Niederösterreich

Wohnbauförderung Eigenheimsanierung

Im Rahmen der Wohnbauförderung werden ebenfalls Energieeffizienzmaßnahmen (z. B. eine PV Anlage) gefördert. Besitzen Sie einen Energieausweis, können Sie folgende Förderungen beantragen:

Förderung: 10 % Einmal-Zuschuss der förderbaren Sanierungskosten. (bis zu maximal 12.000 €)

Zusatzförderung: 2 % Jahres-Zuschuss der förderbaren Sanierungskosten über 10 Jahre. (bei Aufnahme eines Bankdarlehns)

Mehr dazu: Förderung Niederösterreich – Eigenheimsanierung

Wohnbauförderung Eigenheim

Durch die Errichtung einer Photovoltaik Anlage kann eine Ergänzung zur Basisförderung beantragt werden.

Mehr dazu: Förderung Niederösterreich – Eigenheim

Informationen zur Anzeigen- und Genehmigungspflicht von PV-Anlagen

Betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen sind genehmigungsfrei!

Die Bundesregierung hat per 1. März 2021 einen Erlass veröffentlicht, durch den betriebliche PV-Anlagen und Ladestationen grundsätzlich genehmigungsfrei sind.

Mehr dazu: zum Erlass

  • Genehmigung nach Bauordnung
    • keine Bauanzeige notwendig für Aufdach-Anlagen
    • keine Bauanzeige notwendig für Freiflächen-Anlagen bis 50 kWp
    • Bauanzeige notwendig für Freiflächen-Anlagen ab 51 kWp
    • Baugenehmigung nötig für PV-Anlagen in Schutzzonen und erhaltungswürdigen
      Altortgebieten
  • Genehmigung nach Elektrizitätsgesetz
    • keine Genehmigung notwendig für PV-Anlagen bis 200 kWp
    • vereinfachtes Genehmigungsverfahren für PV-Anlagen mit 201 – 500 kWp
    • ordentliches Genehmigungsverfahren für PV-Anlagen ab 501 kWp
  • Genehmigung nach Raumordnung
    • PV-Freiflächen-Anlagen von 2-10 Hektar können unabhängig der geplanten Zonierung im Sektoralen Raumordnungsprogramm, als „Grünland-Photovoltaikanlage“ gewidmet werden.
    • Voraussetzungen für betriebliche PV-Anlagen <10 Hektar:
      • Entfernung Betriebsgrundstück zu PV-Anlage: max. 500 Meter
      • Betrieb muss sich im Bauland Betriebsgebiet, Bauland Industriegebiet, Bauland Sondergebiet oder im verkehrsbeschränkten Betriebs- oder Industriegebiet befinden
      • Dachflächen und Stellplätze sofern geeignet müssen überwiegend für PV-Anlagen genutzt sein
      • Der produzierte Strom darf max. den betrieblichen Jahresbedarf abdecken, die Einspeisung erfolgt direkt in die Verbrauchsanlage des Betriebs
      • Bei einem Jahresstromverbrauch > 20 GWh dürfen max. 20 Hektar gewidmet werden
    •  Ermöglichung von Vorgaben zu Bürgerbeteiligung oder Vorkaufsrecht seitens Gemeinden
      • Möglicher Vertragsabschluss zwischen Gemeinden und Grundeigentümer zur Sicherstellung von Errichtung und ständigem Betrieb bei Widmung von Grünland-PV
      • Eigentümer kann ein bestimmtes Ausmaß an Bürgerbeteiligung vorsehen oder Gemeinde ein Vorkaufsrecht an der Anlage/Grundstück ermöglichen
  • Genehmigung nach Naturschutzgesetz
    • PV-Anlagen auf Freiflächen außerhalb des Ortsbereiches benötigen eine Bewilligung nach NÖ Naturschutzgesetz 2000.

Mehr dazu: Informationen zu den Richtlinien

Fragen Sie auch in Ihrer Gemeinde nach, ob sie aktuell eine Förderung für Photovoltaik-Anlagen budgetiert hat.

(Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernehmen wir keine Gewähr.)

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