Oberösterreich

Oberösterreich Förderungen

Genehmigungspflichten

bis 31.12.2024

PV-Dächer – Prüfung der Tragfähigkeit

Die Förderung umfasst die Untersuchung der bestehenden Tragstruktur sowie die Erarbeitung von statischen Maßnahmen zur Steigerung der Tragfähigkeit für die nachträgliche Installation einer netzgeführten Photovoltaikanlage auf dem Dach.

bis 31.12.2024

PV-Überdachung für öffentlich zugängliche Parkplätze 2024

Die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen auf belasteten Flächen wie Parkplätzen entspricht der Energiestrategie und der PV-Strategie des Landes OÖ. PV-überdachte Parkplätze bringen außerdem einen Komfortgewinn durch Schutz der Fahrzeuge vor Niederschlag und Überhitzung.

Tipp

Fragen Sie ebenfalls in Ihrer Gemeinde nach, ob diese aktuell eine Förderung für Photovoltaik-Anlagen budgetiert hat!

Förderung PV-Dächer – Prüfung der Tragfähigkeit

Förderwerber

Unternehmen sonstig unternehmerisch tätige Organisationen, konfessionelle Einrichtungen, oberösterreichische Gemeinden, Vereine, natürliche Personen

Allgemein

Die Förderung umfasst die Untersuchung der bestehenden Tragstruktur sowie die Erarbeitung von statischen Maßnahmen zur Steigerung der Tragfähigkeit für die nachträgliche Installation einer netzgeführten Photovoltaikanlage auf dem Dach.

Kombinierbarkeit

kombinierbar mit der EAG-Investitionsförderung.
Für diese Maßnahme darf keine andere Landesförderung beantragt werden bzw. gewährt worden sein.

Zeitraum

Ab: 1.1.2023 bis: 31.12.2024

Förderart

Einmaliger Zuschuss

Größe der PV Anlage

Mind. 20kWp

Max. 1000kWp

Förderhöhe

max. 1.500 €
max. 1650 € (EGEM-Klimabündnis-Gemeinden)

Mehr dazu:

Land Oberösterreich – PV-Dächer – Prüfung der Tragfähigkeit von bestehenden Dächern für die Installation von netzgeführten Photovoltaikanlagen (land-oberoesterreich.gv.at)

PV-Überdachung für öffentlich zugängliche Parkplätze 2024

Förderwerber

  • Unternehmen und sonstigen unternehmerisch tätigen Organisationen 
  • Vereinen und konfessionellen Einrichtungen und 
  • oberösterreichischen Gemeinden 

Allgemein

Die Förderung gilt für PV-Parkplatzüberdachungen auf bestehenden oder neuen Parkplätzen mit mindestens 10 Stellplätzen. Die PV-Anlage muss an das Stromnetz angeschlossen sein und als „innovativ“ von der Bundesförderstelle OeMAG eingestuft werden. Der Parkplatz muss während der Geschäftszeiten öffentlich zugänglich sein und darf nicht ausschließlich für unternehmenseigene Zwecke genutzt werden. Zudem ist eine Kombination mit der Förderung nach dem Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) erforderlich.

Wie wird gefördert

Die Förderung für PV-Parkplatzüberdachungen beträgt maximal 500 Euro/kWp Modulleistung zusätzlich zur EAG-Investitionszuschussförderung. Bei der Beantragung muss die mögliche Landesförderung von maximal 250.000 Euro berücksichtigt werden. Die Förderung erfolgt nach den Bestimmungen der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung und kann bis zu den EU-wettbewerbsrechtlichen Förderobergrenzen kumuliert werden. Für öffentlich zugängliche Parkplätze gelten besondere Regelungen hinsichtlich der förderfähigen Kosten und der Unternehmensgröße. Kleine Unternehmen können bis zu 65% der förderfähigen Kosten erhalten, mittlere Unternehmen bis zu 55% und große Unternehmen bis zu 45%. Es ist wichtig, dass bei Änderungen der Leistung der zu fördernden Maßnahme die im Fördervertrag vereinbarte Leistungskategorie maßgeblich bleibt.

Voraussetzungen

  • Anträge (= Kopie des Antrages an die OeMAG) können bis zum Beginn des ersten Calls 2025 bei der Landesförderstelle gestellt werden.
  • Ein Antrag gilt als eingelangt, wenn er in den elektronischen Verfügungsbereich der Landesförderstelle gelangt ist.
  • Das Ansuchen muss von der OeMAG Abwicklungsstelle für Ökostrom AG positiv beurteilt sein.
  • Die Investition zur PV-Parkplatzüberdachung von netzgeführten Photovoltaikanlagen muss dem Stand der Technik entsprechen und von einer befugten Fachfirma fach- und normgerecht montiert und installiert werden.
  • Die installierte netzgeführte Photovoltaikanlage muss zumindest 10 Jahre lang zweckentsprechend betrieben werden.
  • Auf die Beihilfen besteht kein Rechtsanspruch. Das Land Oberösterreich behält sich das Recht vor, unabhängig von der Laufzeit die Förderrichtlinien zu ändern und/oder die Förderung einzustellen.
  • Für diese Maßnahme darf keine andere Landesförderung beantragt werden bzw. gewährt worden sein.

Zeitraum

Ab: 15.04.2023 bis zum Beginn des ersten Bundes-Fördercalls 2025

Mehr dazu:

Land Oberösterreich – PV-Überdachung für öffentlich zugängliche Parkplätze 2024 (land-oberoesterreich.gv.at)

 

Informationen zur Anzeigen- und Genehmigungspflicht von PV-Anlagen

Betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen sind genehmigungsfrei!

Die Bundesregierung hat per 1. März 2021 einen Erlass veröffentlicht, durch den betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei sind. Mehr dazu: zum Erlass

Genehmigung nach Bauordnung

  • Bauanzeige notwendig für Photovoltaikanlagen bis 400 kW, soweit sie frei stehen und ihre Höhe mehr als 2 m über dem künftigen Gelände beträgt oder soweit sie an baulichen Anlagen angebracht werden und die Oberfläche der baulichen Anlage um mehr als 1,5 m überragen.
  • Freistehende PV-Anlagen mit mehr als 5 kWp dürfen im Grünland nur errichtet werden, wenn im Flächenwidmungsplan eine entsprechende Sonderausweisung „Sonderausweisung für Funk-, Photovoltaik- und Windkraftanlagen“ die Errichtung zulässt.
  • Freistehende Anlagen unter 5 kW können auch auf Flächen errichtet werden, die eine Bauland-Widmung besitzen.

Genehmigung nach Elektrizitätsgesetz

  • kein Bewilligungsverfahren nötig für Anlagen bis 400 kWp
  • ordentliches Bewilligungsverfahren nötig für Anlagen ab 401 kWp

Genehmigung nach Naturschutzgesetz

  • keine Anzeige oder Genehmigung nötig für freistehende Anlagen bis 50m² und max. Abstand von 30m zum Wohngebäude
  • Anzeige nötig für freistehende Anlagen bis 500m² und einem Abstand über 30m zum Wohngebäude
  • Genehmigung nötig für freistehende Anlagen ab 501m²

Wir sind stets bemüht alle Förderungen und Genehmigungspflichten auf dem neuesten Stand zu halten. Aufgrund der stetigen gesetzlichen Änderungen können wir allerdings keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben übernehmen.

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