Allgemeine unternehmerische Geschäftsbedingungen der Suntastic.Solar Handels GmbH

 

1. Geltungsbereich

  1. Solar Handels GmbH (nachfolgend „Suntastic“ genannt), erstellt Angebote, verkauft und liefert, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, ausschließlich aufgrund folgender Allgemeiner Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt). Sie werden bei Erteilung des ersten Auftrages mit dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“ genannt) vereinbart und gelten für alle zukünftigen Aufträge auch dann, wenn auf ihre Geltung nicht nochmals ausdrücklich hingewiesen worden ist.
  2. Allfällige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ausgeschlossen, wenn Suntastic nicht ausdrücklich und schriftlich ihre Geltung bestätigt. Dies gilt auch dann, wenn in Kenntnis etwaiger abweichender Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden das Geschäft vorbehaltlos durchgeführt wird.
  3. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB sind nur dann wirksam, wenn sie von Suntastic schriftlich bestätigt worden sind. Mit der Annahme der von Suntastic gelieferten Ware gelten diese AGB ebenfalls als vom Kunden akzeptiert.
  4. Diese AGB gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit unseren unternehmerischen Kunden und betreffen nicht Konsumenten im Sinne des KSchG.

    2. Angebot, Annahme, Kostenvoranschläge

    1. Sämtliche Rechtsgeschäfte kommen durch Entgegennahme der Willenserklärungen des Kunden zustande. Einer schriftlichen Bestätigung der Annahme durch Suntastic bedarf es daher nicht. Sämtliche zwischen Kunden und Mitarbeitern von Suntastic abgeschlossenen Vereinbarungen kommen jedoch erst mit der Zustimmung der Geschäftsführung zustande. Es steht Suntastic frei, die von ihren Vertretern angebahnten Rechtsgeschäfte nicht zu genehmigen. Das angebahnte Rechtsgeschäft kommt sodann von vornherein nicht zustande.
    2. Bestellungen und Aufträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn diese in angemessener Frist mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung angenommen oder mit Zustimmung des Kunden vereinbarungsgemäß ausgeführt werden (= Abschluss des Vertrages).
    3. Die schriftliche Auftragsbestätigung ist einschließlich dieser AGB maßgeblich für Art, Umfang und Zeit des Geschäfts. Die Auftragsbestätigung gibt alle Abreden zwischen Suntastic und seinen Kunden wieder. Mündliche Zusagen sind rechtlich unverbindlich und werden durch die Auftragsbestätigung ersetzt.
    4. Alle Angebote, mündlich oder schriftlich, sind immer als unverbindliches Angebot zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Ein an Suntastic unterfertigt retournierter Kostenvoranschlag ist als Anbot auf Abschluss des Vertrages zu werten. Keine Verbindlichkeit besteht aufgrund offensichtlicher Schreib-, Kalkulations-, oder Rechenfehler. Zudem sind Irrtümer ausdrücklich vorbehalten.

     

    3. Qualitätsangaben

    1. Werden nicht bestimmte Eigenschaften bedungen, so liefert Suntastic Erzeugnisse handelsüblicher Qualität. Werden Eigenschaften, der unter einer bestimmten Bezeichnung vertriebenen Waren verändert (z.B. bei Nachfolgemodellen), so ist Suntastic berechtigt, das geänderte Produkt zu liefern.
    2. Sämtliche Angaben zu Liefertermin und Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Maße, Toleranzen, technische Daten) sowie zur Darstellung derselben (z.B. Zeichnungen; Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht der vertraglich vorausgesetzte Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie garantieren keine Beschaffenheitsmerkmale, sondern nur Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Übliche Abweichungen, die aufgrund rechtlicher und/oder technischer Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie das Ersetzen von Bauteilen durch höher- oder gleichwertige Teile bzw. durch Nachfolgemodelle sind zulässig.
    3. Suntastic liefert die bestellten Erzeugnisse an die Kunden mit schriftlicher Bedienungs- bzw. Montageanleitungen/Gebrauchsanweisungen in deutscher oder auch in englischer Sprache aus. Die Kunden sind gewerbliche Fachleute und verfügen daher über die Kenntnisse zur sachgemäßen Montage und Verwendung der erworbenen Erzeugnisse. Die Auslieferung in englischer oder anderer Sprache stellt keinen Rücktrittsgrund dar und berechtigt auch sonst nicht zur Forderung von Schadenersatz.

     

    4. Lieferung, Lieferzeit, Annahmeverzug

    1. Suntastic steht es frei, die Art der Versendung ihrer Ware und das Transportmittel auszuwählen. Die Lieferung erfolgt mangels gegenteiliger Vereinbarung ab Werk.
    2. Angekündigte Liefertermine sind eine ungefähre Angabe, sofern nicht ausdrücklich ein fixer Lieferzeitpunkt vereinbart wurde. Die Lieferfristen beginnen frühestens mit dem Tag der Auftragsbestätigung durch Suntastic, jedoch nicht vor endgültiger Klärung aller technischen Lieferdetails und finanzieller Voraussetzungen, zu laufen. Wird ein vereinbarter Liefertermin erheblich überschritten, so kann der Kunde schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen und nach ihrem Verstreichen vom Vertrag schriftlich zurücktreten. Die Dauer der erheblichen Überschreitung sowie die angemessene Nachfrist müssen im Zweifel jeweils mindestens vier Wochen betragen. Handelt es sich um für den Kunden getätigten Sonderbestellungen/Sondermengen so beträgt die Nachfrist zumindest 12 Wochen.
    3. Erfolgt der berechtigte Rücktritt des Kunden gem. Punkt 4.2.nach Auslieferung der Ware oder durch Annahmeverweigerung des Kunden, so ist der Kunde verpflichtet die Kosten für Transport und Rücktransport und weitere Manipulationskosten in Gesamthöhe von 20% des Warenwerts, mindestens jedoch EUR 150,00 zu bezahlen. Bei eigens für den Kunden bestellte Sonderware und/oder Sondermengen oder EOL – Produkten (End of Life sowie Containerlieferungen) ist ein Rücktritt nach Auslieferung oder durch Annahmeverweigerung ausgeschlossen (Vgl. Punkt 12. Retouren – Sonderbestellungen). Dies gilt nicht für einen berechtigten Rücktritt gem. Punkt 4.2.Zudem ist Suntastic berechtigt die zweite Anlieferung in Rechnung zu stellen.
    4. Ist nur ein Teil der Lieferung betroffen, beschränkt sich das Rücktrittsrecht auf diesen Teil, es sei denn, die erfolgte Lieferung hat für den Kunden keinen objektiven Nutzen. Gerät Suntastic aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Verzug, stehen dem Kunden Schadenersatzansprüche nur zu, wenn die Ursache des Verzuges auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
    5. Suntastic steht es frei, in Teillieferungen zu liefern. Der Kunde ist verpflichtet, die Teillieferungen anzunehmen, die auch gesondert verrechnet werden können.
    6. Kommt es zu Liefer- oder Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, wie z.B. nachträglich eingetretene Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrungen, Personalmangel, Mängel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen etc., auch wenn sie bei Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, kann Suntastic die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinausschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückgetreten. Dauert die Verzögerung länger als drei Monate, ist der Kunde nach angemessener Fristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten und kann unter Ausschluss weitergehender Rechte die Rückzahlung etwaiger geleisteter Anzahlungen verlangen. Sollte ein Teil der Lieferung bereits erfolgt sein, kann der Kunde nur dann gänzlich vom Vertrag zurücktreten, wenn die Erfüllung des restlichen Vertrags für ihn keinen objektiven Nutzen mehr hat.
    7. Wird die Ware/Leistung vom Kunden vierzehn Tage nach dem bestätigten Liefertermin auch nur teilweise nicht abgenommen, ist Suntastic wahlweise berechtigt, die Bestellung des Kunden entweder in die nächste Verfügbarkeit zu verschieben und so nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist ganz oder teilweise über den Liefergegenstand zu verfügen und mit angemessener, verlängerter Frist zu liefern oder die Ware einzulagern und dafür jede angefangene Woche ein Entgelt von 0,5 % des Auftragswertes zu verlangen oder nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist vom Auftrag ganz oder teilweise zurückzutreten und eine Pönale in Höhe von 10 % des stornierten Auftragswertes zu verlangen. Die Geltendmachung der Lagerkosten bleiben im letzten Fall dennoch vorbehalten.

     

    5. Transport

    1. Die Transport- oder Lieferkosten können variieren und werden von Suntastic zur Gänze weiter verrechnet.
    2. Bei Transporten nach Österreich entfallen ab einem Nettoauftragswert von EUR 3.000,00 die Transportkosten. Bei einem Gesamt-Nettoauftragswert über EUR 3.000,00 können bei ausschließlich kundenseitig beauftragten Teillieferungen Transportkosten verrechnet werden, wenn der Nettoauftragswert der Teillieferung weniger als EUR 3.000,-  beträgt. Dies gilt nicht für Teillieferungen, welche von Suntastic veranlasst werden.
    3. Bei Transporten in sämtliche sonstige Länder der Europäischen Union entfallen ab einem Nettoauftragswert von EUR 5.000,00 die Transportkosten. Im Falle von ausschließlich kundenseitig beauftragten Teillieferungen können auch bei Teillieferungen unter EUR 5.000,00 Transportkosten verrechnet werden. Dies gilt nicht für Teillieferungen, welche von Suntastic veranlasst werden.

     

    6. Gefahrenübergang, Versicherung

    1. Mit der Übergabe des Liefergegenstandes erfolgt auch spätestens der Übergang der Gefahr an den Kunden. Übergangszeitpunkt ist der entsprechende Verladebeginn. Ab Beginn der Verladung trägt der Kunde Risiko und Gefahr. Bei verspäteter oder verzögerter Übergabe infolge von Umständen, die der Kunde zu verantworten hat, geht die Gefahr mit dem Zeitpunkt der ursprünglich vereinbarten Übergabe über.
    2. Punkt 6.1. gilt auch bei Teillieferungen an den Kunden oder bei Übernahme/Hinterlegung an einem vereinbarten Abstellort bzw. der Baustelle bzw. auf Kundenwunsch ohne persönliche Übernahme, wobei eine entsprechende Abstellgenehmigung vorzuliegen hat.

     

    7. Preise

    1. Sofern nichts anderes vereinbart ist und sich aus dem Auftrag nichts anderes ergibt, verstehen sich die Preise in Euro exklusive Mehrwertsteuer. Sind nicht Fixpreise vereinbart, so ist Suntastic berechtigt, die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise zu verrechnen.
    2. Sind in den Verkaufspreisen öffentliche Abgaben enthalten, die nach Abschluss des Vertrages, jedoch vor Bezahlung des Kaufpreises erhöht werden, so ist Suntastic berechtigt, den Kunden mit diesen zusätzlichen Nebenkosten zu belasten. Ebenso ist Suntastic berechtigt, eine zwischen Vertragsabschluss und Lieferung zu Lasten Suntastic eingetretene nicht unerheblich Veränderung von Fremdwährungskosten zum EURO, zum Anlass einer Vertragsanpassung oder zum Rücktritt vom Vertrag zu nehmen.
    3. Preisänderungen im Ausmaß der bei Lieferung geänderten Kostenfaktoren (eigene Lieferantenpreise, Material- und Energiekosten) sind stets zulässig. Ereignisse höherer Gewalt und sonstige Ereignisse (z.B. Wechselkursänderungen, Krieg, Pandemien), die nicht in der Sphäre von Suntastic liegen, wie preisliche Änderungen bei einem Vorlieferanten, berechtigen Suntastic, die bereits vereinbarten (Fix-)Preise nachträglich anzupassen.

     

    8. Fälligkeit der Zahlung, Verzug

    1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gilt Vorauskassa. Der vereinbarte Kaufpreis ist jedoch spätestens zu dem in der Faktura genannten Zeitpunkt zu bezahlen. Wird dieser Termin überschritten, so ist Suntastic berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gem. §456 UGB zu verrechnen. Die Geltendmachung weiterer Schäden im Verzugsfall bleibt davon unberührt. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Datum des Eingangs bei Suntastic maßgeblich.
    2. Wechsel und Schecks werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen. Sie werden nicht an zahlungsstatt geleistet, sondern zahlungshalber angenommen und erst nach ordnungsgemäßer Einlösung sowie Begleichung aller offenen Spesen durch den Kunde gutgeschrieben. Für rechtzeitige Vorlage, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung übernimmt Suntastic gegenüber Unternehmern keine Haftung.
    3. Gerät der Kunde in Verzug, so ist Suntastic berechtigt, von ihm geleistete Zahlungen unabhängig von dessen Widmungserklärungen auf ihre Forderungen nach ihren Vorstellungen anzurechnen. Für den Fall des Verzuges ist der Kunde verpflichtet, Suntastic sämtliche von ihr aufgewendeten vorprozessualen Kosten, wie etwa Anwaltshonorare und Kosten von Inkassobüros, zu refundieren.
    4. Die Aufrechnung mit Ansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit dieser Anspruch des Kunden rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
    5. Gerät der Kunde in Verzug oder verschlechtert sich seine Vermögenslage deutlich, so ist Suntastic berechtigt alle ihre Forderungen, auch wenn deren Bezahlung gestundet ist, sofort fällig zu stellen, von noch nicht oder noch teilweise erfüllten Verträgen mit sofortiger Wirkung zurücktreten und Dauerverhältnisse mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Suntastic ist für diesen Fall weiters berechtigt, die Rückgabe der von ihr gelieferten Waren und nicht gemäß den Geschäftsbedingungen vollständig bezahlten Ware zu begehren. Bei einer solchen Rückabwicklung steht ihr zumindest ein pauschaler Schadenersatz in der Höhe von zumindest 25% des Fakturawertes zu.

     

    9. Mängelhaftung, Gewährleistung und Irrtum

    1. Die Ware ist bei der Warenübernahme durch den Kunden oder den von ihm benannten Dritten ordnungsgemäß und unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind unverzüglich schriftlich auf den Frachtdokumenten, unter Angabe des vermuteten Schadens zu vermerken und der Suntastic binnen vier Werktagen schriftlich bekannt zu geben. Ansonsten gilt die Ware als genehmigt. Als Übernahme und somit Ablieferung gilt auch eine „Übernahme unter Vorbehalt“. Verdeckte Mängel sind darüber hinaus unverzüglich nach ihrer Entdeckung – spätestens aber einer Woche nach Übernahme der Ware – zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
    2. Es bestehen keine Gewährleistungsansprüche, wenn Reparaturen, Abänderungen oder Wiederinstandsetzungen an den gelieferten Gegenständen vom Kunden oder einem Dritten ohne schriftliche Zustimmung von Suntastic vorgenommen werden, Nachbesserungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte erschwert werden, die Inbetriebnahme entgegen der Anweisung von Suntastic erfolgt oder ein Mangel auf unrichtige oder nachlässige Behandlung oder auf natürliche Abnutzung zurückzuführen ist. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen. Für den Fall, dass sich der Liefergegenstand außerhalb Europas befindet, trägt Suntastic keine Transportkosten und wird solche auch nicht erstatten.
    3. Es gelten die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers. Zwischen dem Kunden und Suntastic gilt als vereinbart, dass der Kunde im Garantiefall das allfällige Gerät zu der jeweils zuständigen Servicestelle des Herstellers bringt. Weitergehende Garantieansprüche des Kunden gegenüber Suntastic sind ausgeschlossen.
    4. Für Mangelfolgeschäden, für die Verletzung von Schutz- und Sorgfaltspflichten und für die Verletzung von Schutzpflichten gegenüber Dritten, haftet Suntastic bloß bei Vorsatz und auffallender Sorglosigkeit (qualifiziert grober Fahrlässigkeit).
    5. Die Anfechtung wegen Irrtums ist, ausgenommen in den Fällen von List, Drohung und Zwang, ausgeschlossen.

     

    10. Schadenersatz

    1. Die Haftung von Suntastic auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzungen, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses Punkt eingeschränkt, sowie wegen Schadenersatz aufgrund des Mangels auch gem. Punkt 9.4. eingeschränkt.
    2. Suntastic haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Für sämtliche Genannte gelten die im gesamten Punkt 10. genannten Haftungsausschlüsse und -beschränkungen in gleichem Umfang.
    3. Soweit Suntastic gemäß Punkt 10.2 dem Grunde nach für Schadenersatzansprüche haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, welche Suntastic bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, welche als Folge von Mängeln der Ware auftreten (Punkt 9.4), werden nur ersetzt, wenn und soweit diese bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
    4. Soweit Suntastic technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehört, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.
    5. Die Haftungsbeschränkungen dieses Punkt 10. gelten nicht für die Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

     

    11. Stornierung von Bestellungen/Rücktritt vom Vertrag

    1. Der Kunde ist berechtigt innerhalb der ersten 14 Tagen ab Auftragserteilung (Bestellung) vom Vertrag ohne nähere Begründung zurückzutreten (Storno), wenn die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind:
      – Keine Sonderbestellung
      – Ware wurde noch nicht versendet
    2. Bei Zahlungen innerhalb der offenen 14tätigen Stornofrist wird eine Gutschrift für künftige Bestellungen über den Zahlungsbetrag erteilt.
    3. Ein Retournage ist unter bestimmten Bedingungen möglich (siehe Punkt 12. „Retournagen“).
    4. Storno von Waren, die im Rahmen einer Aktion bzw. Paketaktion bestellt wurden können nur während des Aktionszeitraums und nur wenn diese noch nicht ausgeliefert wurden storniert werden.

     

    12. Retournagen

    1. Außerhalb der Rechte dieser AGB oder gesetzlicher Rechte ist Suntastic nicht verpflichtet Waren zurückzunehmen und beruht dies ausschließlich auf Kulanz von Suntastic, welche nur schriftlich erklärt werden kann. Voraussetzungen einer Kulanz-Rücknahme sind:
      1. Der Artikel ist originalverpackt und ungeöffnet (keine lose Ware wie Schrauben, Dachhaken, geöffnete Verpackungen, etc.);
      2. Die Einhaltung der Rücknahmefrist von 14 Tagen ab Zustelldatum;
      3. Das Rücknahmeformular samt Seriennummern ist ordnungsgemäß ausgefüllt und der Rücknahme beigefügt;
      4. Die Rücksendung hat auf Kosten und Gefahr des Kunden zu erfolgen.
      5. Weiters ist eine Rücknahme ausgeschlossen, wenn es sich um Sonderanfertigungen/Sonderbestellungen, Module, Aktionen oder Abverkaufsartikel handelt oder die Produkte aus sonstigen Gründen nicht mehr marktfähig sind (Schnittware, etc…).
    2. Zulässige und angenommene Retournagen werden mit einer entsprechenden Gutschrift erstattet, wobei sich. Suntastic eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20% abzieht. Der Kunde hat die Gutschrift bei der nächsten Bestellung bekannt zu geben. Gutschriften werden nicht ausbezahlt.

       

      13. Eigentumsvorbehalt

        1. Die Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden bestehender Forderungen, der damit zusammenhängenden Zinsen und der mit der Durchsetzung verbundenen Kosten, im Eigentum von Suntastic. Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für Suntastic. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, kann Suntastic die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurücknehmen oder ggf. die Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen Dritte verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Suntastic liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
        2. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gemäß der Bestimmungen in diesem Punkt 9. veräußern und verarbeiten, solange er nicht im Verzug ist oder die Insolvenzvoraussetzungen vorliegen bzw. bereits ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
        3. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung von Suntastic erfolgt und der Kunde unmittelbar das Eigentum oder – wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim Kunden eintreten sollte, hat dieser sein künftiges Eigentum oder – im oben genannten Verhältnis- Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an Suntastic zu übertragen. Der Kunde hat für die Eigentumsübertragung zu sorgen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine andere Sache als Hauptsache anzusehen, so hat der Kunde, soweit die Hauptsache ihm gehört, Suntastic anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem in Satz 1 genannten Verhältnis zu übertragen.
        4. Eine Weiterveräußerung ist nur zulässig, wenn diese rechtzeitig vorher unter Anführung des Namens bzw. der Firma und der genauen (Geschäfts)Anschrift des Kunden (Dritten) bekannt gegeben wurde. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund entstehenden Forderungen des Kunden gegen den Dritten tritt der Kunde schon jetzt sicherungshalber an Suntastic ab. Suntastic ist jederzeit befugt, den Drittschuldner von dieser Abtretung zu verständigen. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Ansprüche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstörung. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Suntastic darf diese Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
        5. Sollte auf die Ware von dritten zugegriffen, insbesondere gepfändet oder beschlagnahmt werden, verpflichtet sich der Kunde, auf das Eigentum von Suntastic hinzuweisen und innerhalb von drei Tagen schriftlich zu verständigen und ihr sämtliche zur Durchsetzung des Eigentumsrechtes erforderlichen Informationen zu erteilen. Sofern in diesem Zusammenhang außergerichtliche oder/und gerichtliche Kosten entstehen, haftet hierfür der Kunde.

       

      14. Datenschutz

      Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine für das Rechtsgeschäft notwendigen Daten elektronisch erfasst und verarbeitet werden. Auf unsere Datenschutzerklärung unter https://www.suntastic.solar/datenschutzerklaerung/ wird verwiesen.

       

      15. Marken- und Urheberrechte

      Wir behalten uns das Eigentums- und Urheberrecht an sämtlicher Software, Beschreibungen und ähnlichen Unterlagen vor. Ohne unsere schriftliche Einwilligung dürfen diese Produkte weder kopiert noch auf andere Arten Dritten gegenüber zugänglich gemacht werden. Für die Verletzung etwaiger Patent- oder sonstiger gewerblicher Schutzrechte Dritter können wir nicht haftbar gemacht werden.

       

      16. Nebenabsprachen

      Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.

       

      17. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

        1. Erfüllungsort des Kaufvertrages ist der Geschäftssitz von Suntastic.
        2. Als Gerichtsstand gilt Wien. Auf alle Geschäftsfälle ist österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anzuwenden.