Steiermark Förderungen
Genehmigungspflichten
bis 31.12.2024
Förderung kommunale PV-Dächer
Es werden finanzielle Unterstützung und Richtlinien für die Planung und Entscheidungsfindung bereitgestellt & konkrete Umsetzungsprojekte und Investitionsvorhaben unterstützt.
bis 29.02.2024
Innovative Energiespeicher und innovative Systemintegration
Gefördert wird:
- die Erstellung eines „innovativen Umsetzungskonzepts“ (Modul 1) oder
- Die konkrete/n Umsetzung/Investitionen (Modul 2) zur Neuerrichtung von innovativen Energiespeichern oder für die innovative Systemintegration von neu errichteten oder bestehenden Energiespeichern.
bis 31.12.2024
Stadt Graz: Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen
Gefördert wird die Installation von PV-Gemeinschaftsanlagen an oder in der Nähe von mehrgeschossigen Wohngebäuden im Stadtgebiet zur Eigenversorgung mit Energie.
bis 31.07.2024
Innovative Photovoltaik-Doppelnutzung
Diese Förderung umfasst Investitionen zur Neuerrichtung und Erweiterung von innovativen PV-Anlagen mit Doppelnutzung im Bundesland Steiermark.
Tipp
Fragen Sie ebenfalls in Ihrer Gemeinde nach, ob diese aktuell eine Förderung für Photovoltaik-Anlagen budgetiert hat!
Förderung Kommunale PV-Dächer
Förderungsbewerber
Steirische Gemeinde, Gesellschaften, die mehrheitlich (> 50 %) im Eigentum einer steirischen Gemeinde stehen
Allgemein
Die Förderung konzentriert sich auf zwei Hauptbereiche, die modular umgesetzt werden:
- Steigerung der Belastbarkeit bestehender Dächer, um die Installation netzgekoppelter PV-Anlagen zu ermöglichen.
- Modernisierung der elektrischen Anlagen, um die Installation einer PV-Anlage zu ermöglichen.
Im ersten Modul werden Planungs- und Entscheidungsgrundlagen gefördert. Im zweiten Modul werden konkrete Umsetzungsprojekte und Investitionsvorhaben unterstützt.
Gemeinden können für mehrere Gebäude, die in ihrem Eigentum stehen, um eine Förderung ansuchen.
Kombinierbarkeit
Kombinierbar mit der EAG-Investitionsförderung
Zeitraum
Ab: 01.02.2024 bis: 31.12.2024
Förderart
Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss
Förderhöhe
Modul 1: max. 10.000 €/Gemeinde
Modul 2: max. 100.000 €/Gemeinde
Mehr dazu: Förderung Kommunale PV-Dächer – Wohnbau – Land Steiermark
Innovative Energiespeicher und innovative Systemintegration
Förderungsbewerber
Juristische Person
Allgemein
Gefördert wird:
- die Erstellung eines „innovativen Umsetzungskonzepts“ (Modul 1) oder
- Die konkrete/n Umsetzung/Investitionen (Modul 2) zur Neuerrichtung von innovativen Energiespeichern oder für die innovative Systemintegration von neu errichteten oder bestehenden Energiespeichern.
Förderungsfähig sind folgende Kosten für:
- Energiespeicher (z.B. Strom, Wärme, grüner Wasserstoff)
- Simulation und Planung der Anlage
- Errichtung der Speicherungsanlage (inkl. Energiespeicher),
- Systemintegration und fachgerechte Inbetriebnahme
- Notwendige Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik.
Kombinierbarkeit
Für den Förderungsgegenstand dürfen keine weiteren Förderungen durch andere Dienststellen des Landes Steiermark in Anspruch genommen werden. Mögliche Bundesförderungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Zeitraum
Ab: 01.11.2023 bis: 29.02.2024 (Je nach Verfügbarkeit von Budgetmitteln weitere Einreichfrist für Modul 2 bis 31.12.2024 möglich).
Förderart
Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss
Maximale Förderung:
- Modul 1: bis zu 80 % der förderfähigen Planungsdienstleistungen; jedoch max. 10.000 € bzw. max. 20 % der voraussichtlichen Höhe der Investition für die Umsetzung
- Modul 2: 30 % der umweltrelevanten Mehrkosten bzw. max. 250.000 € (Mindestinvestitionsvolumen für die Umsetzung muss 40.000 € an förderungsfähigen Kosten übersteigen)
Fördertopf: 1 Mio. €
Stadt Graz: Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen
Förderungsbewerber
Natürliche oder juristische Person, Personengesellschaft
Allgemein
Gefördert wird die Installation von PV-Gemeinschaftsanlagen an/bei mehrgeschossigen Wohngebäuden im Stadtgebiet zur Eigenversorgung mit Energie. Das Gebäude muss mindestens 5 Haushalte oder Wohneinheiten umfassen, und es müssen mindestens 3 eigenständige Haushalte oder Wohneinheiten pro Netzzugangspunkt an der gemeinschaftlichen Energieerzeugungsanlage beteiligt sein.
Fördermodell A: Haushalte, die Anteile an der Anlage erwerben und den erzeugten Strom selbst nutzen.
Fördermodell B: Die Anlage wird von Dritten realisiert, und der produzierte Strom wird an die Haushalte verkauft, ohne dass dieser selbst genutzt wird.
Kombinierbarkeit
Diese Förderung ist mit der EAG Investitionsförderung kombinierbar.
Zeitraum
Ab: 01.02.2024 bis: 31.12.2024
Förderart
Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss
Förderbare Maximalgröße PV-Anlage
2 kWp/Haushalt
Förderhöhe
Fördermodell A:
500 €/kWp und Haushalt
max. 40.000 €/Objekt
Fördermodell B:
290 €/kWp und Haushalt
Max. 40.000 €/Objekt
Mehr dazu: Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen – Stadtportal der Landeshauptstadt Graz
Innovative Photovoltaik-Doppelnutzung
Förderungsbewerber
Natürliche und juristische Person
Allgemein
Diese Förderung umfasst Investitionen zur Neuerrichtung und Erweiterung von innovativen PV-Anlagen mit Doppelnutzung im Bundesland Steiermark.
- Dazu zählen:
- Bauwerksintegrierte PV-Anlagen, PV Anlagen mit farbigen Modulen (in Bereichen des Ortsbild- und Landschaftsschutzes sowie in Altstadtschutzzonen), Anlagen mit Hybridkollektoren, PV-Anlagen auf befestigten Betriebsflächen bzw. PV-Überdachungen, PV-Anlagen an Lärmschutzwänden und -wällen sowie Staumauern, Agri Photovoltaikanlagen, Floating-PV
- Darunter fallen nicht: Standard PV-Aufdachanlagen, PV-Freiflächenanlagen, Forschungsanlagen, PV-Anlagen ohne Netzanschluss (Inselanlagen)
Zum Zeitpunkt des Förderansuchens dürfen die Bestellung, Lieferung oder Montage der Anlage, von Anlageteilen oder sonstigen Dienstleistungen dürfen zum Zeitpunkt des Förderansuchens noch nicht erfolgt sein.
Kombinierbarkeit
Kombinierbar mit der EAG Investitionsförderung.
NICHT möglich ist eine Kombination mit der EAG Investitionsförderung bei eingereichten PV-Projekten mit farbigen Modulen und bei Anlagen mit Hybridkollektoren, die jeweils > 100 kWp sind.
Weiters dürfen für diesen Förderungsgegenstand keine weiteren Förderungen durch andere Dienststellen des Landes Steiermark in Anspruch genommen werden. Mögliche Bundesförderungen sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Zeitraum
Ab: 01.11.2023 bis 31.07.2024
Förderart
Nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss
Förderbare Mindestgröße der PV-Anlage
20 kWp
Förderbare Maximalgröße PV-Anlage
1.000 kWp
Maximale Förderung:
Diese Fördergrenzen kommen hier zur Anwendung:
- Leistungskriterium (Pauschalförderung in € je kWp): je nach PV-Typ unterschiedliche Fördersätze
- Investitionskostenkriterium: max. 30 % der förderfähigen Investitionskosten; jedoch max. 250.000 €
Fördertopf: 2 Mio. €
Informationen zur Anzeigen- und Genehmigungspflicht von PV-Anlagen
Betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen sind genehmigungsfrei!
Die Bundesregierung hat per 1. März 2021 einen Erlass veröffentlicht, durch den betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei sind. Mehr dazu: zum Erlass
Genehmigung nach Bauordnung
- Bauanzeige notwendig für PV-Anlagen bis 50 kWp
- Baugenehmigung notwendig für PV-Anlagen ab 51 kWp
Genehmigung nach Elektrizitätsgesetz
- Anzeige notwendig für Anlagen bis 200 kWp
- vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Anlagen von 201 – 500 kWp
- ordentliches Genehmigungsverfahren für Anlagen ab 501 kWp
Genehmigung nach Raumordnung
- Flächen und Gebiete im Freiland können als Sondernutzung festgelegt werden. Hierzu zählen insbesondere Flächen für Energieerzeugungs- und versorgungsanlagen.
Genehmigung nach Naturschutzgesetz
- Photovoltaikanlagen auf Freiflächen die mindestens 2.500 m² groß sind, benötigen Unterlagen zur Prüfung für die Einhaltung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen. Dieser Schutz umfasst Tiere, Vögel, Pflanzen, Pilze, Mineralien und Fossilien.
Wir sind stets bemüht alle Förderungen und Genehmigungspflichten auf dem neuesten Stand zu halten. Aufgrund der stetigen gesetzlichen Änderungen können wir allerdings keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben übernehmen.