Bundesförderungen

Bundesförderungen

Genehmigungspflichten

4 Calls / Jahr

EAG Förderung - Investitionszuschuss für Photovoltaik und Stromspeicher

Förderung für den Bau oder die Erweiterung von Solarenergieanlagen und gleichzeitig neu installierten Stromspeichern.

ganzjährig

EAG Förderung - Marktprämie für eingespeisten PV-Strom

Die Marktprämie ist ein zusätzlicher Betrag, der auf den Referenzmarktwert angerechnet wird.

bis 28.11.2025

KLIEN Förderung - Energieautarke Bauernhöfe

Land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe sollen auf ihrem Weg zu einem höheren Energieeigenversorgungsgrad unterstützt werden.

bis 29.02.2024

KLIEN Förderung - Mustersanierung

Förderung für den Bau oder die Erweiterung von Solarenergieanlagen und gleichzeitig neu installierten Stromspeichern im Jahr 2023.

bis 29.09.2023

KLIEN Förderung - Energiegemeinschaften

Das Ziel des Programmes ist es Energiegemeinschaften mit innovativem Charakter zu unterstützen, die daher einen erhöhten Planungsaufwand aufweisen.

bis 29.09.2023

KLIEN Förderung - Klimafitte Kulturbetriebe

Gefördert werden ökologische Vorhaben zur nachhaltigen Senkung von CO2-Emissionen in allen zu einem Kunst- und Kulturbetrieb zugehörigen Gebäuden in Österreich.

kein Enddatum

KPC Förderung - Stromerzeugung in Insellage

Gefördert werden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger zur Eigenversorgung in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit (z.B. Berghütten).

Tipp

Fragen Sie ebenfalls in Ihrer Gemeinde nach, ob diese aktuell eine Förderung für Photovoltaik-Anlagen budgetiert hat!

Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) – Investitionszuschuss für Photovoltaik und Stromspeicher

Anwendbar für:

Natürliche und juristische Personen

Allgemein

Förderung für den Bau oder die Erweiterung von Solarenergieanlagen und gleichzeitig neu installierten Stromspeichern im Jahr 2023.

Gefördert werden

Neue Solarenergieanlagen/Erweiterungen bis zu einer Kapazität von 1.000 kWp.

Neue Stromspeicher bis zu 50 kWh (mindestens 0,5 kWh pro kWp).

Fördersätze

Kategorie A (0,01 – 10 kWp): 285€ pro kWp

Kategorie B (> 10 – 20 kWp): 250€ pro kWp

Kategorie C (> 20-100kWp): 160€ pro kWp (max)

Kategorie D(>100-1000kWp): 140€ pro kWp (max)

Speicher: 200 Euro pro kWp (max. 50kWh Nettokapazität förderfähig)

Zeitraum

1 Fördercall 2023 (Kategorie A bis D)

Ticketziehung bis 6 April 2023

2 Fördercall 2023 (Kategorie A bis D)

Ticketziehung bis 28. Juni 2023

3 Fördercall 2023 (Kategorie A und B)

Ticketziehung startet 23 August 2023 17:00 Uhr bis 06 September 2023 23:59 Uhr

4 Fördercall (Kategorien A bis D)

Ticketziehung 9. Oktober 2023 bis 23. Oktober 2023

Mehr dazu: Förderung (oem-ag.at)

Erneuerbaren Ausbau Gesetz (EAG) – Marktprämie für eingespeisten PV-Strom

Anwendbar für:

natürliche und juristische Personen

Allgemein

Die Marktprämie ist ein zusätzlicher Betrag, der auf den Referenzmarktwert angerechnet wird. Der Referenzmarktwert entspricht in etwa dem durchschnittlichen Strompreis, der am Markt gehandelt wird. Bei der Beantragung der Marktprämie muss der wirtschaftlich notwendige Strompreis für die Photovoltaikanlage angegeben werden. Die Vergabe erfolgt nach dem Prinzip des niedrigsten Gebots. Während des Antragsprozesses muss eine finanzielle Sicherheit hinterlegt werden, und bei Annahme des Vertrags ist eine zweite Sicherheit erforderlich. Für PV-Anlagen auf landwirtschaftlichen Nutzflächen und Grünland wird ein Abschlag von 25% angewendet.

Der Gesetzgeber legt einen Höchstwert für den gemeldeten Strompreis fest, der durch eine Verordnung bestimmt wird. Die Marktprämie wird über einen Zeitraum von 20 Jahren monatlich ausgezahlt. Es werden mindestens zwei Ausschreibungsrunden pro Jahr durchgeführt, wobei das Gesamtvolumen der Ausschreibung pro Jahr mindestens 700 MW beträgt.

Für PV-Anlagen mit einer Leistung von über 5 MWp ist die Rückzahlung des Mehrerlöses aus der Stromvermarktung erforderlich.

Förderart

Aufschlag auf den Referenzmarktwert

Förderbare Maximalgröße PV-Anlage

50 kWp

Förderbare Größe PV-Anlage

min. 10 kWp – max. keine Grenze

Max. Förderung

9,33ct/kWh

Zeitraum

Ausschreibung Photovoltaikanlagen 3/23 (04.07.2023 bis 25.7.2023)

Ausschreibung Photovoltaikanlagen 4/23 (19.09.2023 bis 10.10.2023)

Mehr dazu: Alle Informationen rund um das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG) – Website der EAG-Abwicklungsstelle

KLIEN Förderung – Energieautarke Bauernhöfe

Anwendbar für:

alle österreichischen land- und forstwirtschaftlichen Betriebe mit (LFBIS-Betriebsnummer)

Allgemein

Ziel ist es, land- bzw. forstwirtschaftliche Betriebe auf ihrem Weg hin zu einem höheren Energieeigenversorgungsgrad zu unterstützen. Gefördert werden Einzelmaßnahmen, aber auch integrierte Gesamtlösungen, die zur Zielerreichung des Programms beitragen

Gefördert werden

Modul A – „Einzelmaßnahmen“: In Modul A können ausgewählte Einzelinvestitionsmaßnahmen eingereicht werden, die ohne Energieberatung und ohne Gesamtenergiekonzept umgesetzt werden können.

Modul B – Modul „Gesamtenergiekonzept“: In Modul B wird die Erstellung eines Gesamtenergiekonzepts durch einen qualifizierten Energieberater gefördert.

Modul C – Modul „Kombimaßnahmen“: In Modul C können verschiedene Investitionsmaßnahmen kombiniert in einem Förderungsantrag eingereicht werden.

Modul D – Modul „Notstrom“: Unabhängig von allen anderen Modulen und ohne Inanspruchnahme einer Energieberatung kann das Modul „Notstrom“ zur Förderung eingereicht werden. Im Rahmen dieses Moduls wird der Umbau des Zählerkastens hinsichtlich Notstromfähigkeit mit 850 Euro pro Betrieb pauschal gefördert.

Förderart

Einmaliger Zuschuss

Förderbare Maximalgröße PV-Anlage

50 kWp

Förderbare Anlagegröße Speicher

0,5 kWh/kWp bis 50 kWh

Max. Fördersätze

285 €/kWp (> 0 – 10 kWp, PV)

250 €/kWp (> 10 – 20 kWp, PV)

160 €/kWp (> 20 – 50 kWp, PV)

200 €/kWh (< 50 kWh, Speicher)

850 €/Betrieb (Modul D – Notstrom))

Zeitraum

15.02.2023 – 28.11.2025

Mehr dazu: Versorgungssicherheit im ländlichen Raum – Energieautarke Bauernhöfe – Klima- und Energiefonds – Klima- und Energiefonds (klimafonds.gv.at)

KLIEN Förderung – Mustersanierung

Anwendbar für:

Alle natürlichen und juristischen Personen zur Ausübung gewerblicher Tätigkeiten, Einrichtungen der öffentlichen Hand, Gebietskörperschaften, Vereine, Contractoren,

Allgemein

Förderung für den Bau oder die Erweiterung von Solarenergieanlagen und gleichzeitig neu installierten Stromspeichern im Jahr 2023.

Gefördert werden

Maßnahmen zur Verbesserung des Wärmeschutzes

Maßnahmen zur Anwendung erneuerbarer Energieträger

Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz

Versorgungsgemeinschaften und Gebäudekonsortien

Förderart

Einmaliger Investitionszuschuss

Förderbare Maximalgröße der PV-Anlage

keine Grenze

Zeitraum

05.07.2023 – 29.02.2024

Mehr dazu: Mustersanierung | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)

KLIEN Förderung – Energiegemeinschaften

Anwendbar für:

Personengemeinschaften, natürliche oder juristische Personen,

Allgemein

Das Ziel des Programmes ist es Energiegemeinschaften zu unterstützen, die als Vorbild- und Musterprojekte mit innovativem Charakter dienen und daher einen erhöhten Planungsaufwand aufweisen. Diese sollen als Leuchtturmprojekte umgesetzt werden und da­nach andere Initiatoren, Gemeinden und Regionen zur Nachahmung und zur konkreten Umsetzung anregen.

Förderart

Einmaliger Zuschuss

max. Förderung

15.000€

Zeitraum

ab 03.10.2022 bis 29.09.2023

Mehr dazu: Energiegemeinschaften 2022 – Klima- und Energiefonds – Klima- und Energiefonds (klimafonds.gv.at)

KLIEN Förderung – Klimafitte Kulturbetriebe

Anwendbar für:

Kultur- oder Kunstbetriebe

Allgemein

Gefördert werden ökologische Vorhaben zur nachhaltigen Senkung von CO2-Emissionen in allen zu einem Kunst- und Kulturbetrieb zugehörigen Gebäuden in Österreich. (z.B. Maßnahmen zur Einsparung von natürlichen Ressourcen und CO2-Emmissionen)

Förderart

Einmaliger Zuschuss

max. Förderung

  • Projekte mit Investitionskosten bis 75.000 Euro: max. 75% des Fördersatzes
  • Projekte mit Investitionskosten ab 75.001 Euro: bis 75.000 Euro beträgt der Fördersatz 75%, die Kosten ab 75.000 Euro erhalten einen Fördersatz von max. 50%
  • Die maximale Förderung pro Förderungsnehmer:in und Ausschreibung beträgt 250.000 Euro.

Zeitraum

ab: 16.03.2023 bis: 29.09.2023

Mehr dazu: Klimafitte Kulturbetriebe – Klima- und Energiefonds – Klima- und Energiefonds (klimafonds.gv.at)

KPC Förderung – Stromerzeugung in Insellage

Anwendbar für:

Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine und konfessionelle Einrichtungen

Allgemein

Gefördert werden Stromerzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger zur Eigenversorgung in Insellagen ohne Netzzugangsmöglichkeit (z.B. Berghütten).

Photovoltaikanlagen, elektrische Energiespeicher, sowie Planung und Montage werden bei den förderungsfähigen Kosten berücksichtigt.

Förderart

Einmaliger Zuschuss

Förderbare Maximalgröße PV-Anlage

50 kWp

Förderbare Größe PV-Anlage

min.10/kWp –

max. keine Grenze

Max. Förderung

4,5 Mio. €/Projekt

Zeitraum

seit: 01.07.2022- offen

Mehr dazu: Stromerzeugung in Insellage | Umweltförderung (umweltfoerderung.at)

Informationen zur Anzeigen- und Genehmigungspflicht von PV-Anlagen

Betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen sind genehmigungsfrei!

Die Bundesregierung hat per 1. März 2021 einen Erlass veröffentlicht, durch den betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei sind. Mehr dazu: zum Erlass

Die meisten Bundesländer bieten eigene Förderungen für Photovoltaik-Anlagen an, die entweder mit den Bundesförderungen kombiniert oder nur alleine beantragt werden können. Ebenfalls gibt jedes Bundesland seine eigenen Anzeigen- und Genehmigungspflichten vor.

Mehr dazu: Landesförderungen Photovoltaik

Wir sind stets bemüht alle Förderungen und Genehmigungspflichten auf dem neuesten Stand zu halten. Aufgrund der stetigen gesetzlichen Änderungen können wir allerdings keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben übernehmen.

TEILEN