Wie im Vormonat schon berichtet, trat mit 1. Jänner 2024 ein Wegfall der MwSt. für PV-Anlagen in Kraft. Hier finden Sie einige nützliche Links und Infos dazu.
Die gesetzlichen Vorgaben zur Senkung der MwSt. für PV-Anlagen und die Änderungen durch die Novelle des Umsatzsteuergesetz sind nun unter § 28 Abs. 62 zu finden und nachzulesen.
Hier geht es zum Umsatzsteuergesetz: Umsatzsteuergesetz 1994 (RIS)
Das BMF hat darüber hinaus eine umfangreiche FAQ-Liste bereitgestellt, um häufig gestellte Fragen von Elektrikern und Betreibern von PV-Anlagen zu beantworten.
Hier geht´s zu den FAQ: Steuersatz für Photovoltaikmodule (bmf.gv.at)
Wichtig für Unternehmen
In Frage 27 werden leistende Unternehmen darauf hingewiesen, dass sie die Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen zur Anwendung des Nullsteuersatzes nachzuweisen haben. Dieser Nachweis soll jedoch an keine besondere Form gebunden sein und mittels einer Bestätigung des Betreibers oder über die AGB abgewickelt werden können.
Wichtig für Betreiber
Neben der “bis zu 35 kwp”-Regel ist es auch wichtig auf die Kriterien der begünstigten Gebäude zu achten. Diese sehen wie folgt aus:
- Gebäude, die Wohnzwecken dienen,
- Gebäude, die von Körperschaften öffentlichen Rechts genutzt werden und
- Gebäude, die von Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen, genutzt werden.
Preistransparenz
Um eine faire Preistransparenz zu gewährleisten haben BMF und BMI angekündigt, die Preisentwicklungen genau zu beobachten. Sie möchten so sicherstellen, dass die Ersparnisse durch die Umsatzsteuerbefreiung auch tatsächlich beim Endkunden ankommen.