Oberösterreich

Förderung Tragfähigkeit PV-Dächer (bis 31.12.2023)

Im Rahmen dieser Förderung soll die Tragfähigkeit von Dächern für die Installation von PV-Anlagen verbessert werden. Folgende Aspekte sind in der Förderung inkludiert:

Statische Berechnung: Untersuchung des Daches und Ausarbeitung einer statischen Maßnahme, um die Tragfähigkeit des Daches für die Installation einer netzgeführten PV-Anlage zu erhöhen. Folgende Kosten werden gefördert:

  • Unternehmen / unternehmerisch tätige Organisationen: bis zu 50 % der förderrelevanten Kosten (max. 1.500 €)
  • Vereine, konfessionelle Einrichtungen, Gemeinden & Privatpersonen: bis zu 65% der förderrelevanten Kosten (max. 1.500 €)

Für Gemeinden, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und Privatpersonen erhöhen sich die Fördersatz um weitere 10 %, wenn es sich bei der Sitzgemeinde um eine EGEM-Energiespar-Klimabündnis-Gemeinde handelt.

Mehr dazu: Förderung Oberösterreich – Tragfähigkeit PV-Dächer

Investitionsförderung für Photovoltaikanlagen ohne Netzkopplung (Inselanlagen) und elektrische Energiespeicher

Gefördert werden:

  • Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger zur Eigenversorgung in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit
  • Vereine und konfessionelle Einrichtungen, Betriebe und sonstige unternehmerisch tätige Organisation können die Förderung beantragen.

Förderhöhe:

  • Förderungsbasis: Investitionsmehrkosten für die Umweltinvestition, d.h. förderungsfähige Kosten die unmittelbar mit dem entstehenden Umwelteffekt in Verbindung stehen bzw. förderungsfähige Kosten abzüglich Kosten für ein leistungsgleiches Dieselaggregat.
  • Förderungssatz: 30% der Förderungsbasis
  • Maximale Förderung: Förderobergrenze pro Projekt beträgt 4,5Mio Euro
  • Zuschlagsmöglichkeiten: für Anlagen in ökologisch sensiblen und hochalpinen Gebieten bekommen einen Zuschlag von 5% bis max. 10.000€

Antragsteller können Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen sowie Gemeinden Oberösterreichs sein.

Förderung von PV-Überdachungen von öffentlich zugänglichen Parkplätzen

Gefördert werden:

  • Netzgebundene PV-Überdachungen von öffentlich zugänglichen Parkplätzen mit mind. 10 Stellplätzen
  • Projekte bis maximal 100kWp Modulleistung

Förderhöhe:

  • 150 €/kWp
  • Verpflichtende Kombination mit der Förderung nach EAG

Antragsteller können Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen sowie Gemeinden Oberösterreichs sein.

Mehr dazu: PV Überdachung für öffentlich zugängliche Parkplätze

Informationen zur Anzeigen- und Genehmigungspflicht von PV-Anlagen

Betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen sind genehmigungsfrei!

Die Bundesregierung hat per 1. März 2021 einen Erlass veröffentlicht, durch den betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei sind.

Mehr dazu: zum Erlass

  • Genehmigung nach Bauordnung
    • Bauanzeige notwendig für Photovoltaikanlagen bis 400 kW, soweit sie frei stehen und ihre Höhe mehr als 2 m über dem künftigen Gelände beträgt oder soweit sie an baulichen Anlagen angebracht werden und die Oberfläche der baulichen Anlage um mehr als 1,5 m überragen.
    • Freistehende PV-Anlagen mit mehr als 5 kWp dürfen im Grünland nur errichtet werden, wenn im Flächenwidmungsplan eine entsprechende Sonderausweisung „Sonderausweisung für Funk-, Photovoltaik- und Windkraftanlagen“ die Errichtung zulässt.
    • Freistehende Anlagen unter 5 kW können auch auf Flächen errichtet werden, die eine Bauland-Widmung besitzen.
  • Genehmigung nach Elektrizitätsgesetz
    • kein Bewilligungsverfahren nötig für Anlagen bis 400 kWp
    • ordentliches Bewilligungsverfahren nötig für Anlagen ab 401 kWp
  • Genehmigung nach Naturschutzgesetz
    • keine Anzeige oder Genehmigung nötig für freistehende Anlagen bis 50m² und max. Abstand von 30m zum Wohngebäude
    • Anzeige nötig für freistehende Anlagen bis 500m² und einem Abstand über 30m zum Wohngebäude
    • Genehmigung nötig für freistehende Anlagen ab 501m²

Mehr dazu: Informationen zu den Richtlinien

Fragen Sie auch in Ihrer Gemeinde nach, ob sie aktuell eine Förderung für Photovoltaik-Anlagen budgetiert hat.

(Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.)

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