Bundesförderungen

Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG)

Von 23. März bis 06. April 2023 startet der erste Fördercall des Jahres 2023

Der erste Fördercall des Jahres 2023 startet am 23. März um 17:00 Uhr. Auch die restlichen Termine für die weiteren 3. Fördercalls des Jahres 2023 wurden bereits bekannt gegeben. Der Antrag kann auf der EAG Abwicklungsseite eingereicht werden.

Das bereitgestellte Förderbudget beträgt insgesamt 300 Mio. Euro für 2022. Bei Anlagen bis zu einer Größe von 100 kWp besteht außerdem die Möglichkeit die EAG Förderung mit anderen Bundes-, Gemeinde-, und Landesförderungen zu kombinieren.

Die Förderung wird entweder als Marktprämie (ab 10 kWp) oder als einmaliger Investitionszuschuss gewährt. Bei Photovoltaikanlagen wird jedes einzelne kWp und bei Stromspeichern jedes einzelne kWh gefördert. Das förderbare Limit bei Stromspeichern beträgt 50 kWh und bei PV Anlagen 1.000 kWp.

Mehr dazu: Bundesförderung – Erneuerbaren Ausbau Gesetz

KLIEN Förderung: Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe (bis 2025)

Gefördert werden alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit LFBIS-Betriebsnummer. Die Budgetgröße beträgt 100 Mio. Euro. Gefördert werden 4 verschiedene Module:

  • Einzelmaßnahmen: Gefördert werden vordefinierte Einzelinvestitionen (Einreichung VOR der Umsetzung)
  • Gesamtenergiekonzept: Gefördert wird die Erstellung eines gesamten Energiekonzepts (Einreichung VOR der Umsetzung)
  • Kombimaßnahmen: Gefördert wird die Kombination verschiedener Investitionsmaßnahmen (Einreichung VOR der Umsetzung)
  • Notstrom: Gefördert wird der Umbau des Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit (Einreichung NACH der Umsetzung)

Infos zu den Einzelmaßnahmen:

  • Gefördert werden neu installierte PV-Anlagen im Netzparallelbetrieb bis 50 kWp (Anlage darf größer sein) mit notstromfähigem Speicher (mind. 4 kWh & max.. 50 kWh & mind. 0,5 kWh/kWp)
  • Auch die Nachrüstung einer bestehenden PV-Anlage mit einem notstromfähigem Speicher ist förderungsfähig
  • Die Kombination einer PV-Anlage mit Speicher & Notstromfunktion ist verpflichtend 
  • Die PV-Anlage kann auf Betriebs- & Wohngebäuden sowie auf Freiflächen montiert werden. Landwirtschaftliche Nutzflächen & Naturschutzflächen dürfen allerdings nicht genutzt werden.
  • LED-Systeme im Innen- bzw. Außenbereich mit Installation von Lichtsteuerungssystemen
  • Die Fördersätze entsprechen den aktuellen Werten des EAGs. Für die Kategorie C erfolgt die Ermittlung des Pauschalbetrags als Mittelwert der Förderpauschale der vergangenen Ausschreibungscalls des EAGs.

Mehr dazu: Bundesförderung – KLIEN Förderung im ländlichen Raum

Förderung von Inselanlagen

Gefördert werden Anlagen zur Eigenversorgung in Insellage ohne Netzzugangsmöglichkeit. Die Förderung kann von Betrieben und unternehmerisch tätigen Organisationen in Anspruch genommen werden.

Die Förderhöhe beträgt bis zu 35% der förderungsfähigen Kosten (inkl. Planung & Montage).
Mindest-Investition: 10.000 Euro
Zeitpunkt der Antragstellung: Vor Errichtung der Anlage

Mehr dazu: Bundesförderung – Inselanlagen

Landesförderungen

Die meisten Bundesländer bieten eigene Förderungen für Photovoltaik-Anlagen an, die entweder mit der Bundesförderung kombiniert oder nur alleine beantragt werden können.

Mehr dazu: Landesförderungen Photovoltaik

Allgemeine Übersicht zu den Einspeisetarifen der Stromanbieter in ganz Österreich:

Mehr dazu: Österreichische Einspeisetarife ins Stromnetz

Und fragen Sie auch in Ihrer Gemeinde nach, ob sie aktuell eine Förderung für Photovoltaik-Anlagen budgetiert hat.

(Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.)

Betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen sind genehmigungsfrei

Die Bundesregierung hat per 1. März 2021 einen Erlass veröffentlicht, durch den betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei sind.

Mehr dazu: zum Erlass

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