Neuer Erlass

Gute Nachrichten: Betriebliche PV-Anlagen nun genehmigungsfrei

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Das sind wirklich gute Nachrichten: Die Bundesregierung hat einen Erlass veröffentlicht, durch den betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei sind.

Nur noch unter bestimmten Voraussetzungen wird eine Betriebsanlagengenehmigung nach der Gewerbeordnung benötigt.

Mit dem neuen Erlass wird eine langjährige Forderung der Photovoltaikbranche umgesetzt und die Ungleichbehandlung von privaten und betrieblichen PV-Anlagen bereinigt.

Im Erlass des BMDW wird ausdrücklich klargestellt, dass Ladestationen für elektrische Kraftfahrzeuge und Photovoltaikanlagen als Bestandteil gewerblicher Betriebsanlagen grundsätzlich genehmigungsfrei sind und nur unter bestimmten Voraussetzungen genehmigt werden müssen. Im Regelfall kann die genehmigende Behörde davon ausgehen, dass der Betriebsinhaber seine Betriebsanlage kennt und weiß, welche Vorgaben bei Errichtung einer Ladestation oder Photovoltaik-Anlage zu berücksichtigen sind. Durch den entsprechenden Erlass werden bürokratische Hürden abgebaut und nicht erforderliche Genehmigungsverfahren vermieden.

Damit sollte es künftig auch für Betriebe leichter werden, Photovoltaik-Projekte umzusetzen.