Im Rahmen der Förderung für den Wohnbau werden sowohl die Installation von PV-Anlagen bei Renovierungsarbeiten als auch bei Neubauten unterstützt.
Gefördert werden Stromspeicheranlagen, welche mit handelsüblichen Wechselrichtern mit Steuermöglichkeit kompatibel sind, um eine zeitgesteuerte Ladung des Speichers und damit eine netzdienliche Speicherbewirtschaftung programmieren zu können.
Es werden Kosten für Verstärkungsmaßnahmen und private Anschlussleitungen bis zum Netzanschlusspunkt für PV-Anlagen gefördert.
Im Rahmen der Förderung werden ausschließlich Eigenverbrauchsanlagen unterstützt.
Im Rahmen der Förderung werden ausschließlich Eigenverbrauchsanlagen unterstützt.
Im Rahmen der Förderung werden ausschließlich Eigenverbrauchsanlagen unterstützt.
Förderungsbewerber
Natürliche Person (Eigenheim)
Allgemein
Im Rahmen der Förderung für den Wohnbau werden sowohl die Installation von PV-Anlagen bei Renovierungsarbeiten als auch bei Neubauten unterstützt. Um eine Wohnbauförderung für Neubauten zu erhalten, ist die Installation einer PV-Anlage erforderlich. Allerdings besteht keine Fördermöglichkeit für PV-Anlagen, die über eine Kapazität von 20 kWp hinaus erweitert werden und für die bereits eine staatliche Förderung für die ersten 6 und 7 kWp beansprucht wurde.
Kombinierbarkeit
Diese Förderung ist mit der EAG Investitionsförderung kombinierbar.
Zeitraum
Ab: 01.06.2023 bis:
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Annuitätenzuschuss
Förderbare Mindestgröße PV-Anlage
7kWp
Förderbare Maximalgröße PV-Anlage
20kWp
Förderhöhe
Einmalzuschuss: 50% der förderbaren Kosten; max. 250 €/kWp
Annuitätenzuschuss: 55% der Anfangsbelastung des Bankkredites; max. 500 €/kWp
Mehr dazu: Photovoltaik-Anlagen | Land Tirol
Förderungsbewerber
Land- und forstwirtschaftlicher Betrieb
Allgemein
Es werden Kosten für Verstärkungsmaßnahmen und private Anschlussleitungen bis zum Netzanschlusspunkt gefördert. Es ist jedoch zu beachten, dass Freiflächen-PV-Anlagen von der Förderung ausgenommen sind. Wichtig ist auch zu beachten, dass der Antrag erst nach erfolgreichem Netzanschluss gestellt werden kann.
Kombinierbarkeit
Diese Förderung ist mit der EAG Investitionsförderung kombinierbar.
Zeitraum
Ab: 22.09.2023 bis: Budgetende
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Förderbare Mindestgröße PV-Anlage
20kWp
Förderbare Maximalgröße PV-Anlage
250kWp
Förderhöhe
Es wird eine Förderung von maximal 40% der vom Netzbetreiber in Rechnung gestellten Netzanschlusskosten gewährt, abzüglich der Netzzutrittspauschale.
Mehr dazu: Information | Land Tirol
Förderungsbewerber
Natürliche Person, Betrieb, Gemeinde
Allgemein
Es werden nur PV-Anlagen für den Eigenverbrauch gefördert. Das bedeutet, dass die PV-Anlage ohne Speicher so dimensioniert sein muss, dass sie den Strombedarf des Antragstellers gut abdeckt und wirtschaftlich rentabel ist. Ein Batteriespeicher zur Anlage wird gefördert, wenn er dazu dient, den Eigenverbrauch weiter zu optimieren und zu erhöhen.
Die Förderung hängt vom Eigenverbrauchsanteil der PV-Anlage ohne Speicher ab:
– Privathaushalte: Mindestens 40% Eigenverbrauch
– Gemeinden: Mindestens 40% Eigenverbrauch
– Unternehmen: Mindestens 60% Eigenverbrauch
– Landwirte: Mindestens 50% Eigenverbrauch
Kombinierbarkeit
Diese Förderung ist mit der EAG Investitionsförderung kombinierbar.
Zeitraum
Ab: 01.01.2015 bis: 31.12.2024
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Förderbare Mindestgröße PV-Anlage
0kWp
Förderbare Maximalgröße PV-Anlage
5kWp
Förderhöhe
gefördert werden 25%; max. anrechenbare Kosten 2.000 €/kWp (PV)
gefördert werden 70%; höchstens jedoch 1.200 €/kWh (Speicher)
Mehr dazu: Sonderprogramm Oberes- und Oberstes Gericht | Land Tirol
Förderungsbewerber
Betrieb
Allgemein
Im Rahmen der Förderung werden ausschließlich Eigenverbrauchsanlagen unterstützt. Dies bedeutet, dass die PV-Anlage ohne Speicher so dimensioniert sein muss, dass sie den Strombedarf des Antragstellers optimal abdeckt und wirtschaftlich rentabel ist. Ein Batteriespeicher zur Anlage wird gefördert, wenn er dazu dient, den Eigenverbrauch weiter zu optimieren und zu erhöhen.
Der entscheidende Faktor für diese Förderung ist der Eigenverbrauchsanteil der Erzeugung aus der PV-Anlage ohne Speicher. Für Betriebe beträgt dieser mindestens 60% Eigenverbrauch, während Landwirte einen Mindestwert von 50% Eigenverbrauch erreichen müssen.
Kombinierbarkeit
Diese Förderung ist mit der EAG Investitionsförderung kombinierbar.
Zeitraum
Ab: 30.06.2014 bis: 30.06.2025
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Förderbare Mindestgröße PV-Anlage
5kWp
Förderbare Maximalgröße PV-Anlage
20kWp
Förderbare Anlagegröße Speicher
bis 1 kWh/kWp
Förderhöhe
gefördert werden 25%; max. anrechenbare Kosten 2.000 €/kWp (PV)
gefördert werden 70%; höchstens jedoch 1.200 €/kWh (Speicher)
Mehr dazu: Sonderprogramm Lechtal-Reutte | Land Tirol
Förderungsbewerber
Natürliche Person, Betrieb, Gemeinde
Allgemein
Im Rahmen der Förderung werden ausschließlich Eigenverbrauchsanlagen unterstützt. Das bedeutet, dass die PV-Anlage ohne Speicher so ausgelegt sein muss, dass sie den Strombedarf des Antragstellers optimal abdeckt und wirtschaftlich rentabel ist. Die Installation eines Batteriespeichers zur Anlage wird gefördert, sofern er ausschließlich zur weiteren Optimierung und Erhöhung des Eigenverbrauchs dient.
Für diese Förderung ist der Eigenverbrauchsanteil der PV-Erzeugung ohne Speicher ausschlaggebend. Private Haushalte müssen einen Mindestwert von 40% Eigenverbrauch erreichen, ebenso wie Gemeinden. Für Betriebe liegt der Mindestwert bei 60% Eigenverbrauch, während Landwirte einen Mindestwert von 50% Eigenverbrauch erreichen müssen.
Kombinierbarkeit
Diese Förderung ist mit der EAG Investitionsförderung kombinierbar.
Zeitraum
Ab: 01.01.2018 bis: 31.12.2027
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Förderbare Mindestgröße PV-Anlage
5kWp
Förderbare Maximalgröße PV-Anlage
20kWp
Förderhöhe
gefördert werden 25%; max. anrechenbare Kosten 2.000 €/kWp (PV)
gefördert werden 70%; höchstens jedoch 1.200 €/kWh (Speicher)
Mehr dazu: Sonderprogramm Pitztal | Land Tirol
Förderungsbewerber
Natürliche oder juristische Person mit Hauptwohn-, Nebenwohn- bzw. Firmensitz am Anlagenstandort
Allgemein
Gefördert werden Stromspeicheranlagen, welche mit handelsüblichen Wechselrichtern mit Steuermöglichkeit kompatibel sind, um eine zeitgesteuerte Ladung des Speichers und damit eine netzdienliche Speicherbewirtschaftung programmieren zu können. Es werden die ersten 10 kWh von neu installierten Stromspeicheranlagen sowie die Erweiterung von bestehenden Stromspeicheranlagen gefördert. Als Stromspeicheranlage gilt ein stationäres System, basierend auf Lithium- und Natriumtechnologie zur Speicherung von Strom aus PV-Anlagen, das elektrische Energie in Akkumulatoren aufnehmen und in einer zeitlich verzögerten Nutzung wieder zur Verfügung stellen kann. Voraussetzung für die Förderung ist eine bereits bestehende bzw. neu errichtete PV-Anlage sowie, dass die beantragte Maßnahme in Tirol umgesetzt wird.
Kombinierbarkeit
k.A.
Zeitraum
Ab: 01.01.2024
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Förderbare Anlagegröße Speicher
bis 10 kWh
150 €/kWh; max. 1.500 €
Mehr dazu: Information | Land Tirol
Betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen sind genehmigungsfrei!
Die Bundesregierung hat per 1. März 2021 einen Erlass veröffentlicht, durch den betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei sind. Mehr dazu: zum Erlass
Genehmigung nach Bauordnung
Genehmigung nach Elektrizitätsgesetz
Genehmigung nach Naturschutzgesetz
Wir sind stets bemüht alle Förderungen und Genehmigungspflichten auf dem neuesten Stand zu halten. Aufgrund der stetigen gesetzlichen Änderungen können wir allerdings keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben übernehmen.