Wohnbauförderung Eigenheimsanierung
Im Rahmen der Wohnbauförderung werden ebenfalls Energieeffizienzmaßnahmen (z. B. eine PV Anlage) gefördert. Besitzen Sie einen Energieausweis, können Sie folgende Förderungen beantragen:
Förderung: 10 % Einmal-Zuschuss der förderbaren Sanierungskosten. (bis zu maximal 12.000 €)
Zusatzförderung: 2 % Jahres-Zuschuss der förderbaren Sanierungskosten über 10 Jahre. (bei Aufnahme eines Bankdarlehns)
Mehr dazu: Förderung Niederösterreich – Eigenheimsanierung
Wohnbauförderung Eigenheim
Durch die Errichtung einer Photovoltaik Anlage kann eine Ergänzung zur Basisförderung beantragt werden.
Mehr dazu: Förderung Niederösterreich – Eigenheim
Informationen zur Anzeigen- und Genehmigungspflicht von PV-Anlagen
Betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen sind genehmigungsfrei!
Die Bundesregierung hat per 1. März 2021 einen Erlass veröffentlicht, durch den betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei sind.
Mehr dazu: zum Erlass
- Genehmigung nach Bauordnung
- keine Bauanzeige notwendig für Aufdach-Anlagen
- keine Bauanzeige notwendig für Freiflächen-Anlagen bis 50 kWp
- Bauanzeige notwendig für Freiflächen-Anlagen ab 51 kWp
- Baugenehmigung nötig für PV-Anlagen in Schutzzonen und erhaltungswürdigen
Altortgebieten
- Genehmigung nach Elektrizitätsgesetz
- keine Genehmigung notwendig für PV-Anlagen bis 200 kWp
- vereinfachtes Genehmigungsverfahren für PV-Anlagen mit 201 – 500 kWp
- ordentliches Genehmigungsverfahren für PV-Anlagen ab 501 kWp
- Genehmigung nach Raumordnung
- PV-Freiflächen-Anlagen von 2-10 Hektar können unabhängig der geplanten Zonierung im Sektoralen Raumordnungsprogramm, als „Grünland-Photovoltaikanlage“ gewidmet werden.
- Voraussetzungen für betriebliche PV-Anlagen <10 Hektar:
- Entfernung Betriebsgrundstück zu PV-Anlage: max. 500 Meter
- Betrieb muss sich im Bauland Betriebsgebiet, Bauland Industriegebiet, Bauland Sondergebiet oder im verkehrsbeschränkten Betriebs- oder Industriegebiet befinden
- Dachflächen und Stellplätze sofern geeignet müssen überwiegend für PV-Anlagen genutzt sein
- Der produzierte Strom darf max. den betrieblichen Jahresbedarf abdecken, die Einspeisung erfolgt direkt in die Verbrauchsanlage des Betriebs
- Bei einem Jahresstromverbrauch > 20 GWh dürfen max. 20 Hektar gewidmet werden
- Ermöglichung von Vorgaben zu Bürgerbeteiligung oder Vorkaufsrecht seitens Gemeinden
- Möglicher Vertragsabschluss zwischen Gemeinden und Grundeigentümer zur Sicherstellung von Errichtung und ständigem Betrieb bei Widmung von Grünland-PV
- Eigentümer kann ein bestimmtes Ausmaß an Bürgerbeteiligung vorsehen oder Gemeinde ein Vorkaufsrecht an der Anlage/Grundstück ermöglichen
- Genehmigung nach Naturschutzgesetz
- PV-Anlagen auf Freiflächen außerhalb des Ortsbereiches benötigen eine Bewilligung nach NÖ Naturschutzgesetz 2000.
Mehr dazu: Informationen zu den Richtlinien
Fragen Sie auch in Ihrer Gemeinde nach, ob sie aktuell eine Förderung für Photovoltaik-Anlagen budgetiert hat.
(Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.)