Wohnbauförderung Eigenheimsanierung NEU – ab 01.10.2019
Ua. sind für diese Varianten Mittel vorgesehen: Errichtung oder Erneuerung einer PV-Anlage.
–> Informationen zur Eigenheimsanierung
Wohnbauförderung Eigenheim NEU – ab 01.10.2019
–> Informationen zur Wohnbauförderung
Informationen zur Anzeigen- und Genehmigungspflicht von PV-Anlagen
NEU: betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen genehmigungsfrei
Die Bundesregierung hat per 1. März 2021 einen Erlass veröffentlicht, durch den betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei sind.
Infos hier-> zum Erlass
- Genehmigung nach Bauordnung
- keine Bauanzeige notwendig für Aufdach- und Freifeld-Anlagen bis 50 kWp
- Bauanzeige notwendig für Aufdach-Anlagen von 51 kWp bis 200 kWp und Freifeld-Anlagen ab 51 kWp
- Baugenehmigung nötig für Aufdach-Anlagen ab 201 kWp
- Genehmigung nach Elektrizitätsgesetz
- keine Genehmigung notwendig für Aufdach-Anlagen bis 200 kWp
- vereinfachtes Verfahren für Anlagen von 201 – 500 kWp
- ordentliches Verfahren für Anlagen ab 501 kWp
- Genehmigung nach Raumordnung
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PV-Anlagen mit einer Leistung über 50 kW als Freiflächenanlagen sind ein anzeigepflichtiges Vorhaben und dürfen nur im Grünland mit der Widmung „Grünland-Photovoltaikanlagen“ errichtet werden
- Genehmigung nach Naturschutzgesetz
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PV-Anlagen auf Freiflächen außerhalb des Ortsbereiches benötigen eine Bewilligung nach NÖ Naturschutzgesetz 2000.
-> Informationen zu den Richtlinien
Fragen Sie auch in Ihrer Gemeinde nach, ob sie aktuell eine Förderung für Photovoltaik-Anlagen budgetiert hat.
(Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.)