Burgenland Förderungen
Genehmigungspflichten
31.12.2024
Förderung von Alternativenergieanlagen
Im Rahmen der Förderung werden Investitionen in Anlagen zur Erzeugung von Raumwärme und Warmwasser auf Basis erneuerbarer Energien unterstützt, um Energieeinsparungen zu ermöglichen.
bis 31.12.2024
Förderung Stromspeichersysteme & Stromerzeugungsanlagen
Die Förderung erstreckt sich auf die Förderung von PV-Anlagen und Speichersystemen in Verbindung mit einer PV-Anlage, unabhängig davon, ob diese bereits vorhanden sind oder neu installiert werden.
Tipp
Fragen Sie ebenfalls in Ihrer Gemeinde nach, ob diese aktuell eine Förderung für Photovoltaik-Anlagen budgetiert hat!
Förderung von Alternativenergieanlagen und Anlagen zur Einsparung von Energie und anderen elementaren Ressourcen für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Förderwerber
Natürliche Personen
Allgemein
Im Rahmen der Förderung wird die Errichtung von Anlagen zur Erzeugung von Energie für die Bereitstellung von Raumwärme und Warmwasser auf der Basis erneuerbarer Energie UND zur Einsparung von Energie und anderen elementaren Ressourcen gefördert. Bei einer Kombination mit einer PV-Anlage, die einen nachweislichen Jahresertrag von mind. 1000 kWh Strom produziert, gibt es einen Förderbonus.
Kombinierbarkeit
Diese Förderung ist mit der EAG Investitionsförderung kombinierbar.
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Förderhöhe
Warmwasserwärmepumpe + vorhandene PV-Anlage: 200 € PV-Bonus
Wärmepumpe + gleichzeitige Errichtung einer PV-Anlage: 500 € PV-Bonus
Zeitraum
Ab: 01.01.2024 bis: 31.12.2024
Förderung von Stromspeichersystemen sowie netzgeführter Stromerzeugungsanlagen auf solarer Basis
Anwendbar für:
Natürliche Personen
Allgemein
Gefördert werden:
- Errichtung einer netzgeführten PV-Anlage
- Errichtung einer netzgeführten PV-Anlage in Kombination mit einem Stromspeicher
- Nachrüstung einer bestehenden PV-Anlage mit Stromspeicher
- Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage bzw. einem bestehenden Stromspeicher
Die Anlage muss auf dem Grundstück des zu versorgenden förderbaren Wohnobjekts platziert werden und eine überwiegend private Nutzung muss gewährleistet sein.
Kombinierbarkeit
NICHT kombinierbar mit der EAG-Investitionsförderung.
Förderart
Einmaliger Zuschuss
Zeitraum
Ab: 01.01.2024 bis: 31.12.2024
Anlage darf größer sein:
Ja
Förderbare Maximalgröße
PV-Anlage: max. 20 kWp
Speicher: max. 20kWh
Förderhöhe
PV-Anlage: 30% der förderfähigen Kosten (max. 275 €/kWp)
Speicher: 30% der förderfähigen Kosten (max. 275 €/kWh)
Kombinationsbonus für gleichzeitige Errichtung einer Wärmepumpe: 500 €
Mehr dazu: Förderung Burgenland – Photovoltaik- und Speicheranlagen
Informationen zur Anzeigen- und Genehmigungspflicht von PV-Anlagen
Betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen sind genehmigungsfrei!
Die Bundesregierung hat per 1. März 2021 einen Erlass veröffentlicht, durch den betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei sind. Mehr dazu: zum Erlass
Genehmigung nach Bauordnung
- keine Bauanzeige notwendig für Aufdachanlage bis 10 kWp
- Baugenehmigung nötig für Aufdachanlage ab 11 kWp
- Baugenehmigung nötig für freistehende und aufgeständerte PV-Anlagen
Genehmigung nach Elektrizitätsgesetz
- keine Genehmigung notwendig für Aufdachanlagen bis 100 kWp
- Anzeige nötig für Anlagen von 101 – 500 kWp
- Genehmigung nötig für Anlagen ab 501 kWp
Genehmigung nach Raumordnung
- Genehmigung nötig für Anlagen auf folgenden Gebäudeflächen (laut Flächenwidmungsplan der Gemeinde):
- Grünfläche-Kellerzone
- Grünfläche-Sonderzone
- Grünfläche-Weinproduktionszone
- Grünfläche-Freihaltezone
- Die Errichtung einer Photovoltaik Anlage mit einer Modulfläche größer als 35 m² (100 m² bei Betriebs- und Industriegebietsflächen), ist nur in einer Eignungszone (von der Landesregierung durch Verordnung festzulegen) zulässig.
Wir sind stets bemüht alle Förderungen und Genehmigungspflichten auf dem neuesten Stand zu halten. Aufgrund der stetigen gesetzlichen Änderungen können wir allerdings keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit aller Angaben übernehmen.