Salzburg Förderungen
Genehmigungspflichten
Enddatum offen
Förderung Photovoltaik (ausgenommen private Haushalte)
Gefördert wir die Errichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen auf oder an Gebäuden (in Ausnahmefällen auch auf der Grundparzelle)
Enddatum offen
Förderung Photovoltaik - Landwirt:innen
Gefördert wir die Errichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen auf oder an Gebäuden (in Ausnahmefällen auch auf der Grundparzelle)
Enddatum offen
Förderung Photovoltaik - Betriebe
Gefördert wir die Errichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen auf oder an Gebäuden (in Ausnahmefällen auch auf der Grundparzelle)
Enddatum offen
Förderung Photovoltaik - private Haushalte
Gefördert wir die Errichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen auf oder an Gebäuden (in Ausnahmefällen auch auf der Grundparzelle)
Enddatum offen
Sanierungsförderung
Es wir die Errichtung, Erneuerung oder Erweiterung einer PV-Anlage mit oder ohne Speicher gefördert.
Tipp
Fragen Sie ebenfalls in Ihrer Gemeinde nach, ob diese aktuell eine Förderung für Photovoltaik-Anlagen budgetiert hat!
Förderung Photovoltaik (ausgenommen private Haushalte)
Förderwerber
Verein, Körperschaft öffentlichen Rechts, Konfessionsgemeinschaft, Gemeinde, Landwirte
Allgemein
Folgende Projekte werden gefördert:
- Die Errichtung oder Erweiterung von an das öffentliche Stromnetz angeschlossene PV-Anlagen auf oder an Gebäuden (inkl. Nebengebäude)
- Ist die Errichtung auf oder an Gebäuden aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zweckmäßig, gewährt das Land Salzburg in Ausnahmefällen eine Förderung für die Errichtung oder Erweiterung von an das öffentliche Stromnetz angebundene PV-Anlagen auf der Grundparzelle (z.B. Zäune, Hänge, Futtermauern, etc.).
- Die PV-Anlage hat dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen und von einem befugten Unternehmen installiert sowie in Betrieb genommen werden.
- Die Antragstellung muss im Vorhinein (vor Beginn der Projektumsetzung, konkret vor Bestellung der PV-Anlage) stattfinden.
Kombinierbarkeit
Kombinierbar mit der EAG-Investitionsförderung bis zu einer PV-Anlagenleistung von 100 kWp.
Eine Kombination mit anderen Bundes- sowie Landesförderungen ist ausgeschlossen. Gebietskörperschaften haben Anspruch auf die Förderung, solang keine Mittel durch den Gemeindeausgleichsfond (GAF) gewährt werden. Ist das Projekt nach dem UStG 1994 i.d.g.F. von der Abgabe der Umsatzsteuer befreit, ist eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderung zulässig.
Zeitraum
Ab: 1.2.2024 bis: offen
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Förderbare Größe der Anlage
Mindestgröße 1 kWp
Förderhöhe
Stufentarif:
200 €/kWp (< 10 kWp)
150 €/kWp (> 10 – 20 kWp)
100 €/kWp (> 20 – 100 kWp)
50 €/kWp (> 100 kWp)
Maximale Förderung:
max. 25.000 €/Projekt
Mehr dazu: Photovoltaikanlagen – Land Salzburg
Förderung Photovoltaik – Landwirt:innen
Förderwerber
Landwirtschaftlicher Betrieb, landwirtschaftliche Genossenschaft
Allgemein
Folgende Projekte werden gefördert:
- Die Errichtung oder Erweiterung von an das öffentliche Stromnetz angeschlossene PV-Anlagen auf oder an Gebäuden (inkl. Nebengebäude)
- Ist die Errichtung auf oder an Gebäuden aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zweckmäßig, gewährt das Land Salzburg in Ausnahmefällen eine Förderung für die Errichtung oder Erweiterung von an das öffentliche Stromnetz angebundene PV-Anlagen auf der Grundparzelle (z.B. Zäune, Hänge, Futtermauern, etc.).
- Die PV-Anlage hat dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen und von einem befugten Unternehmen installiert sowie in Betrieb genommen werden.
- Jenes Gebäude, auf dem die PV-Anlage montiert wird, muss flächenmäßig überwiegend im Zuge der Land- und Forstwirtschaft genutzt werden.
- Die Antragstellung muss im Vorhinein (vor Beginn der Projektumsetzung, konkret vor Bestellung der PV-Anlage) stattfinden.
- Erfolgt die Montage der PV-Anlage auf dem Wohngebäude, so hat die Antragstellung wieder im Nachhinein über das Förderprogramm „Photovoltaik für private Haushalte“ zu erfolgen.
Kombinierbarkeit
Kombinierbar mit der EAG-Investitionsförderung bis zu einer PV-Anlagenleistung von 100 kWp.
Eine Kombination mit anderen Bundes- sowie Landesförderungen ist ausgeschlossen. Ist das Projekt nach dem UStG 1994 i.d.g.F. von der Abgabe der Umsatzsteuer befreit, ist eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderung zulässig.
Zeitraum
Ab: 1.2.2024 bis: offen
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Förderbare Größe der Anlage
Mindestgröße 1 kWp
Förderhöhe
Stufentarif:
200 €/kWp (< 10 kWp)
150 €/kWp (> 10 – 20 kWp)
100 €/kWp (> 20 – 100 kWp)
50 €/kWp (> 100 kWp)
Maximale Förderung:
max. 25.000 €/Projekt
Mehr dazu: Photovoltaikanlagen – Land Salzburg
Förderung Photovoltaik – Betriebe
Förderwerber
Unternehmen
Allgemein
Folgende Projekte werden gefördert:
- Die Errichtung oder Erweiterung von an das öffentliche Stromnetz angeschlossene PV-Anlagen auf oder an Gebäuden (inkl. Nebengebäude)
- Ist die Errichtung auf oder an Gebäuden aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zweckmäßig, gewährt das Land Salzburg in Ausnahmefällen eine Förderung für die Errichtung oder Erweiterung von an das öffentliche Stromnetz angebundene PV-Anlagen auf der Grundparzelle (z.B. Zäune, Hänge, Futtermauern, etc.).
- Die PV-Anlage hat dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen und von einem befugten Unternehmen installiert sowie in Betrieb genommen werden.
- Die Antragstellung muss im Vorhinein (vor Beginn der Projektumsetzung, konkret vor Bestellung der PV-Anlage) stattfinden.
- Am Anlagenstandort ist durch den Betrieb eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen
- Der Beratungsbericht muss im Rahmen der Antragstellung inkl. Rechnung und Zahlungsnachweis hochgeladen werden
Kombinierbarkeit
Kombinierbar mit der EAG-Investitionsförderung bis zu einer PV-Anlagenleistung von 100 kWp.
Eine Kombination mit anderen Bundes- sowie Landesförderungen ist ausgeschlossen. Ist das Projekt nach dem UStG 1994 i.d.g.F. von der Abgabe der Umsatzsteuer befreit, ist eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderung zulässig.
Zeitraum
Ab: 1.2.2024 bis: offen
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Förderbare Größe der Anlage
Mindestgröße 1 kWp
Förderhöhe
Stufentarif:
200 €/kWp (< 10 kWp)
150 €/kWp (> 10 – 20 kWp)
100 €/kWp (> 20 – 100 kWp)
50 €/kWp (> 100 kWp)
Beratungskosten:
50 % der Beratungskosten; max. 500 €
Maximale Förderung:
max. 25.000 €/Projekt
Förderung Photovoltaik – private Haushalte
Förderwerber
Natürliche Personen
Allgemein
Folgende Projekte werden gefördert:
- Die Errichtung oder Erweiterung von an das öffentliche Stromnetz angeschlossene PV-Anlagen auf oder an Gebäuden (inkl. Nebengebäude)
- Ist die Errichtung auf oder an Gebäuden aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht zweckmäßig, gewährt das Land Salzburg in Ausnahmefällen eine Förderung für die Errichtung oder Erweiterung von an das öffentliche Stromnetz angebundene PV-Anlagen auf der Grundparzelle (z.B. Zäune, Hänge, Futtermauern, etc.).
- Die PV-Anlage hat dem aktuellen Stand der Technik zu entsprechen und von einem befugten Unternehmen installiert sowie in Betrieb genommen werden.
- Die Antragstellung kann bis zu 12 Monate ab der letzten Rechnung im Nachhinein vorgenommen werden.
Kombinierbarkeit
Kombinierbar mit der EAG-Investitionsförderung bis zu einer PV-Anlagenleistung von 100 kWp.
Eine Kombination mit anderen Bundes- sowie Landesförderungen ist ausgeschlossen. Ist das Projekt nach dem UStG 1994 i.d.g.F. von der Abgabe der Umsatzsteuer befreit, ist eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderung zulässig.
Zeitraum
Ab: 1.2.2024 bis: offen
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Förderbare Größe der Anlage
Mindestgröße 1 kWp
Förderhöhe
Stufentarif:
200 €/kWp (< 10 kWp)
150 €/kWp (> 10 – 20 kWp)
100 €/kWp (> 20 – 100 kWp)
50 €/kWp (> 100 kWp)
Maximale Förderung:
max. 25.000 €/Projekt
Mehr dazu: Photovoltaikanlagen – Land Salzburg
Sanierungsförderung
Förderwerber
Eigentümer des Gebäudes, Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. die in Vertretung beauftragte Hausverwaltung, Bauberechtigte, Wohnungseigentümer von Reihenhäusern, Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Mieter sowie sonstige Nutzungsberechtigte (mit Zustimmung des Unterkunftgebers), Eigentümer/Betreiber eines Wohnheimes
Allgemein
Im Rahmen der Sanierung wird Folgendes gefördert:
- Die Errichtung, Erneuerung oder Erweiterung einer PV-Anlage
- Die Errichtung oder Erweiterung eines Speichers
- Die Förderung gilt für PV-Anlagen mit oder ohne Speicher
- Der Speicher alleine ist nicht förderbar
- Der Sanierungszuschuss setzt sich aus einem Grundbetrag und Zuschlägen zusammen
- In Abhängigkeit von den zu erfüllenden Voraussetzungen beträgt der der Prozentsatz des Grundbetrages der förderbaren Sanierungskosten 15 %, 20 % oder 30 %.
Kombinierbarkeit
kombinierbar mit der EAG-Investitionsförderung.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme weiterer Förderungen anderer Gebietskörperschaften (z.B. Sanierungsscheck des Bundes) ist möglich. Nicht möglich ist eine Doppelförderung durch das Land Salzburg.
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Förderbare Maximalgröße der Anlage
keine Grenze
Förderhöhe
3.000 €/kWp (0 ≤ 5 kWp)
2.000 €/zusätzlichem kWp (> 5 kWp)
Bei Nichterreichten eines Mindestertrags von 800 kWh/kWp und Jahr, ist der Fördersatz im Verhältnis der Unterschreitung zu kürzen.
Mehr dazu: Sanierungsförderung – Land Salzburg
Informationen zur Anzeigen- und Genehmigungspflicht von PV-Anlagen
Betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen sind genehmigungsfrei!
Die Bundesregierung hat per 1. März 2021 einen Erlass veröffentlicht, durch den betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei sind. Mehr dazu: zum Erlass
Genehmigung nach Bauordnung
- Bauanzeige notwendig für PV-Anlagen an baulichen Anlagen, die die Oberflächen-Abstände einhalten
- Bauanzeige notwendig für Freifeld-Anlagen bis 200m² mit Flächenwidmung “Grünland-Solaranlage” und Einhaltung bestimmter Vorgaben
- Baugenehmigung nötig für PV-Anlagen an baulichen Anlagen, welche die Oberflächen-Abstände nicht einhalten
- Baugenehmigung nötig für Freifeld-Anlagen ab 201m² ohne entsprechende Flächenwidmung oder Nicht-Erfüllung bestimmter Vorgaben
Genehmigung nach Elektrizitätsgesetz
- keine Genehmigung notwendig für Anlagen bis 100 kWp
- Anzeige notwendig für Anlagen von 101 – 500 kWp
- Genehmigung nötig für Anlagen ab 501 kWp
Genehmigung nach Raumordnung
- Freistehende Solaranlagen mit einer Kollektorfläche größer als 200 m², sind im Grünland nur dann zulässig, wenn der Standort als „Grünland-Solaranlagen“ ausgewiesen ist.
Genehmigung nach Naturschutzgesetz
- Es besteht keine landesweite naturschutzrechtliche Bewilligungs- bzw. Anzeigepflicht für die Errichtung von Photovoltaikanlagen an oder auf Bauten oder in freistehender Aufstellung.
- Sollten allerdings Schutzgebiete betroffen sein, ist die Errichtung grundsätzlich bewilligungspflichtig.
Wir sind stets bemüht alle Förderungen und Genehmigungspflichten auf dem neuesten Stand zu halten. Aufgrund der stetigen gesetzlichen Änderungen können wir allerdings keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben übernehmen.