Beschluss soll kommende Woche folgen

Verordnungen für die EAG-Förderungen gehen in Begutachtung

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Gestern wurden die Verordnungen für die Investitions- und Marktprämienförderung 2024 im Rahmen des Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzes (EAG) zur Begutachtung ausgesendet. Aus ihnen lassen sich die Einreichtermine, das Förderbudget und die Fördersätze entnehmen. Der Beschluss soll bereits in der kommenden Woche folgen.

Der geplante Start für die Investitionsförderungen ist der 8. April, für die Marktprämienförderung ist der 14. Mai anberaumt. Die Fördersätze für PV-Anlagen liegen je nach Kategorie zwischen 140 und 195 Euro/kWp, für Stromspeicher ist ein Fördersatz von 200 Euro/kWh vorgesehen. Der höchste anzulegende Wert für die Marktprämienförderung beträgt 8,89 Cent/kWh.

Hier die Details:

Investitionsförderung PV-Anlagen und Speicher

Termine Fördercalls Kategorien A, B, C, D):

  • 08. 04. 2024 – 22. 04. 2024
  • 12. 06. 2024 – 26. 06. 2024
  • 07. 10. 2024 – 21. 10. 2024

Fördersätze:

  • Kat. A: 195 Euro/kWp
  • Kat. B: 185 Eruo/kWp
  • Kat. C: 150 Euro/kWp
  • Kat. D: 140 Euro/kWp
  • Stromspeicher: 200 Euro/kWh

Marktprämienförderung

Gebotstermine (Ausschreibungsvolumen jeweils 287.500 kWp):

  • 14. 05. 2024
  • 09. 07. 2024
  • 24. 09. 2024
  • 10. 12. 2024

Höchstpreis: 8,89 Cent/kWh

Die Verordnungen und damit die oben genannten Förderrichtlinien sollen bereits kommende Woche beschlossen werden und damit in Kraft treten. Weitere Details zu den Verordnungs-Entwürfen entnehmen Sie bitte den Anhängen.

Entwurf Investitionszuschüsse-Verordnung »
Entwurf Marktprämien-Verordnung »