Gefördert wir die Errichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen auf oder an Gebäuden (in Ausnahmefällen auch auf der Grundparzelle)
Gefördert wir die Errichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen auf oder an Gebäuden (in Ausnahmefällen auch auf der Grundparzelle)
Gefördert wir die Errichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen auf oder an Gebäuden (in Ausnahmefällen auch auf der Grundparzelle)
Gefördert wir die Errichtung oder Erweiterung von PV-Anlagen auf oder an Gebäuden (in Ausnahmefällen auch auf der Grundparzelle)
Es wir die Errichtung, Erneuerung oder Erweiterung einer PV-Anlage mit oder ohne Speicher gefördert.
Förderwerber
Verein, Körperschaft öffentlichen Rechts, Konfessionsgemeinschaft, Gemeinde, Landwirte
Allgemein
Folgende Projekte werden gefördert:
Kombinierbarkeit
Kombinierbar mit der EAG-Investitionsförderung bis zu einer PV-Anlagenleistung von 100 kWp.
Eine Kombination mit anderen Bundes- sowie Landesförderungen ist ausgeschlossen. Gebietskörperschaften haben Anspruch auf die Förderung, solang keine Mittel durch den Gemeindeausgleichsfond (GAF) gewährt werden. Ist das Projekt nach dem UStG 1994 i.d.g.F. von der Abgabe der Umsatzsteuer befreit, ist eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderung zulässig.
Zeitraum
Ab: 1.2.2024 bis: offen
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Förderbare Größe der Anlage
Mindestgröße 1 kWp
Förderhöhe
Stufentarif:
200 €/kWp (< 10 kWp)
150 €/kWp (> 10 – 20 kWp)
100 €/kWp (> 20 – 100 kWp)
50 €/kWp (> 100 kWp)
Maximale Förderung:
max. 25.000 €/Projekt
Mehr dazu: Photovoltaikanlagen – Land Salzburg
Förderwerber
Landwirtschaftlicher Betrieb, landwirtschaftliche Genossenschaft
Allgemein
Folgende Projekte werden gefördert:
Kombinierbarkeit
Kombinierbar mit der EAG-Investitionsförderung bis zu einer PV-Anlagenleistung von 100 kWp.
Eine Kombination mit anderen Bundes- sowie Landesförderungen ist ausgeschlossen. Ist das Projekt nach dem UStG 1994 i.d.g.F. von der Abgabe der Umsatzsteuer befreit, ist eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderung zulässig.
Zeitraum
Ab: 1.2.2024 bis: offen
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Förderbare Größe der Anlage
Mindestgröße 1 kWp
Förderhöhe
Stufentarif:
200 €/kWp (< 10 kWp)
150 €/kWp (> 10 – 20 kWp)
100 €/kWp (> 20 – 100 kWp)
50 €/kWp (> 100 kWp)
Maximale Förderung:
max. 25.000 €/Projekt
Mehr dazu: Photovoltaikanlagen – Land Salzburg
Förderwerber
Unternehmen
Allgemein
Folgende Projekte werden gefördert:
Kombinierbarkeit
Kombinierbar mit der EAG-Investitionsförderung bis zu einer PV-Anlagenleistung von 100 kWp.
Eine Kombination mit anderen Bundes- sowie Landesförderungen ist ausgeschlossen. Ist das Projekt nach dem UStG 1994 i.d.g.F. von der Abgabe der Umsatzsteuer befreit, ist eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderung zulässig.
Zeitraum
Ab: 1.2.2024 bis: offen
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Förderbare Größe der Anlage
Mindestgröße 1 kWp
Förderhöhe
Stufentarif:
200 €/kWp (< 10 kWp)
150 €/kWp (> 10 – 20 kWp)
100 €/kWp (> 20 – 100 kWp)
50 €/kWp (> 100 kWp)
Beratungskosten:
50 % der Beratungskosten; max. 500 €
Maximale Förderung:
max. 25.000 €/Projekt
Förderwerber
Natürliche Personen
Allgemein
Folgende Projekte werden gefördert:
Kombinierbarkeit
Kombinierbar mit der EAG-Investitionsförderung bis zu einer PV-Anlagenleistung von 100 kWp.
Eine Kombination mit anderen Bundes- sowie Landesförderungen ist ausgeschlossen. Ist das Projekt nach dem UStG 1994 i.d.g.F. von der Abgabe der Umsatzsteuer befreit, ist eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderung zulässig.
Zeitraum
Ab: 1.2.2024 bis: offen
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Förderbare Größe der Anlage
Mindestgröße 1 kWp
Förderhöhe
Stufentarif:
200 €/kWp (< 10 kWp)
150 €/kWp (> 10 – 20 kWp)
100 €/kWp (> 20 – 100 kWp)
50 €/kWp (> 100 kWp)
Maximale Förderung:
max. 25.000 €/Projekt
Mehr dazu: Photovoltaikanlagen – Land Salzburg
Förderwerber
Eigentümer des Gebäudes, Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. die in Vertretung beauftragte Hausverwaltung, Bauberechtigte, Wohnungseigentümer von Reihenhäusern, Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Mieter sowie sonstige Nutzungsberechtigte (mit Zustimmung des Unterkunftgebers), Eigentümer/Betreiber eines Wohnheimes
Allgemein
Im Rahmen der Sanierung wird Folgendes gefördert:
Kombinierbarkeit
kombinierbar mit der EAG-Investitionsförderung.
Die gleichzeitige Inanspruchnahme weiterer Förderungen anderer Gebietskörperschaften (z.B. Sanierungsscheck des Bundes) ist möglich. Nicht möglich ist eine Doppelförderung durch das Land Salzburg.
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Förderbare Maximalgröße der Anlage
keine Grenze
Förderhöhe
3.000 €/kWp (0 ≤ 5 kWp)
2.000 €/zusätzlichem kWp (> 5 kWp)
Bei Nichterreichten eines Mindestertrags von 800 kWh/kWp und Jahr, ist der Fördersatz im Verhältnis der Unterschreitung zu kürzen.
Mehr dazu: Sanierungsförderung – Land Salzburg
Betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen sind genehmigungsfrei!
Die Bundesregierung hat per 1. März 2021 einen Erlass veröffentlicht, durch den betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei sind. Mehr dazu: zum Erlass
Genehmigung nach Bauordnung
Genehmigung nach Elektrizitätsgesetz
Genehmigung nach Raumordnung
Genehmigung nach Naturschutzgesetz
Wir sind stets bemüht alle Förderungen und Genehmigungspflichten auf dem neuesten Stand zu halten. Aufgrund der stetigen gesetzlichen Änderungen können wir allerdings keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben übernehmen.