Bundesförderungen
Genehmigungspflichten
4 Calls / Jahr
EAG Förderung - Investitionszuschuss für Photovoltaik und Stromspeicher
Förderung für den Bau oder die Erweiterung von Solarenergieanlagen und gleichzeitig neu installierten Stromspeichern.
ganzjährig
EAG Förderung - Marktprämie für eingespeisten PV-Strom
Die Marktprämie ist ein zusätzlicher Betrag, der auf den Referenzmarktwert angerechnet wird.
bis 28.11.2025
KLIEN Förderung - Energieautarke Bauernhöfe
Land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe sollen auf ihrem Weg zu einem höheren Energieeigenversorgungsgrad unterstützt werden.
bis 29.02.2024
KLIEN Förderung - Mustersanierung
Förderung für den Bau oder die Erweiterung von Solarenergieanlagen und gleichzeitig neu installierten Stromspeichern im Jahr 2023.
bis 29.09.2023
KLIEN Förderung - Energiegemeinschaften
Das Ziel des Programmes ist es Energiegemeinschaften mit innovativem Charakter zu unterstützen, die daher einen erhöhten Planungsaufwand aufweisen.
bis 29.09.2023
KLIEN Förderung - Klimafitte Kulturbetriebe
Gefördert werden ökologische Vorhaben zur nachhaltigen Senkung von CO2-Emissionen in allen zu einem Kunst- und Kulturbetrieb zugehörigen Gebäuden in Österreich.
kein Enddatum
KPC Förderung - Stromerzeugung in Insellage
Gefördert werden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger zur Eigenversorgung in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit (z.B. Berghütten).
Tipp
Fragen Sie ebenfalls in Ihrer Gemeinde nach, ob diese aktuell eine Förderung für Photovoltaik-Anlagen budgetiert hat!
Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) – Investitionszuschuss für Photovoltaik und Stromspeicher
Anwendbar für:
Natürliche und juristische Personen
Allgemein
Förderung für den Bau oder die Erweiterung von Solarenergieanlagen und gleichzeitig neu installierten Stromspeichern im Jahr 2023.
Gefördert werden
Neue Solarenergieanlagen/Erweiterungen bis zu einer Kapazität von 1.000 kWp.
Neue Stromspeicher bis zu 50 kWh (mindestens 0,5 kWh pro kWp).
Fördersätze
Kategorie A (0,01 – 10 kWp): 285€ pro kWp
Kategorie B (> 10 – 20 kWp): 250€ pro kWp
Kategorie C (> 20-100kWp): 160€ pro kWp (max)
Kategorie D(>100-1000kWp): 140€ pro kWp (max)
Speicher: 200 Euro pro kWp (max. 50kWh Nettokapazität förderfähig)
Zeitraum
1 Fördercall 2023 (Kategorie A bis D)
Ticketziehung bis 6 April 2023
2 Fördercall 2023 (Kategorie A bis D)
Ticketziehung bis 28. Juni 2023
3 Fördercall 2023 (Kategorie A und B)
Ticketziehung startet 23 August 2023 17:00 Uhr bis 06 September 2023 23:59 Uhr
4 Fördercall (Kategorien A bis D)
Ticketziehung 9. Oktober 2023 bis 23. Oktober 2023
Mehr dazu: Förderung (oem-ag.at)
Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) – Marktprämie für eingespeisten PV-Strom
Anwendbar für:
natürliche und juristische Personen
Allgemein
Die Marktprämie ist ein zusätzlicher Betrag, der auf den Referenzmarktwert angerechnet wird. Der Referenzmarktwert entspricht in etwa dem durchschnittlichen Strompreis, der am Markt gehandelt wird. Bei der Beantragung der Marktprämie muss der wirtschaftlich notwendige Strompreis für die Photovoltaikanlage angegeben werden. Die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip des niedrigsten Gebots. Während des Antragsprozesses muss eine finanzielle Sicherheit hinterlegt werden, und bei Annahme des Vertrags ist eine zweite Sicherheit erforderlich. Für PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen und Grünland wird ein Abschlag von 25% angewendet.
Der Gesetzgeber legt einen Höchstwert für den gemeldeten Strompreis fest, der durch eine Verordnung bestimmt wird. Die Marktprämie wird über einen Zeitraum von 20 Jahren monatlich ausgezahlt. Es werden mindestens zwei Ausschreibungsrunden pro Jahr durchgeführt, wobei das Gesamtvolumen der Ausschreibung pro Jahr mindestens 700 MW beträgt.
Für PV-Anlagen mit einer Leistung von über 5 MWp ist die Rückzahlung des Mehrerlöses aus der Stromvermarktung erforderlich.
Förderart
Aufschlag auf den Referenzmarktwert
Förderbare Maximalgröße PV-Anlage
50 kWp
Förderbare Größe PV-Anlage
min. 10 kWp – max. keine Grenze
Max. Förderung
9,33ct/kWh
Zeitraum
Ausschreibung Photovoltaikanlagen 3/23 (04.07.2023 bis 25.7.2023)
Ausschreibung Photovoltaikanlagen 4/23 (19.09.2023 bis 10.10.2023)
Mehr dazu: Alle Informationen rund um das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) – Website der EAG-Abwicklungsstelle
KLIEN Förderung – Energieautarke Bauernhöfe
Anwendbar für:
alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit (LFBIS-Betriebsnummer)
Allgemein
Ziel ist es, land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe auf ihrem Weg hin zu einem höheren Energieeigenversorgungsgrad zu unterstützen. Gefördert werden Einzelmaßnahmen, aber auch integrierte Gesamtlösungen, die zur Zielerreichung des Programms beitragen
Gefördert werden
Modul A – „Einzelmaßnahmen“: In Modul A können ausgewählte Einzelinvestitionsmaßnahmen eingereicht werden, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können.
Modul B – Modul „Gesamtenergiekonzept“: In Modul B wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater gefördert.
Modul C – Modul „Kombimaßnahmen“: In Modul C können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag eingereicht werden.
Modul D – Modul „Notstrom“: Unabhängig von allen anderen Modulen und ohne Inanspruchnahme einer Energieberatung kann das Modul „Notstrom“ zur Förderung eingereicht werden. Im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit 850 Euro pro Betrieb pauschal gefördert.
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Förderbare Maximalgröße PV-Anlage
50 kWp
Förderbare Anlagegröße Speicher
0,5 kWh/kWp bis 50 kWh
Max. Fördersätze
285 €/kWp (> 0 – 10 kWp, PV)
250 €/kWp (> 10 – 20 kWp, PV)
160 €/kWp (> 20 – 50 kWp, PV)
200 €/kWh (< 50 kWh, Speicher)
850 €/Betrieb (Modul D – Notstrom))
Zeitraum
15.02.2023 – 28.11.2025
KLIEN Förderung – Mustersanierung
Anwendbar für:
Alle natürlichen und juristischen Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten, Einrichtungen der öffentlichen Hand, Gebietskörperschaften, Vereine, Contractoren,
Allgemein
Förderung für den Bau oder die Erweiterung von Solarenergieanlagen und gleichzeitig neu installierten Stromspeichern im Jahr 2023.
Gefördert werden
Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes
Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger
Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz
Versorgungsgemeinschaften und Gebäudekonsortien
Förderart
Einmaliger Investitionszuschuss
Förderbare Maximalgröße der PV-Anlage
keine Grenze
Zeitraum
05.07.2023 – 29.02.2024
Mehr dazu: Mustersanierung | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)
KLIEN Förderung – Energiegemeinschaften
Anwendbar für:
Personengemeinschaften, natürliche oder juristische Personen,
Allgemein
Das Ziel des Programmes ist es Energiegemeinschaften zu unterstützen, die als Vorbild- und Musterprojekte mit innovativem Charakter dienen und daher einen erhöhten Planungsaufwand aufweisen. Diese sollen als Leuchtturmprojekte umgesetzt werden und danach andere Initiatoren, Gemeinden und Regionen zur Nachahmung und zur konkreten Umsetzung anregen.
Förderart
Einmaliger Zuschuss
max. Förderung
15.000€
Zeitraum
ab 03.10.2022 bis 29.09.2023
Mehr dazu: Energiegemeinschaften 2022 – Klima- und Energiefonds – Klima- und Energiefonds (klimafonds.gv.at)
KLIEN Förderung – Klimafitte Kulturbetriebe
Anwendbar für:
Kultur- oder Kunstbetriebe
Allgemein
Gefördert werden ökologische Vorhaben zur nachhaltigen Senkung von CO2-Emissionen in allen zu einem Kunst- und Kulturbetrieb zugehörigen Gebäuden in Österreich. (z.B. Maßnahmen zur Einsparung von natürlichen Ressourcen und CO2-Emmissionen)
Förderart
Einmaliger Zuschuss
max. Förderung
- Projekte mit Investitionskosten bis 75.000 Euro: max. 75% des Fördersatzes
- Projekte mit Investitionskosten ab 75.001 Euro: bis 75.000 Euro beträgt der Fördersatz 75%, die Kosten ab 75.000 Euro erhalten einen Fördersatz von max. 50%
- Die maximale Förderung pro Förderungsnehmer:in und Ausschreibung beträgt 250.000 Euro.
Zeitraum
ab: 16.03.2023 bis: 29.09.2023
Mehr dazu: Klimafitte Kulturbetriebe – Klima- und Energiefonds – Klima- und Energiefonds (klimafonds.gv.at)
KPC Förderung – Stromerzeugung in Insellage
Anwendbar für:
Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen
Allgemein
Gefördert werden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger zur Eigenversorgung in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit (z.B. Berghütten).
Photovoltaikanlagen, elektrische Energiespeicher, sowie Planung und Montage werden bei den förderungsfähigen Kosten berücksichtigt.
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Förderbare Maximalgröße PV-Anlage
50 kWp
Förderbare Größe PV-Anlage
min.10/kWp –
max. keine Grenze
Max. Förderung
4,5 Mio. €/Projekt
Zeitraum
seit: 01.07.2022- offen
Mehr dazu: Stromerzeugung in Insellage | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)
Informationen zur Anzeigen- und Genehmigungspflicht von PV-Anlagen
Betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen sind genehmigungsfrei!
Die Bundesregierung hat per 1. März 2021 einen Erlass veröffentlicht, durch den betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei sind. Mehr dazu: zum Erlass
Die meisten Bundesländer bieten eigene Förderungen für Photovoltaik-Anlagen an, die entweder mit den Bundesförderungen kombiniert oder nur alleine beantragt werden können. Ebenfalls gibt jedes Bundesland seine eigenen Anzeigen- und Genehmigungspflichten vor.
Mehr dazu: Landesförderungen Photovoltaik
Wir sind stets bemüht alle Förderungen und Genehmigungspflichten auf dem neuesten Stand zu halten. Aufgrund der stetigen gesetzlichen Änderungen können wir allerdings keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben übernehmen.