35 Millionen Euro stehen bereit

Förderung: Stromspeicheranlagen 2024

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Dieses Programm fördert Projekte die ausschließlich Speicheranlagen errichten möchten und daher nicht die Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen können oder nicht im Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz eingereicht werden können. Das Budget ist für 2024 mit 35 Mio. Euro dotiert.

Folgendes wird gefördert:

  • Neu installierte Stromspeicheranlagen sowie die Erweiterung von bestehenden Stromspeicheranlagen, die zur Speicherung von Strom aus bereits bestehenden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Quellen dienen.
  • Gefördert werden folgende Stromspeicheranlagen, die:
    • Ab dem 1.1.2024 geliefert worden sind bzw. geliefert werden
    • Dem aktuellen Stand der Technik entsprechen und von einer befähigten Fachkraft fach- und normgerecht montiert und installiert werden
    • 10 Jahre in ordnungs- und bestimmungsgemäßem Betrieb bleiben

Kombinierbarkeit

Diese Förderung ist NICHT mit der EAG Investitionsförderung kombinierbar und kann nicht mit anderen Bundesförderungen kombiniert werden.

Eine Kombination mit Landes- sowie Gemeindeförderungen ist aber möglich. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderung ist nicht zulässig, wenn das Projekt nach dem UstG 1994 i.d.g.F. von der Abgabe der Umsatzsteuer befreit ist.

Förderbare Anlagegröße Speicher

4 kWh sowie mind. 0,5 kWh/kWp bis 50 kWh

Maximale Förderung

200 €/kWh; jedoch max. 35% der anerkennbaren Investitionskosten

Fördertopf: 35 Mio. Euro

Mehr dazu: Stromspeicheranlagen 2024 – Klima- und Energiefonds – Klima- und Energiefonds (klimafonds.gv.at)