Elektrizitätsgesetz

  • Anzeige notwendig für Anlagen bis 50 kWp
  • vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Anlagen von 51 – 100 kWp
  • ordentliches Genehmigungsverfahren für Anlagen ab 101 kWp

Genehmigung nach Naturschutzgesetz

  • Die Errichtung und wesentliche Änderung von Anlagen mit einer zusammenhängend bebauten Fläche von mehr als 2.500 m² bedürfen im Grünland einer Bewilligung der Behörde.

Wir sind stets bemüht alle Förderungen und Genehmigungspflichten auf dem neuesten Stand zu halten. Aufgrund der stetigen gesetzlichen Änderungen können wir allerdings keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben übernehmen.

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